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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

222<br />

Zur Verni<strong>ch</strong>tung des deuts<strong>ch</strong>en Volkes bedarf es nur eines Wortes:<br />

“offenkundig”<br />

M<strong>an</strong> k<strong>an</strong>n im Zusammenh<strong>an</strong>g mit den behaupteten Gaskammern also keinesfalls<br />

von einer Art Offenkundigkeit spre<strong>ch</strong>en, wie sie der Tatsa<strong>ch</strong>e, daß<br />

der Tag 24 Stunden hat, zugrunde liegt. Und nur bei einer Offenkundigkeit,<br />

wie der Tag hat 24 Stunden, bedarf es keiner Beweise. In allen <strong>an</strong>deren Fällen<br />

muß Beweis erhoben werden.<br />

Remers Beweise sind neu und weit überlegen<br />

Die Verteidiger, Hajo Herrm<strong>an</strong>n und Dr. Herbert S<strong>ch</strong>aller, hatten umf<strong>an</strong>grei<strong>ch</strong>e<br />

Beweis<strong>an</strong>träge vorbereitet. Sie stimmten ihre Beweis<strong>an</strong>träge mit einer<br />

Ents<strong>ch</strong>eidung des Oberl<strong>an</strong>desgeri<strong>ch</strong>tes Düsseldorf ab. Dieses Geri<strong>ch</strong>t<br />

urteilte in einem Gaskammer-Zweifel-Prozeß, daß Beweis<strong>an</strong>träge d<strong>an</strong>n zugelassen<br />

werden müssen, wenn diese den “Beweisen” in den zurückliegenden<br />

NS-Prozessen überlegen seien. Bei neuen, überlegenen Beweis<strong>an</strong>trägen,<br />

so das Düsseldorfer Geri<strong>ch</strong>t, könne eine Offenkundigkeit ni<strong>ch</strong>t länger<br />

fortbestehen. Die Beweis<strong>an</strong>träge der Verteidigung sind neu und den aus<br />

den NS-Prozessen weit überlegen. Denn dort wurden niemals Sa<strong>ch</strong>beweise<br />

erhoben.<br />

Aus<strong>ch</strong>witz: “Verni<strong>ch</strong>tungslager” mit Bordell,<br />

Re<strong>ch</strong>tsberatung, Sauna und Fußballspielen...<br />

Vor dem Verlesen der Beweis<strong>an</strong>träge appellierte Re<strong>ch</strong>ts<strong>an</strong>walt Herrm<strong>an</strong>n<br />

<strong>an</strong> Ri<strong>ch</strong>ter und Staats<strong>an</strong>walt: “Es muß bewiesen werden, ob es Gaskammern<br />

gab oder ni<strong>ch</strong>t, bevor aus dem si<strong>ch</strong>eren Versteck der Offenkundigkeit<br />

geurteilt wird. Das Geri<strong>ch</strong>t muß Tatsa<strong>ch</strong>en feststellen.” Re<strong>ch</strong>ts<strong>an</strong>walt<br />

Herrm<strong>an</strong>n stellte nun einen Beweis<strong>an</strong>trag, der in der Summe aus <strong>an</strong>tifas<strong>ch</strong>istis<strong>ch</strong>er<br />

Literatur und Geri<strong>ch</strong>tsdokumenten beweist, daß Aus<strong>ch</strong>witz kein<br />

Verni<strong>ch</strong>tungslager war. Der Anwalt verlas, daß es für die Häftlinge im Lager<br />

Aus<strong>ch</strong>witz ein Bordell gab, daß wö<strong>ch</strong>entli<strong>ch</strong>e Fußballspiele zwis<strong>ch</strong>en<br />

SS-Soldaten und Lagerinsassen ausgetragen wurden, daß es eine zentrale<br />

Sauna gab, daß es für die Häftlinge Beratungen in Re<strong>ch</strong>ts<strong>an</strong>gelegenheiten<br />

gab, daß es Urlaub gab, daß die Lagerverwaltung ni<strong>ch</strong>tnatürli<strong>ch</strong>e Todesfälle<br />

der zuständigen Staats<strong>an</strong>walts<strong>ch</strong>aft mit 30 Unters<strong>ch</strong>riften melden mußte,<br />

daß es Entlassungen gab, daß kein SS-M<strong>an</strong>n einen Häftling s<strong>ch</strong>lagen durfte,<br />

daß 4800 Kr<strong>an</strong>ke unter ärztli<strong>ch</strong>er Betreuung blieben (obwohl Kr<strong>an</strong>ke na<strong>ch</strong><br />

bek<strong>an</strong>nter Version <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong> sofort in den “Gaskammern” l<strong>an</strong>deten), daß

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