09.03.2013 Aufrufe

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Rolle der Presse im Fall <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />

Tätigkeit als Guta<strong>ch</strong>ter für die Verteidigung von O.E. Remer zusammen,<br />

wobei es bei diesen Treffen zu keinen Gesprä<strong>ch</strong>en zwis<strong>ch</strong>en uns beiden<br />

kam, wie au<strong>ch</strong> das Geri<strong>ch</strong>t feststellte. 21<br />

Der Behauptung der Verteidigung, i<strong>ch</strong> sei kein Neonazi, setzt der Redakteur<br />

sinn- und kontextentstellend einen Brief entgegen, in dem <strong>Rudolf</strong> “im<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Person Ignatz Bubis von der ‘Judenrepublik<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d’ spri<strong>ch</strong>t.” In jenem Brief 22 hatte i<strong>ch</strong> den im Frühjahr 1993 gema<strong>ch</strong>ten<br />

Vors<strong>ch</strong>lag kritisiert, Ignatz Bubis zum Bundespräsidenten zu ma<strong>ch</strong>en.<br />

Als Grund für diesen Vors<strong>ch</strong>lag konnte i<strong>ch</strong> <strong>an</strong>gesi<strong>ch</strong>ts des ni<strong>ch</strong>t vorh<strong>an</strong>denen<br />

politis<strong>ch</strong>en Renommees und der bewiesenen kriminellen Verg<strong>an</strong>genheit<br />

von Bubis ledigli<strong>ch</strong> erkennen, daß ihm als dem Vorsitzenden einer<br />

vers<strong>ch</strong>windend kleinen Minderheit in unserem Staat eine extrem übergewi<strong>ch</strong>tige<br />

Bedeutung zugemessen wird. Deshalb sei es nur <strong>an</strong>gemessen, dem<br />

Staat als Präfix jene Minderheit vor<strong>an</strong>zustellen: Judenrepublik Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d.<br />

23 Diese Kritik wurde von dem jüdis<strong>ch</strong>en Zeugen Horst Lummert am<br />

9.1.1995 vor Geri<strong>ch</strong>t als vollauf bere<strong>ch</strong>tigt bestätigt. Lummert war jedo<strong>ch</strong><br />

der Meinung, m<strong>an</strong> solle bei dem Kürzel BRD bleiben: “Bubisrepublik<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d”. Völlig vers<strong>ch</strong>wiegen wurde von allen Medien, daß etwa 30<br />

Zeugen bestätigten, daß i<strong>ch</strong> mi<strong>ch</strong> niemals <strong>an</strong>tisemitis<strong>ch</strong> geäußert habe, sondern<br />

sogar gegen entspre<strong>ch</strong>ende Auswü<strong>ch</strong>se einges<strong>ch</strong>ritten sei. Gegenläufige<br />

Aussagen gab es ni<strong>ch</strong>t. Was die Medien ebenfalls übergingen, war ein<br />

von mir vor Studenten gehaltener Vortrag, dessen eindeutig projüdis<strong>ch</strong>er<br />

Charakter vom Geri<strong>ch</strong>t am 9.5.1995 ausdrückli<strong>ch</strong> bestätigt wurde.<br />

Wo si<strong>ch</strong> unter diesen Umständen hinter meiner Bemerkung über Bubis<br />

Neonazismus verbergen soll, sollte uns Fr<strong>an</strong>k S<strong>ch</strong>waibold erklären.<br />

Exekution dur<strong>ch</strong> die Medien<br />

Na<strong>ch</strong> der Verkündung des Urteils des L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>ts Stuttgart, in der i<strong>ch</strong><br />

zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, hatten es die Medien<br />

naturgemäß einfa<strong>ch</strong>, mi<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> den S<strong>ch</strong>mutz zu ziehen. Als erster<br />

w<strong>an</strong>dte si<strong>ch</strong> der Süddeuts<strong>ch</strong>e Rundfunk in seinem dritten Hörfunkprogramm<br />

<strong>an</strong> seine Hörer. Es betitelte mi<strong>ch</strong>, der Forderung des Zeitgeistes folgend, als<br />

21<br />

Vertrauli<strong>ch</strong>es S<strong>ch</strong>reiben G. <strong>Rudolf</strong> <strong>an</strong> H. Herrm<strong>an</strong>n, 20.12.1992, EDV-Ordner 2, Blatt<br />

222, im Akt des LG Stuttgart, Az. 17 KLs 83/94, am 6.12.1994 eingeführt.<br />

22<br />

Brief <strong>an</strong> K. Philipp vom 1.3.1993, Ermittlungsordner 1, Blatt 351, im Akt des LG Stuttgart,<br />

Az. 17 KLs 83/94, am 17.12.1994 eingeführt.<br />

23<br />

Stellungnahme von G. <strong>Rudolf</strong> zum Anklagevorwurf vom Mai 1994, eingeführt im Verfahren<br />

LG Stuttgart, Az. 17 KLs 83/94, am 17.3.1995 im Selbstleseverfahren, im Akt.<br />

293

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!