09.03.2013 Aufrufe

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

Die Generalbundes<strong>an</strong>walts<strong>ch</strong>aft stellte am 19.1.1996 fest, daß i<strong>ch</strong> für<br />

ni<strong>ch</strong>ts <strong>an</strong>deres als für diese Kommentare 14 Monate hinter Gitter zu gehen<br />

habe. Der Bundesgeri<strong>ch</strong>tshof s<strong>ch</strong>loß si<strong>ch</strong> dieser Forderung mit Bes<strong>ch</strong>luß<br />

vom 7.3.1996 <strong>an</strong> (Az.: 1 StR 18/96).<br />

Jenseits dieser strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Frage sollen hier jedo<strong>ch</strong> einige inhaltli<strong>ch</strong>e<br />

Anmerkungen zu Remers Ausführungen <strong>an</strong>gebra<strong>ch</strong>t werden. In seinem auf<br />

der vorderen Ums<strong>ch</strong>lagsinnenseite abgedruckten Vorwort unter der Übers<strong>ch</strong>rift<br />

“An alle Freunde, L<strong>an</strong>dsleute…” greift er unsere führenden Politiker,<br />

Medienleute und Juristen massiv mit den Worten <strong>an</strong>, diese Lügner gehörten<br />

aus ihren Pfründenburgen verjagt. Glei<strong>ch</strong>zeitig jedo<strong>ch</strong> hat Remer<br />

diese Fassung vor allem zur Versendung <strong>an</strong> eben jene führenden Politiker,<br />

Medienleute und Juristen vorgesehen. Es war nur zu selbstverständli<strong>ch</strong>, daß<br />

die Versendung einer derart kommentierten Fassung <strong>an</strong> führende Politiker,<br />

Medienleute und Juristen – eine Investition von vielen zigtausend DM – in<br />

jeder Hinsi<strong>ch</strong>t für die Katz sein mußte.<br />

An das eigentli<strong>ch</strong>e Guta<strong>ch</strong>ten <strong>an</strong>s<strong>ch</strong>ließend fügte O.E. Remer einen fünf<br />

Seiten umfassenden Beri<strong>ch</strong>t über den Prozeß <strong>an</strong>, in dem Remer im Oktober<br />

1992 zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt worden war. Dieser Artikel<br />

war von einem engen Freund Remers verfaßt worden, der bei Remers<br />

Prozeß <strong>an</strong>wesend war. Der Beitrag faßt im Prinzip nur die Hauptereignisse<br />

während dieses Verfahrens zusammen, wie eine Bes<strong>ch</strong>reibung der vers<strong>ch</strong>iedenen<br />

von den beiden Strafverteidigern eingeführten Beweismittel,<br />

deren Ablehnung dur<strong>ch</strong> das Geri<strong>ch</strong>t sowie s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> die Plädoyers des<br />

Staats<strong>an</strong>walts wie au<strong>ch</strong> der beiden Verteidiger Remers. Unter <strong>an</strong>derem für<br />

dieses Verfahren war das <strong>Rudolf</strong> Guta<strong>ch</strong>ten <strong>an</strong>gefertigt worden. Am Ende<br />

war es im wesentli<strong>ch</strong>en dieser Prozeßberi<strong>ch</strong>t, also die s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Wiederholung<br />

der revisionistis<strong>ch</strong>en Argumente, die von Remers Anwälten während<br />

des Prozesses gegen ihn vorgebra<strong>ch</strong>ten worden waren, die dem Stuttgarter<br />

Geri<strong>ch</strong>t d<strong>an</strong>n dazu dienten, mi<strong>ch</strong> zu verurteilen.<br />

Im Verfahren gegen mi<strong>ch</strong> nahm das Stuttgarter L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>t <strong>an</strong> vers<strong>ch</strong>iedenen<br />

Passagen dieses mit dem Titel “Justiz in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d 1992” versehenen<br />

Artikels Anstoß. Zum Beispiel wurde kritisiert, daß das Zitat des<br />

Auswärtigen Amtes unvollständig sei, wie die Auslassungszei<strong>ch</strong>en <strong>an</strong>deuteten.<br />

Der Sa<strong>ch</strong>bearbeiter Dr. S<strong>ch</strong>eel habe weiter ausgeführt, daß si<strong>ch</strong> die<br />

Gaskammern tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> in dem drei km weiter westli<strong>ch</strong> gelegenen Lager<br />

Birkenau befunden hätten, was im Zitat aber ausgelassen wurde. Dr. S<strong>ch</strong>eel<br />

habe also ni<strong>ch</strong>t die Existenz von Gaskammern im Lagerkomplex Aus<strong>ch</strong>witz-Birkenau<br />

generell in Abrede gestellt, wie das unvollständige Zitat<br />

suggeriere, sondern nur bezügli<strong>ch</strong> des Stammlagers Aus<strong>ch</strong>witz. Diese Fest-<br />

200

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!