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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

<strong>an</strong> haben, diesen Mieter loszuwerden, da er in Zukunft damit re<strong>ch</strong>nen müsse,<br />

daß z.B. sein Sohn keine Freunde mehr mit na<strong>ch</strong> Hause nehmen könne,<br />

da deren Eltern sie ni<strong>ch</strong>t in ein Haus gehen ließen, in dem Neonazis wohnen.<br />

53 Daraufhin wurde mir zu einer Zeit, als meine Frau vier Wo<strong>ch</strong>en vor<br />

der Entbindung unseres ersten Kindes st<strong>an</strong>d, die Wohnung gekündigt. 54<br />

Als die Vermieter der zwis<strong>ch</strong>enzeitli<strong>ch</strong> neu bezogenen Wohnung dur<strong>ch</strong><br />

die Medienberi<strong>ch</strong>terstattung von meiner am 23.6.1995 erfolgten Verurteilung<br />

zu 14 Monaten Haft erfuhren, ließen sie mir per Anwalt am 28. Juni<br />

1995 folgendes mitteilen: 55<br />

“Namens und im Auftrag unserer M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten kündigen wir hiermit<br />

das zwis<strong>ch</strong>en Ihnen bestehende Mietverhältnis gemäß Mietvertrag vom<br />

26.10.1994 fristlos.<br />

Unseren M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten wurde dur<strong>ch</strong> Presse, Funk und Fernsehen bek<strong>an</strong>nt,<br />

daß Sie, Herr [<strong>Rudolf</strong> 56 ], vom L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>t Stuttgart wegen Volksverhetzung<br />

zu 14 Monaten Haft verurteilt wurden. Eine Fortsetzung des<br />

Mietverhältnisses ist unseren M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten deshalb ni<strong>ch</strong>t mehr zumutbar.<br />

I<strong>ch</strong> habe Sie aufzufordern, die Wohnung bis spätestens<br />

31. Juli 1995<br />

zu räumen und in vertragsgemäßem Zust<strong>an</strong>d <strong>an</strong> unsere M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten<br />

herauszugeben.<br />

Sollten Sie dieser Aufforderung ni<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong>kommen, sind wir beauftragt,<br />

unverzügli<strong>ch</strong> Klage einzurei<strong>ch</strong>en.”<br />

Als i<strong>ch</strong> meine Vermieter ultimativ aufforderte, diese Kündigung zurückzunehmen,<br />

da i<strong>ch</strong> sie <strong>an</strong>sonsten verklagen würde, klagten die Vermieter auf<br />

Zw<strong>an</strong>gsräumung. Aus mehreren privaten Gründen – meine Frau erwartete<br />

damals unser zweites Baby – gab i<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong>, su<strong>ch</strong>te uns eine neue<br />

Bleibe und einigte mi<strong>ch</strong> mit meinen Vermietern außergeri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>.<br />

53<br />

So die Aussage des damaligen Vermieters Karlheinz Bühler mir gegenüber im Spätsommer<br />

1994.<br />

54<br />

Ein Grund brau<strong>ch</strong>te ni<strong>ch</strong>t <strong>an</strong>gegeben werden, da in einem Zweifamilienhaus, in dem der<br />

Vermieter selbst wohnt, na<strong>ch</strong> BGB kein Grund zur Kündigung notwendig ist.<br />

55<br />

Faksimilierte Wiedergabe des Dokumentes in Sleipnir 4/95, innere Ums<strong>ch</strong>lagrückseite.<br />

56<br />

I<strong>ch</strong> nahm im Frühjahr 1994 den Na<strong>ch</strong>namen meiner Frau <strong>an</strong>, verw<strong>an</strong>dte jedo<strong>ch</strong> in der Öffentli<strong>ch</strong>keit<br />

stets meinem Geburtsnamen zum S<strong>ch</strong>utze meiner Familie, insbesondere nun<br />

na<strong>ch</strong> der S<strong>ch</strong>eidung, da i<strong>ch</strong> meinen Geburtsnamen wieder <strong>an</strong>nahm. Na<strong>ch</strong>folgend habe i<strong>ch</strong><br />

daher in Zitaten den Na<strong>ch</strong>namen meiner Exfrau gestri<strong>ch</strong>en.<br />

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