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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Wo liegt Absurdist<strong>an</strong>?<br />

“Sie glauben do<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t etwa, daß m<strong>an</strong> Ihre Beweis<strong>an</strong>träge zuläßt.<br />

Sie müssen do<strong>ch</strong> wissen, daß es eine politis<strong>ch</strong>e Vorgabe gibt. Diese Vorgabe<br />

verl<strong>an</strong>gt, daß alleine s<strong>ch</strong>on jene, die <strong>an</strong> den Gaskammern nur zweifeln,<br />

vor Geri<strong>ch</strong>t gestellt werden und abgeurteilt werden müssen. Sie<br />

werden nie damit dur<strong>ch</strong>kommen”<br />

Re<strong>ch</strong>ts<strong>an</strong>walt Göbel teilte mir dies am 22. Juli 1992 mit, während des<br />

Ermittlungsverfahrens zu einem Prozeß, bei dem i<strong>ch</strong> als Guta<strong>ch</strong>ter geladen<br />

werden sollte. Er wollte mir damit klarma<strong>ch</strong>en, daß unsere Taktik, die “Offenkundigkeit”<br />

mittels “überlegener, neuartiger Beweise” zu ers<strong>ch</strong>üttern,<br />

ni<strong>ch</strong>t funktionierte. Von deuts<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>ten wird gefordert, daß sie in sol<strong>ch</strong>en<br />

Verfahren alles ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> entlastende Beweismaterial unterdrükken<br />

und Guta<strong>ch</strong>ter abweisen, ohne ihnen Gehör zu s<strong>ch</strong>enken.<br />

Ende 1992 erfuhr i<strong>ch</strong> zufällig von der Existenz eines “Dezernats Staatss<strong>ch</strong>utz”<br />

im L<strong>an</strong>deskriminalamtes Baden-Württemberg. I<strong>ch</strong> war so verblüfft<br />

über diese Bezei<strong>ch</strong>nung, die ein offensi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> politis<strong>ch</strong>es Programm enthielt,<br />

daß i<strong>ch</strong> weiterfors<strong>ch</strong>te. Es stellte si<strong>ch</strong> heraus, daß es wirkli<strong>ch</strong> bei den<br />

L<strong>an</strong>deskriminalämtern ein sol<strong>ch</strong>es Dezernat Staatss<strong>ch</strong>utz gibt, dessen Aufgabe<br />

es ist, Straftaten zu verfolgen, die den Best<strong>an</strong>d der BRD oder “Grundprinzipien<br />

der Freiheit und der Demokratie” gefährden könnten. Offenbar<br />

stellen abwei<strong>ch</strong>ende politis<strong>ch</strong>e oder ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Ansi<strong>ch</strong>ten in den Augen<br />

der Kriminalpolizei eine sol<strong>ch</strong>e Gefahr dar. Das Dezernat Staatss<strong>ch</strong>utz ist<br />

in drei Berei<strong>ch</strong>e gegliedert: Re<strong>ch</strong>tsextremismus, Linksextremismus und Politis<strong>ch</strong>er<br />

Extremismus dur<strong>ch</strong> Ausländer. 48<br />

M<strong>an</strong> darf <strong>an</strong>nehmen, daß die Beamten in diesen Abteilungen in der betreffenden<br />

Ideologie ges<strong>ch</strong>ult werden, damit sie die Vari<strong>an</strong>ten des “Extremismus”<br />

erkennen und bekämpfen können und ihnen ni<strong>ch</strong>t zum Opfer fallen.<br />

Ein Gesprä<strong>ch</strong> mit einem dieser Beamten zeigte mir deutli<strong>ch</strong>, wie gründli<strong>ch</strong><br />

diese S<strong>ch</strong>ulung war. M<strong>an</strong> k<strong>an</strong>n diesen Leute si<strong>ch</strong>erli<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t Unwissenheit<br />

vorwerfen, und vor allem ni<strong>ch</strong>t M<strong>an</strong>gel <strong>an</strong> ideologis<strong>ch</strong>em Feingefühl!<br />

Im Herbst 1994 erfuhr i<strong>ch</strong>, daß sogar die deuts<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>te eigene politis<strong>ch</strong>e<br />

Abteilungen haben, die ni<strong>ch</strong>ts <strong>an</strong>deres tun, als Straftaten mit politis<strong>ch</strong>em<br />

Hintergrund zu verfolgen, oder Straftaten, die in ni<strong>ch</strong>ts <strong>an</strong>derem bestehen als<br />

in der Äußerung “illegaler” abwei<strong>ch</strong>ender politis<strong>ch</strong>er oder ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er<br />

Auffassungen. Sie werden als “Staatss<strong>ch</strong>utz-Kammern” bezei<strong>ch</strong>net. 48<br />

All dies wird in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d ni<strong>ch</strong>t direkt geheimgehalten, aber der<br />

Dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittsbürger hat keine Ahnung davon, wie tief das Prinzip einer politis<strong>ch</strong>en<br />

Geri<strong>ch</strong>tsbarkeit im deuts<strong>ch</strong>en Justizwesen verwurzelt ist, so daß es<br />

sogar die org<strong>an</strong>isatoris<strong>ch</strong>en Strukturen dur<strong>ch</strong>dringt. Die Öffentli<strong>ch</strong>keit hat<br />

hiervon keine Kenntnis, weil diese Gegebenheiten in den Na<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>ten<br />

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