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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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“Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein<br />

Mens<strong>ch</strong> wie der König. Ein Justizkollegium, das<br />

Ungere<strong>ch</strong>tigkeiten ausübt, ist gefährli<strong>ch</strong>er und s<strong>ch</strong>limmer wie<br />

eine Diebesb<strong>an</strong>de. Vor der k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> si<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>ützen! – Aber<br />

vor S<strong>ch</strong>elmen, die den M<strong>an</strong>tel der Justiz gebrau<strong>ch</strong>en, um ihre<br />

üblen Pressionen auszuführen, vor denen k<strong>an</strong>n si<strong>ch</strong> kein<br />

Mens<strong>ch</strong> hüten, sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in<br />

der Welt und meritieren eine doppelte Bestrafung.”<br />

Friedri<strong>ch</strong> der Große<br />

Ged<strong>an</strong>kenverbre<strong>ch</strong>en<br />

Remers Kommentare zum <strong>Rudolf</strong> Guta<strong>ch</strong>ten<br />

oder: Wie einfa<strong>ch</strong> es ist, im freiesten Staat<br />

der deuts<strong>ch</strong>en Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te 14 Monate unfrei zu sein<br />

Na<strong>ch</strong>folgend werden die Kommentare Generalmajor a.D. Otto Ernst<br />

Remers abgedruckt, wie er sie seiner Fassung meines Guta<strong>ch</strong>tens hinzufügte<br />

und wie sie im Urteil gegen mi<strong>ch</strong> auf den Seiten 109a bis 114 abgedruckt<br />

sind. 1 Am Ende der Lektüre dieses Kapitels dürfte jeder Leser selbst in der<br />

Lage sein – jenseits der Frage über guten Stil – zu beurteilen, ob diese<br />

Kommentare dazu Anlaß geben durften, mir als Guta<strong>ch</strong>ter für 14 Monate<br />

die Freiheit zu rauben, selbst wenn i<strong>ch</strong> diese Kommentare abgesegnet hätte,<br />

wie die große Staatss<strong>ch</strong>utzkammer des L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>ts Stuttgart es fäls<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong><br />

und gegen die Beweislage feststellte.<br />

1<br />

Da kein Original der Remers<strong>ch</strong>en Kommentare vorlag und m<strong>an</strong> die vorliegenden s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>ten<br />

Kopien niem<strong>an</strong>dem zumuten k<strong>an</strong>n, wurde der Text abges<strong>ch</strong>rieben, wobei versu<strong>ch</strong>t<br />

wurde, Format und S<strong>ch</strong>reibweise (au<strong>ch</strong> bei Fehlern) beizubehalten, was freili<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t<br />

immer gel<strong>an</strong>g. Kleinere unbeabsi<strong>ch</strong>tigte Variationen in S<strong>ch</strong>reibweise und unvermeidli<strong>ch</strong>erweise<br />

im Layout sowie die Auslassung der Portraits bitte i<strong>ch</strong> daher zu ents<strong>ch</strong>uldigen.<br />

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