09.03.2013 Aufrufe

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

Wissens<strong>ch</strong>aft h<strong>an</strong>delt; darunter fällt alles, was na<strong>ch</strong> Inhalt und Form als<br />

ernsthafter Versu<strong>ch</strong> zur Ermittlung der Wahrheit <strong>an</strong>zusehen ist. [...]<br />

Einem Werk k<strong>an</strong>n allerdings ni<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>on deshalb die Wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keit<br />

abgespro<strong>ch</strong>en werden, weil es Einseitigkeiten und Lücken aufweist<br />

oder gegenteilige Auffassungen unzurei<strong>ch</strong>end berücksi<strong>ch</strong>tigt. [...]<br />

Dem Berei<strong>ch</strong> der Wissens<strong>ch</strong>aft ist es erst d<strong>an</strong>n entzogen, wenn es den<br />

Anspru<strong>ch</strong> von Wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keit ni<strong>ch</strong>t nur im einzelnen oder na<strong>ch</strong> der<br />

Definition bestimmter S<strong>ch</strong>ulen, sondern systematis<strong>ch</strong> verfehlt. Das ist<br />

insbesondere d<strong>an</strong>n der Fall, wenn es ni<strong>ch</strong>t auf Wahrheitserkenntnis geri<strong>ch</strong>tet<br />

ist, sondern vorgefaßten Meinungen oder Ergebnissen ledigli<strong>ch</strong><br />

den Ans<strong>ch</strong>ein wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Gesinnung oder Na<strong>ch</strong>weisbarkeit verleiht.<br />

Dafür k<strong>an</strong>n die systematis<strong>ch</strong>e Ausblendung von Fakten, Quellen,<br />

Ansi<strong>ch</strong>ten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen,<br />

ein Indiz sein. Dagegen genügt es ni<strong>ch</strong>t, daß einem Werk in innerwissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Kontroversen zwis<strong>ch</strong>en vers<strong>ch</strong>iedenen inhaltli<strong>ch</strong>en<br />

oder methodis<strong>ch</strong>en Ri<strong>ch</strong>tungen die Wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keit bestritten<br />

wird.” 4<br />

Wohlgemerkt: Eine mögli<strong>ch</strong>erweise irrige Arbeit eines Vertreters einer<br />

Minderheitenmeinung k<strong>an</strong>n weder wegen ihres mögli<strong>ch</strong>en Irrtums no<strong>ch</strong><br />

wegen ihrer Minderheiteneigens<strong>ch</strong>aft die Wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keit abgespro<strong>ch</strong>en<br />

werden. Erst z.B. die systematis<strong>ch</strong>e Ausblendung gegenläufiger Fakten,<br />

Quellen, Ansi<strong>ch</strong>ten und Ergebnisse k<strong>an</strong>n ein Indiz für den unwissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Charakter einer Arbeit sein.<br />

Die Selbstdefinition der Wissens<strong>ch</strong>aft ist dagegen wesentli<strong>ch</strong> strenger.<br />

Sie stellt folgende weitrei<strong>ch</strong>endere Forderungen auf:<br />

1. Jede Behauptung oder S<strong>ch</strong>lußfolgerung einer wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Arbeit<br />

muß für Dritte na<strong>ch</strong>vollziehbar sein, und zwar entweder dur<strong>ch</strong> eigene logis<strong>ch</strong>e<br />

und wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong> gesetzmäßige Beweisführungen oder dur<strong>ch</strong><br />

die Fundierung mittels <strong>an</strong>derer wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Arbeiten.<br />

2. Zu dem beh<strong>an</strong>delten Themenkomplex müssen zumindest die wi<strong>ch</strong>tigsten<br />

wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Gegenmeinungen diskutiert und ihre Publikationsstellen<br />

<strong>an</strong>geführt sein.<br />

4 Urteil des Bundesverfassungsgeri<strong>ch</strong>ts vom 11.1.1994, Az. 1 BvR 434/87, S. 16f.<br />

78

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!