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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Die Rolle der Presse im Fall <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />

re? 11 Und wer merkt s<strong>ch</strong>on, daß die gezeigten Bilder ledigli<strong>ch</strong> beweisen,<br />

daß in den KL Abertausende <strong>an</strong> Kr<strong>an</strong>kheiten und Unterernährung gestorben<br />

sind? Wer a<strong>ch</strong>tet s<strong>ch</strong>on darauf, daß ihm das Fernsehen nie eine Filmaufnahme<br />

oder ein Bild einer funktionstü<strong>ch</strong>tigen oder in Aktion befindli<strong>ch</strong>en<br />

Gaskammer zeigt, über die allein i<strong>ch</strong> <strong>an</strong>derer Auffassung bin als unsere<br />

Medien vom Stil Report? Report hat über mi<strong>ch</strong> und mein Guta<strong>ch</strong>ten eine<br />

g<strong>an</strong>ze Menge Unwahrheiten und Lügen in die Welt gesetzt. Eine davon<br />

wurde später von Fr<strong>an</strong>ziska Hundseder in ihrem Bu<strong>ch</strong> Re<strong>ch</strong>te ma<strong>ch</strong>en Kasse<br />

aufgegriffen und wird daher im nä<strong>ch</strong>sten Abs<strong>ch</strong>nitt beh<strong>an</strong>delt. Hier soll<br />

daher eine <strong>an</strong>dere erläutert werden: 12<br />

I<strong>ch</strong> habe im Anh<strong>an</strong>g meines Guta<strong>ch</strong>tens unter der Übers<strong>ch</strong>rift D<strong>an</strong>ksagung<br />

einer Vielzahl von Personen und Institutionen ged<strong>an</strong>kt, die mir in irgendeiner<br />

Weise bei der Sammlung von Daten und Quellen, bei der Einholung<br />

und Analyse der Proben sowie für vers<strong>ch</strong>iedene Hilfestellungen bei<br />

der Erstellung meines Guta<strong>ch</strong>tens zur Seite st<strong>an</strong>den. Hierunter werden au<strong>ch</strong><br />

die Firmen DEGUSSA AG und Institut Fresenius aufgezählt, wobei die erste<br />

Firma wi<strong>ch</strong>tige Unterlagen über die Stabilität von Eisenblau zur Verfügung<br />

stellte, während die <strong>an</strong>dere den Großteil der Proben in meiner Anwesenheit<br />

und mit meiner <strong>an</strong>fängli<strong>ch</strong>en Hilfe <strong>an</strong>alysierte. Diese D<strong>an</strong>ksagung<br />

ist in wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Publikationen dur<strong>ch</strong>aus übli<strong>ch</strong>, ja sie gehört zum<br />

guten Ton.<br />

Report warf mir in seinem Beitrag aber vor, i<strong>ch</strong> hätte mit der Anführung<br />

renommierter Institute und Firmen meinem Guta<strong>ch</strong>ten den S<strong>ch</strong>ein der Seriosität<br />

geben wollen. Dieser Vorwurf für si<strong>ch</strong> genommen ist <strong>an</strong>gesi<strong>ch</strong>ts der<br />

oben <strong>an</strong>geführten Tatsa<strong>ch</strong>en zwar “nur” böswillig und lä<strong>ch</strong>erli<strong>ch</strong> zuglei<strong>ch</strong>.<br />

Die si<strong>ch</strong> dar<strong>an</strong> aber <strong>an</strong>s<strong>ch</strong>ließende Behauptung von Report, wegen dieser<br />

Anführung renommierter Namen liege gegen mi<strong>ch</strong> eine Straf<strong>an</strong>zeige wegen<br />

Betruges vor, war frei erfunden. Tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> ist niemals etwas von einer<br />

Straf<strong>an</strong>zeige seitens einer der indirekt bei der Guta<strong>ch</strong>tenerstellung involvierten<br />

Personen oder Institutionen bek<strong>an</strong>nt geworden. Hier hat mi<strong>ch</strong> Report<br />

s<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>t mittels einer unwahren Behauptung in ein s<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>tes Li<strong>ch</strong>t<br />

stellen wollen.<br />

11<br />

Vgl. E. Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te, aaO. (Anm. 5), S. 25-27<br />

(www.vho.org/D/gzz).<br />

12<br />

Eine detailliertere Kritik dieser Sendung befindet si<strong>ch</strong> in: W. S<strong>ch</strong>lesiger, Der Fall <strong>Rudolf</strong>,<br />

Cromwell Press, Brighton 1994 (www.vho.org/D/dfr); darin bestritt i<strong>ch</strong> aus Si<strong>ch</strong>erheitsgründen<br />

no<strong>ch</strong>, daß si<strong>ch</strong> hinter dem Pseudonym Ernst Gauss meine Person verbarg. Dies<br />

räumte i<strong>ch</strong> erst im Verfahren vor dem LG Stuttgart ein, Az. 17 KLs 3/94.<br />

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