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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

Zeitges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te vollstreckt, das si<strong>ch</strong> äußerst kritis<strong>ch</strong> mit dem Holocaust befaßt.<br />

Inzwis<strong>ch</strong>en haben si<strong>ch</strong> 1.000 Personen vor allem des akademis<strong>ch</strong>en<br />

Lebens in öffentli<strong>ch</strong>en Aufrufen für die Freigabe des Bu<strong>ch</strong>es ausgespro<strong>ch</strong>en,<br />

56 und au<strong>ch</strong> zwei <strong>an</strong>gesehene Historiker haben vor Geri<strong>ch</strong>t zu Protokoll<br />

gegeben, daß das Bu<strong>ch</strong> wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong> sei und somit dur<strong>ch</strong> Art. 5/3<br />

des Grundgesetzes ges<strong>ch</strong>ützt sei, in dem die Wissens<strong>ch</strong>aftsfreiheit ohne<br />

Eins<strong>ch</strong>ränkung gewährt werde. 57<br />

Daß dieses Grundgesetz ni<strong>ch</strong>t sakros<strong>an</strong>kt ist, hat inzwis<strong>ch</strong>en das badenwürttembergis<strong>ch</strong>e<br />

Justizministerium bek<strong>an</strong>nt gegeben. Na<strong>ch</strong> dessen Stellungnahme<br />

sei die Einziehung eines wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Werkes d<strong>an</strong>n erlaubt,<br />

wenn es die Grundre<strong>ch</strong>te Dritter unzulässig eins<strong>ch</strong>ränke. 52 Die si<strong>ch</strong><br />

dahinter verbergende These lautet, daß Wissens<strong>ch</strong>aftler bestimmte Thesen<br />

ni<strong>ch</strong>t aufstellen und bestimmte etablierte, ihrer Auffassung womögli<strong>ch</strong> entgegenstehende<br />

Thesen ni<strong>ch</strong>t hinterfragen oder zu widerlegen tra<strong>ch</strong>ten dürfen.<br />

Hierbei h<strong>an</strong>delt es si<strong>ch</strong> g<strong>an</strong>z offensi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> um eine mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tswidrige<br />

Auffassung des Justizministeriums, denn dur<strong>ch</strong> diese Interpretation<br />

wird das Grundre<strong>ch</strong>t auf Wissens<strong>ch</strong>aftsfreiheit, d.h. auf Freiheit der Thesenwahl<br />

und Ergebnisoffenheit der Fors<strong>ch</strong>ung (vgl. Karl R. Popper 58 ), in<br />

seinem Wesensgehalt <strong>an</strong>getastet, was au<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Auffassung der Fa<strong>ch</strong>presse<br />

klar verfassungswidrig ist. 11,12,13,16<br />

Die persönli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>icksale<br />

Hinter jedem Strafverfahren wegen Druck, Veröffentli<strong>ch</strong>ung oder Verbreitung<br />

einer verbotenen S<strong>ch</strong>rift verbirgt si<strong>ch</strong> immer mindestens ein persönli<strong>ch</strong>es<br />

S<strong>ch</strong>icksal. Es ist ni<strong>ch</strong>t genau bek<strong>an</strong>nt, wie viele Mens<strong>ch</strong>en seit<br />

1994 aufgrund des unterstellten Willens zur Verbreitung von S<strong>ch</strong>riften, die<br />

später verboten wurden, bestraft wurden. Die oben gen<strong>an</strong>nte Zahl von einigen<br />

hundert eingeleiteten Strafverfahren läßt aber vermuten, daß es si<strong>ch</strong> um<br />

eine ni<strong>ch</strong>t unerhebli<strong>ch</strong>e Zahl h<strong>an</strong>delt. Laut den Beri<strong>ch</strong>ten des Bundesamtes<br />

56 “Appell der 100 · Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr!”, Fr<strong>an</strong>kfurter Allgemeine Zeitung,<br />

17.5.1996; mit 500 Unterzei<strong>ch</strong>nern am 19.7.1996 in den Stuttgarter Na<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>ten und der<br />

Stuttgarter Zeitung; mit jeweils 1.000 Unterzei<strong>ch</strong>ner am 13. und 18.9.1996 im Westfalen-<br />

Blatt; vgl. die Erklärungen von Dr. Rolf Kosiek, dem Initiator der Anzeigen, vom<br />

17.11.2000 und 2.5.2001 (www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos19_d.pdf).<br />

57 Guta<strong>ch</strong>ten Prof. Dr. Ernst Nolte und Dr. Joa<strong>ch</strong>im Hoffm<strong>an</strong>n, Amtsgeri<strong>ch</strong>t Tübingen, Az.<br />

4 Gs 173/95; letzteres abgedruckt in: VffG, 1(3) (1997), S. 205ff.<br />

58 Karl Raimund Popper, Objektive Erkenntnis, 2. Aufl., Hoffm<strong>an</strong>n & Campe, Hamburg,<br />

1984.<br />

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