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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

<strong>ch</strong>ung au<strong>ch</strong> heute no<strong>ch</strong> ihre primäre und zentrale Wirkungsdimension<br />

(BVerfGE 50, 337).”<br />

Eine Meinung, die der gängigen Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tsdarstellung des Holocaust<br />

zuwiderläuft, stellt für si<strong>ch</strong> genommen weder die formellen Grundlagen unseres<br />

Staates, wie etwa die Grundre<strong>ch</strong>te, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung<br />

oder die unabhängige Justiz no<strong>ch</strong> die formelle Legitimität seiner<br />

Mä<strong>ch</strong>tigen in Frage, so daß eine sol<strong>ch</strong>e Meinung eigentli<strong>ch</strong> toleriert werden<br />

müßte. Tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> jedo<strong>ch</strong> gibt es kaum einen <strong>an</strong>deren Berei<strong>ch</strong>, in dem unser<br />

Staat repressiver gegen unerwüns<strong>ch</strong>te Meinungen vorgeht als bezügli<strong>ch</strong><br />

des Holocaust, denn: 8<br />

“Auf dem Spiel steht das moralis<strong>ch</strong>e Fundament unserer Republik.”<br />

Das Re<strong>ch</strong>t auf freie Meinungsäußerung k<strong>an</strong>n bei uns nur d<strong>an</strong>n einges<strong>ch</strong>ränkt<br />

werden, wenn dur<strong>ch</strong> seine Ausübung die Grundre<strong>ch</strong>te Dritter bes<strong>ch</strong>nitten<br />

werden. Wer behauptet, der Holocaust habe ni<strong>ch</strong>t so, wie bisher<br />

dargestellt, oder gar überhaupt ni<strong>ch</strong>t stattgefunden, dem wird de facto die<br />

freie Meinungsäußerung verwehrt. Als Grund wird <strong>an</strong>gegeben, daß dur<strong>ch</strong><br />

diese Behauptung die Würde der damals verfolgten und umgekommenen<br />

Juden ebenso verletzt würde wie au<strong>ch</strong> die ihrer heutigen Na<strong>ch</strong>kommen sowie<br />

der gesamten Bevölkerungsgruppe der Juden.<br />

M<strong>an</strong> mag diese Praxis im Sinne eines ausgedehnten Opfers<strong>ch</strong>utzes für<br />

die direkten Opfer eines Verbre<strong>ch</strong>ens akzeptieren, um sie vor Verleumdungen<br />

zu s<strong>ch</strong>ützen. So würde zum Beispiel jeder akzeptieren, daß einer Frau,<br />

die vergewaltigt wurde, ni<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong>gesagt werden darf, sie habe diese Vergewaltigung<br />

nur erfunden, um si<strong>ch</strong> bei dem nun re<strong>ch</strong>tskräftig verurteilten<br />

Vergewaltiger zu rä<strong>ch</strong>en oder um Wiedergutma<strong>ch</strong>ung zu ers<strong>ch</strong>lei<strong>ch</strong>en.<br />

Analoges muß m<strong>an</strong> jedem jüdis<strong>ch</strong>en Mitbürger zugestehen, dessen damalige<br />

Peiniger ebenso re<strong>ch</strong>tskräftig verurteilt wurden. Es ist jedo<strong>ch</strong> meines Era<strong>ch</strong>tens<br />

ni<strong>ch</strong>t g<strong>an</strong>z einsi<strong>ch</strong>tig, warum au<strong>ch</strong> die Verw<strong>an</strong>dten der Opfer bzw.<br />

sogar alle Mitglieder derselben Glaubensgruppe den glei<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utz genießen<br />

sollen wie das Opfer selbst.<br />

In jedem Fall aber müßte demjenigen, der die Behauptung aufstellt, das<br />

tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e oder vermeintli<strong>ch</strong>e Verbre<strong>ch</strong>en habe es gar ni<strong>ch</strong>t gegeben, Gelegenheit<br />

gegeben werden, den Na<strong>ch</strong>weis für seine Behauptungen <strong>an</strong>zutreten.<br />

Alles <strong>an</strong>dere wäre unre<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong>. Um zu klären, ob die aufgestellte<br />

Behauptung ri<strong>ch</strong>tig ist, muß m<strong>an</strong> wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Untersu<strong>ch</strong>ungen dur<strong>ch</strong>führen.<br />

8 DIE ZEIT, 31. 12. 1993, S. 51.<br />

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