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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Bü<strong>ch</strong>erverbrennung heute<br />

zum allgemeinen Prinzip erhöbe, säßen wir entweder alle im Gefängnis<br />

oder wären alle stumm. Das Spre<strong>ch</strong>en selbst müßte d<strong>an</strong>n verboten werden.<br />

Die Ansi<strong>ch</strong>t der Org<strong>an</strong>isation Hum<strong>an</strong> Rights Wat<strong>ch</strong> ist da wesentli<strong>ch</strong> ermutigender:<br />

94<br />

“Hum<strong>an</strong> Rights Wat<strong>ch</strong>/Helsinki weiß zu würdigen, daß die Tragödie<br />

des Holocaust der ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Kontext ist, in dem ein sol<strong>ch</strong>es Gesetz<br />

[Neufassung des deuts<strong>ch</strong>en Zensurgesetzes §130] erlassen wurde. […]<br />

Denno<strong>ch</strong> glaubt Hum<strong>an</strong> Rights Wat<strong>ch</strong>/Helsinki, daß derartige Maßnahmen<br />

die verbrieften Re<strong>ch</strong>te der freien Meinungsäußerung, der Vereinigungs-<br />

und Versammlungsfreiheit ernsthaft eins<strong>ch</strong>ränken. […] wir gründen<br />

unsere Auffassung auf die starke Verpfli<strong>ch</strong>tung gegenüber der freien<br />

Meinungsäußerung als dem Kern der Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te. Wir glauben, daß<br />

die Redefreiheit und die glei<strong>ch</strong>mäßige Wahrung der Gesetze ni<strong>ch</strong>t unvereinbar<br />

sind, sondern daß sie si<strong>ch</strong> vielmehr gegenseitig bedingen.<br />

[…] Aber Verbote zu erlassen, die g<strong>an</strong>ze Parteien, Org<strong>an</strong>isationen<br />

und Denkri<strong>ch</strong>tungen betreffen, sind unweigerli<strong>ch</strong> zu grob. Sie eignen<br />

si<strong>ch</strong> zur Unterdrückung dissidenter politis<strong>ch</strong>er Bewegungen jeder Art<br />

und bewirken häufig unbere<strong>ch</strong>tigte Verbote jenseits derer, die <strong>an</strong>f<strong>an</strong>gs<br />

vorgesehen waren.”<br />

Hum<strong>an</strong> Rights Wat<strong>ch</strong> bes<strong>ch</strong>ränkt si<strong>ch</strong> leider nur auf eine Beri<strong>ch</strong>terstattungen,<br />

wobei die Org<strong>an</strong>isation aus offenbarer Fals<strong>ch</strong>information dur<strong>ch</strong> die<br />

einseitige Nutzung linker Informationsquellen den g<strong>an</strong>zen hier beh<strong>an</strong>delten<br />

Komplex der Zensur in den Zusammenh<strong>an</strong>g gewalttätigen Fremdenhasses<br />

stellt, wo er gar ni<strong>ch</strong>ts zu su<strong>ch</strong>en hat, denn in keinem der hier beh<strong>an</strong>delten<br />

Fälle von Zensur wird in irgendeiner Weise zu Gewalt oder <strong>an</strong>deren Unre<strong>ch</strong>tsh<strong>an</strong>dlungen<br />

aufgerufen oder wird Unre<strong>ch</strong>t gutgeheißen oder gere<strong>ch</strong>tfertigt.<br />

Die eigentli<strong>ch</strong> zu erwartende Entrüstung über die hier dargelegte Zensur<br />

in den nationalen wie internationalen Medien geht allerdings über ein gelegentli<strong>ch</strong>es<br />

Stirnrunzeln ni<strong>ch</strong>t hinaus. Immerhin geht es hier um Gesetze, die<br />

eine Zensur ermögli<strong>ch</strong>en und si<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>on morgen au<strong>ch</strong> gegen diese Medien<br />

ri<strong>ch</strong>ten können!<br />

Mitte der 1990er Jahre sah es allerdings einmal kurz so aus, als wären<br />

zumindest die USA, Hort der Redefreiheit, besorgt über die Zustände in<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d. Der damalige Bundesjustizminister Dr. Eduard S<strong>ch</strong>midt-<br />

94<br />

Hum<strong>an</strong> Rights Wat<strong>ch</strong>, “Germ<strong>an</strong>y for Germ<strong>an</strong>s” – Xenophobia <strong>an</strong>d Racist Violence in<br />

Germ<strong>an</strong>y, New York, April 1995, S. 70.<br />

195

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