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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

führung seine Stimme erhob. Na<strong>ch</strong>folgend soll <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d eigener Erfahrungen<br />

aufgezeigt werden, daß der deuts<strong>ch</strong>e Re<strong>ch</strong>tsstaat in seiner Strafprozeßordnung<br />

viele Lücken aufweist, die es der Justiz insgesamt wie den Strafri<strong>ch</strong>tern<br />

im besonderen einfa<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en, vorsätzli<strong>ch</strong>e Fehlurteile juristis<strong>ch</strong> un<strong>an</strong>greifbar,<br />

da s<strong>ch</strong>einbar re<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong> korrekt zu fällen.<br />

Ein bestimmter Fall löste derart massive Angriffe von allen Seiten der<br />

deuts<strong>ch</strong>en Gesells<strong>ch</strong>aft aus, daß die daraus resultierenden starken politis<strong>ch</strong>en<br />

Verzerrungen des deuts<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>tssystems sogar die Re<strong>ch</strong>tsexperten<br />

unruhig werden ließ. Es h<strong>an</strong>delt si<strong>ch</strong> dabei um den Fall von Günter Dekkert,<br />

dem damaligen Vorsitzenden der Nationaldemokratis<strong>ch</strong>en Partei<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds (NPD). 1991 hatte Deckert eine Vortragsver<strong>an</strong>staltung org<strong>an</strong>isiert,<br />

während der Fred A. Leu<strong>ch</strong>ter, ein U.S.-Experte für Hinri<strong>ch</strong>tungste<strong>ch</strong>niken,<br />

über seine te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en und <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>en Untersu<strong>ch</strong>ungen zu den<br />

<strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong>en “Gaskammern” in Aus<strong>ch</strong>witz referierte. Deckert übersetzte<br />

diese Rede für die deuts<strong>ch</strong>en Zuhörer. Aufgrund dessen wurde er <strong>an</strong>s<strong>ch</strong>ließend<br />

strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> verfolgt und zu 12 Monaten Gefängnis auf Bewährung<br />

verurteilt. Aufgrund des si<strong>ch</strong> <strong>an</strong> diese Verurteilung <strong>an</strong>s<strong>ch</strong>ließenden Wehges<strong>ch</strong>reis<br />

in deuts<strong>ch</strong>en wie internationalen Medien sowie wegen des massiven<br />

Druckes von deuts<strong>ch</strong>en wie internationalen Politikern, wurde Deckert<br />

s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> erneut vor Geri<strong>ch</strong>t gestellt – vor ein <strong>an</strong>deres Geri<strong>ch</strong>t mit <strong>an</strong>deren<br />

Ri<strong>ch</strong>tern – und zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Einer<br />

seiner ersten Ri<strong>ch</strong>ter, Dr. Rainer Orlet, wurde mit einer Strafverfolgung bedroht,<br />

weil die von ihm verfaßte Urteilsbegründung als zu mild und seine<br />

Charakterisierung des Angeklagten als zu positiv betra<strong>ch</strong>tet wurde, denn<br />

na<strong>ch</strong> Auffassung von Medien und Politikern grenzte es <strong>an</strong> re<strong>ch</strong>tsbre<strong>ch</strong>eris<strong>ch</strong>e<br />

Unmoral, einen <strong>ch</strong>arakterli<strong>ch</strong> guten Mens<strong>ch</strong>en wie Günter Deckert als<br />

sol<strong>ch</strong>en zu bezei<strong>ch</strong>nen, wenn er die fals<strong>ch</strong>en politis<strong>ch</strong>en bzw. ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

Ansi<strong>ch</strong>ten hat. Letztli<strong>ch</strong> wurde Dr. Orlet “nur” in den vorzeitigen Ruhest<strong>an</strong>d<br />

gezwungen. 1<br />

Deckerts Bu<strong>ch</strong> über diese Affäre 2 wurde d<strong>an</strong>n als erneuter Anlaß genommen,<br />

ihn vor Geri<strong>ch</strong>t zu zerren und zu verurteilen, zusammen mit <strong>an</strong>deren<br />

“Ged<strong>an</strong>kenverbre<strong>ch</strong>en”, die er in der Zwis<strong>ch</strong>enzeit beg<strong>an</strong>gen hatte, wie<br />

etwa die Abfassung ungezogener Briefe <strong>an</strong> jüdis<strong>ch</strong>e Persönli<strong>ch</strong>keiten, den<br />

Verkauf wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er, aber verbotener revisionistis<strong>ch</strong>er Literatur<br />

(meine Grundlagen zur Zeitges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te) und die Verbreitung revisionisti-<br />

1<br />

Siehe G. Herzogenrath-Amelung: “Guta<strong>ch</strong>ten im Asylverfahren von <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>”,<br />

VffG, 6(2) (2002), S. 176-190, hier S. 180-182.<br />

2<br />

Günther Anntohn, Henri Roques, Der Fall Günter Deckert, DAGD/Germ<strong>an</strong>ia Verlag,<br />

Weinheim 1995 (L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>t M<strong>an</strong>nheim, Az. (13) 5 Ns 67/96) (www.vho.org/D/Deckert)<br />

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