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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

keinen Kontakt zu Remer unterhalten und au<strong>ch</strong> dafür keinen herstellen<br />

wollen.”<br />

Zum 24.1.1995 liest m<strong>an</strong> dort:<br />

“Zuletzt wird eine vom Angeklagten ausgefüllte, aber ni<strong>ch</strong>t abges<strong>an</strong>dte<br />

Einladung zu einem revisionistis<strong>ch</strong>en Treffen in Roding vom Sommer<br />

1991 eingeführt, die von O.E. Remer org<strong>an</strong>isiert worden sei. Der Angeklagte<br />

gibt <strong>an</strong>, wegen der <strong>an</strong>gekündigten Teilnehmer Prof. R. Faurisson<br />

und Dr. W. Stägli<strong>ch</strong> Interesse <strong>an</strong> der Ver<strong>an</strong>staltung gehabt zu haben. Allerdings<br />

sei er ni<strong>ch</strong>t dort gewesen, wie au<strong>ch</strong> daraus hervorgehe, daß er<br />

die Einladung eben ni<strong>ch</strong>t abges<strong>ch</strong>ickt habe. Daß Remer die Ver<strong>an</strong>staltung<br />

geleitet habe, sei ihm damals ni<strong>ch</strong>t aufgefallen.<br />

Der Verteidiger gibt <strong>an</strong>, er selbst habe <strong>an</strong> diesem Treffen teilgenommen,<br />

könne si<strong>ch</strong> jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t erinnern, seinen heutigen M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten dort<br />

gesehen zu haben.”<br />

Das Geri<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>ildert beide Vorkommnisse, die es als Beweise der Unglaubwürdigkeit<br />

des Angeklagten interpretiert, wie folgt (S. 148ff.):<br />

“Zum einen nahm er [der Angeklagte] <strong>an</strong> der von Remer einberufenen<br />

ges<strong>ch</strong>lossenen revisionistis<strong>ch</strong>en Ver<strong>an</strong>staltung vom 29.6.1991 [in Roding]<br />

teil, bei der Remer das Grußwort spra<strong>ch</strong> (S. 49). Dies zeigt die<br />

Kopie eines bei ihm gefundenen ausgefüllten Anmeldeformulars. Der<br />

Angeklagte hat dies au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t bestritten. [Eine glatte Lüge!…]<br />

Außerdem räumte er s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> ein, Remer am 2.5.1993 in Bad Kissingen<br />

im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Fertigung der Verpfli<strong>ch</strong>tungserklärung<br />

(S. 124) gemeinsam mit Philipp aufgesu<strong>ch</strong>t zu haben. Diesen Kontakt<br />

versu<strong>ch</strong>te der Angeklagte zunä<strong>ch</strong>st zu vers<strong>ch</strong>leiern. Bei seiner ersten<br />

Einlassung in der Hauptverh<strong>an</strong>dlung gab er über das Zust<strong>an</strong>dekommen<br />

dieser Erklärung <strong>an</strong>, er habe Remer, na<strong>ch</strong>dem dieser auf seine s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en<br />

Abmahnungen ni<strong>ch</strong>t reagiert habe, ‘über einen Mittelsm<strong>an</strong>n’ <strong>an</strong>gespro<strong>ch</strong>en.<br />

Dieser Mittelsm<strong>an</strong>n habe den Text der Erklärung mit Remer<br />

ausgeh<strong>an</strong>delt und ihm übergeben. Zur Begründung dafür, warum er einen<br />

Mittelsm<strong>an</strong>n einges<strong>ch</strong>altet habe, gab er <strong>an</strong>, er selbst habe mit Remer<br />

keinen direkten Kontakt haben wollen.<br />

Au<strong>ch</strong> sonst versu<strong>ch</strong>te der Angeklagte seine Haltung zu Remer bewußt<br />

fals<strong>ch</strong> darzustellen. Dies zeigt etwa das oben gen<strong>an</strong>nte S<strong>ch</strong>reiben des<br />

Angeklagten <strong>an</strong> Re<strong>ch</strong>ts<strong>an</strong>walt Herrm<strong>an</strong>n vom 20.12.1992. […] Ans<strong>ch</strong>ließend<br />

s<strong>ch</strong>ildert der Angeklagte [in diesem Brief] die <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong> einzigen<br />

drei Begegnungen mit Remer. […]<br />

Bezei<strong>ch</strong>nend ist im übrigen, daß sein S<strong>ch</strong>reiben <strong>an</strong> Re<strong>ch</strong>ts<strong>an</strong>walt<br />

Herrm<strong>an</strong>n die Beziehung zu Remer dur<strong>ch</strong> Auslassen dieser beiden Er-<br />

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