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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

derheit (der Juden) aufgerufen oder gar eine Minderheit als sol<strong>ch</strong>e verfolgt<br />

(soviel zum Unsinn der Staats<strong>an</strong>walts<strong>ch</strong>aft). Jedo<strong>ch</strong> sei maßgebli<strong>ch</strong>, daß<br />

das deuts<strong>ch</strong>e Zensurre<strong>ch</strong>t, wel<strong>ch</strong>es weit über das US-Zensurre<strong>ch</strong>t hinausgehe,<br />

eine politis<strong>ch</strong>e Notwendigkeit sei, um zu verhindern, daß Juden in<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d wieder der Verä<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>ma<strong>ch</strong>ung ausgesetzt und somit Ziel von<br />

Verfolgung würden. Au<strong>ch</strong> die deuts<strong>ch</strong>e Offenkundigkeitsregelung sei kein<br />

Bru<strong>ch</strong> des Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>ts, da es au<strong>ch</strong> in den USA eine Offenkundigkeit<br />

gebe, etwa wenn ein wegen Trunkenheit am Steuer Angeklagter, der dur<strong>ch</strong><br />

Bluttest des Alkoholmißbrau<strong>ch</strong>s überführt wurde, fordere, Zeugen dafür<br />

aufbringen zu dürfen, daß er keinen Alkohol getrunken habe.<br />

Die gegen diese Ents<strong>ch</strong>eidung eingelegte Berufung vor dem Berufungskomitee<br />

der US-Einw<strong>an</strong>derungsbehörde wird Anf<strong>an</strong>g November 2004 “ohne<br />

Wertung” abgelehnt. 27<br />

Nun mag si<strong>ch</strong> das alles re<strong>ch</strong>t negativ <strong>an</strong>hören. Tatsa<strong>ch</strong>e ist aber, daß sowohl<br />

der mit dem Fall befaßte Staats<strong>an</strong>walt als au<strong>ch</strong> der Einw<strong>an</strong>derungsri<strong>ch</strong>ter<br />

Angestellte des US-Justizministeriums sind (bzw. seit 2003 des neuen<br />

Ministeriums für Heimats<strong>ch</strong>utz). Als sol<strong>ch</strong>e sind sie Befehlsempfänger<br />

des Weißen Hauses und können daher gar keine Ents<strong>ch</strong>eidung fällen, die<br />

offizieller US-Außenpolitik widerspri<strong>ch</strong>t. Nur ein nominell unabhängiges<br />

US-Bundesgeri<strong>ch</strong>t k<strong>an</strong>n eine <strong>an</strong>dere Ents<strong>ch</strong>eidung fällen.<br />

Eine wirkli<strong>ch</strong> relev<strong>an</strong>te Ents<strong>ch</strong>eidung wird daher von dem US-Bundesgeri<strong>ch</strong>t<br />

zu erwarten sein, bei dem wir Ende November 2004 Berufung eingelegt<br />

haben. Der Vertreter der US-Regierung hat bereits während der Anhörung<br />

<strong>an</strong>gekündigt, daß er dur<strong>ch</strong> alle Inst<strong>an</strong>zen klagen wird, sollte eine<br />

davon ni<strong>ch</strong>t ents<strong>ch</strong>eiden, mi<strong>ch</strong> ohne Alternative deportieren zu lassen. Mein<br />

Fall wird daher also in einigen Jahren vor dem US-Verfassungsgeri<strong>ch</strong>t ents<strong>ch</strong>ieden<br />

werden.<br />

Eine Wertung der Ents<strong>ch</strong>eidung<br />

Nun no<strong>ch</strong> ein paar Worte zum Urteil und zur Urteilsbegründung der US-<br />

Einw<strong>an</strong>derungsbehörde. Na<strong>ch</strong> US-Re<strong>ch</strong>t gilt ein Asyl<strong>an</strong>trag d<strong>an</strong>n als völlig<br />

unbegründet und/oder betrügeris<strong>ch</strong> (“frivolous”), wenn entweder keine<br />

Beweise für eine politis<strong>ch</strong>e Verfolgung vorgelegt wurden oder wenn dem<br />

Antragsteller während des Anhörungsverfahrens na<strong>ch</strong>gewiesen wurde, daß<br />

er den Einw<strong>an</strong>derungsri<strong>ch</strong>ter belog oder versu<strong>ch</strong>te, die Einw<strong>an</strong>derungsbehörde<br />

dur<strong>ch</strong> gefäls<strong>ch</strong>te oder m<strong>an</strong>ipulierte Beweismittel zu täus<strong>ch</strong>en. Da ein<br />

27 Vgl. www.germarrudolf.com/persecute/docs/BIAaffirmation.pdf.<br />

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