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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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“Wir haben gottlob einen Re<strong>ch</strong>tsstaat. Aber leider ist er<br />

ni<strong>ch</strong>t identis<strong>ch</strong> mit dem Gebiet der Bundesrepublik<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d.”<br />

Joh<strong>an</strong>nes Gross, Capital, 11/1994, S. 3<br />

In der Bundesa<strong>ch</strong>t<br />

Die Entre<strong>ch</strong>tung unliebsamer Bürger<br />

In der Antike wie im Mittelalter verfügten viele europäis<strong>ch</strong>e Staaten über<br />

die re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Mögli<strong>ch</strong>keit, Bürgern aufgrund s<strong>ch</strong>werwiegender Verfehlungen<br />

die Bürgerre<strong>ch</strong>te zu entziehen. Mit der S<strong>ch</strong>affung säkularisierter Verfassungsstaaten<br />

vers<strong>ch</strong>w<strong>an</strong>d diese Us<strong>an</strong>ce, bis sie im Dritten Rei<strong>ch</strong> als Gesinnungsstrafre<strong>ch</strong>t<br />

wieder auftau<strong>ch</strong>te. Die Bundesrepublik baute mit ihrem<br />

Artikel 18 Grundgesetz die Mögli<strong>ch</strong>keit der weitgehenden Aberkennung<br />

von Bürgerre<strong>ch</strong>ten sogar in ihre Verfassung ein, s<strong>ch</strong>öpfte diese Vors<strong>ch</strong>rift<br />

allerdings ni<strong>ch</strong>t aus. Jo<strong>ch</strong>en Lober hat aber gezeigt, daß die glei<strong>ch</strong>en eins<strong>ch</strong>ränkenden<br />

Auswirkungen auf das Bürgerre<strong>ch</strong>t eines Staatsbürgers<br />

“dur<strong>ch</strong> unterverfassungsgesetzli<strong>ch</strong>e Regelungen abgelöst und ersetzt wurde[n]”(Staatsbriefe<br />

7/95). Lobers <strong>an</strong>s<strong>ch</strong>ließende Frage, ob mit der Neufassung<br />

des §130 StGB quasi eine Art Bundesa<strong>ch</strong>t eingeführt wurde, soll <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d<br />

meines eigenen S<strong>ch</strong>icksals untersu<strong>ch</strong>t werden. Dabei wurde mein<br />

S<strong>ch</strong>icksal ni<strong>ch</strong>t <strong>ch</strong>ronologis<strong>ch</strong>, sondern eher phänomenologis<strong>ch</strong> gegliedert,<br />

um das Augenmerk auf die Auswirkungen der Bundesa<strong>ch</strong>t auf einzelne<br />

Bürgerre<strong>ch</strong>te zu ri<strong>ch</strong>ten.<br />

Erster S<strong>ch</strong>ritt: Denunziation<br />

Vom 20. bis zum 22.9.1991 f<strong>an</strong>d in Nürnberg ein von der liberalen<br />

Thomas-Dehler-Stiftung ver<strong>an</strong>staltetes Seminar über den Holocaust-<br />

Revisionismus statt. Unter den etwa 40 Teilnehmern bef<strong>an</strong>d si<strong>ch</strong> neben mir<br />

Erstellt na<strong>ch</strong> Lektüre des eing<strong>an</strong>gs erwähnten Beitrages von J. Lober in Staatsbriefe 7/95;<br />

entnommen den Staatsbriefen 12/95, Verlag Castel del Monte, Postfa<strong>ch</strong> 14 06 28, 80456<br />

Mün<strong>ch</strong>en, S. 10-15.<br />

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