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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Politis<strong>ch</strong> verfolgte Deuts<strong>ch</strong>e genießen Asyl…viellei<strong>ch</strong>t im Ausl<strong>an</strong>d<br />

s<strong>ch</strong>iedener Akademiker zu bekommen über die Verfolgung Andersdenkender<br />

in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d im allgemeinen wie au<strong>ch</strong> bezügli<strong>ch</strong> meiner Person. I<strong>ch</strong><br />

darf einige Auszüge daraus zitieren: 17<br />

“M<strong>an</strong> sollte si<strong>ch</strong> dar<strong>an</strong> erinnern, daß der sogen<strong>an</strong>nte Radikalenerlaß<br />

in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d während der siebziger und a<strong>ch</strong>tziger Jahre in Kraft war,<br />

der jene vom Öffentli<strong>ch</strong>en Dienst auss<strong>ch</strong>loß, die im kommunistis<strong>ch</strong>en<br />

oder linksradikalen Sinne tätig gewesen waren. Es ist wohl bek<strong>an</strong>nt, daß<br />

si<strong>ch</strong> die Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d damals in einer harten Ausein<strong>an</strong>dersetzung<br />

mit dem kommunistis<strong>ch</strong>en Regime der Deuts<strong>ch</strong>en Demokratis<strong>ch</strong>en<br />

Republik bef<strong>an</strong>d. Denno<strong>ch</strong> wurde dieser Erlaß von einem großen<br />

Teil der intellektuellen Öffentli<strong>ch</strong>keit massiv und s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> erfolgrei<strong>ch</strong><br />

<strong>an</strong>gegriffen. Es galt als ‘offenkundig’, daß dieser Erlaß ‘politis<strong>ch</strong>e Verfolgung’<br />

darstellte. Wenn dieser Erlaß, der den Zug<strong>an</strong>g zu gewissen berufli<strong>ch</strong>en<br />

Stellungen verwehrte, ‘politis<strong>ch</strong>e Verfolgung’ darstellte, so erfüllt<br />

ein Gesetz, das jeden mit einer außergewöhnli<strong>ch</strong> harten Strafe von<br />

bis zu fünf Jahren bedroht, der öffentli<strong>ch</strong> bestimmte Urteile oder Meinungen<br />

vertritt, dieses Kriterium um so mehr. So weit i<strong>ch</strong> informiert bin,<br />

ist die Anzahl der daraus resultierenden Strafverfahren und Gefängnisstrafen,<br />

die in die Tausende geht, wesentli<strong>ch</strong> höher als die Anzahl jener<br />

Personen, die in der Verg<strong>an</strong>genheit aufgrund des ‘Radikalenerlasses’<br />

vom Öffentli<strong>ch</strong>en Dienst ausges<strong>ch</strong>lossen wurden.<br />

Es muß eingest<strong>an</strong>den werden, daß dieses Gesetz ‘wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Fors<strong>ch</strong>ung’ <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong> von einer Strafverfolgung ausnimmt und daher die<br />

‘Freiheit der Wissens<strong>ch</strong>aft’ ni<strong>ch</strong>t bes<strong>ch</strong>ränkt. ‘Wahrheit’ ist allerdings<br />

ni<strong>ch</strong>t das Kriterium von Wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keit. Wenn unkorrekte oder<br />

halb korrekte Aussagen wie au<strong>ch</strong> ungenügende Argumente ni<strong>ch</strong>t erlaubt<br />

wären, gäbe es kein wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>es Leben mehr. Das Kriterium muß<br />

daher die Einhaltung bestimmter methodis<strong>ch</strong>er Maximen sein, wie z.B.<br />

das Zitieren und emotionslose Diskutieren gegenläufiger Ansi<strong>ch</strong>ten.<br />

Herr <strong>Rudolf</strong> hat ein Bu<strong>ch</strong> herausgegeben, das vor einigen Jahren unter<br />

dem Titel ‘Grundlagen zur Zeitges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te’ veröffentli<strong>ch</strong>t wurde und<br />

jüngst in den USA unter dem Titel ‘Dissecting the Holocaust’ ers<strong>ch</strong>ien.<br />

Dieses Bu<strong>ch</strong> wurde in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d verboten und eingezogen, obwohl es<br />

die formalen Kriterien der Wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keit erfüllte. Wenn ein sol<strong>ch</strong>es<br />

Verbot in den USA aufgrund der dortigen Verfassung überhaupt<br />

ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> wäre, d<strong>an</strong>n würde dieses deuts<strong>ch</strong>e Verbot ni<strong>ch</strong>t nur eine<br />

17 Für weitere ähnli<strong>ch</strong>e Stellungnahmen und <strong>an</strong>dere Beweise vgl.<br />

www.germarrudolf.com/persecute/docs/<br />

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