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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

w<strong>an</strong>derungsri<strong>ch</strong>ter na<strong>ch</strong>weisli<strong>ch</strong> die Wahrheit über “Ernst Gauss” gesagt<br />

hatte. Wenn jeder, der in seinem Leben einmal einen Verw<strong>an</strong>dten <strong>an</strong>log,<br />

grundsätzli<strong>ch</strong> als betrügeris<strong>ch</strong> eingestuft und als Asyl<strong>an</strong>t abgelehnt würde,<br />

d<strong>an</strong>n gäbe es auf der g<strong>an</strong>zen Welt keinen einzigen erfolgrei<strong>ch</strong>en Asyl<strong>an</strong>trag.<br />

Selbstverständli<strong>ch</strong> ist dies ni<strong>ch</strong>t das Kriterium, na<strong>ch</strong> dem eine sol<strong>ch</strong>e<br />

Einstufung erfolgt. Die US-Einw<strong>an</strong>derungsbehörde muß mir na<strong>ch</strong>weisen,<br />

daß i<strong>ch</strong> versu<strong>ch</strong>te, die US-Einw<strong>an</strong>derungsbehörde zu betrügen, ni<strong>ch</strong>t irgendwel<strong>ch</strong>e<br />

Freunde oder Verw<strong>an</strong>dte zehn Jahre früher oder ein ausländis<strong>ch</strong>es<br />

Geri<strong>ch</strong>t.<br />

Genau das versu<strong>ch</strong>te das Einw<strong>an</strong>derungsgeri<strong>ch</strong>t mit seinem zweiten<br />

“Beweis” zu errei<strong>ch</strong>en. Es argumentierte, i<strong>ch</strong> hätte versu<strong>ch</strong>t, die Wahrheit<br />

vor dem US-Einw<strong>an</strong>derungsri<strong>ch</strong>ter auf ähnli<strong>ch</strong>e Weise zu verbergen wie<br />

s<strong>ch</strong>on 1995 bei meinem deuts<strong>ch</strong>en Strafverfahren. So hätte i<strong>ch</strong> in meinem<br />

Asyl<strong>an</strong>trag 30 ni<strong>ch</strong>t <strong>an</strong>gegeben, daß i<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> meiner Flu<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong> Sp<strong>an</strong>ien<br />

zeitweilig bei Generalmajor Remer gewohnt hätte. Als Residenz hätte i<strong>ch</strong><br />

auf meinem Asyl<strong>an</strong>trag ledigli<strong>ch</strong> “mit vers<strong>ch</strong>iedenen Freunden und in Ferienwohnungen”<br />

<strong>an</strong>gegeben. Daß i<strong>ch</strong> bei Remer gewohnt hätte, würde si<strong>ch</strong><br />

aber aus einem britis<strong>ch</strong>en Zeitungsartikel ergeben, den i<strong>ch</strong> selbst als Beweis<br />

für meine Verfolgung vorgelegt hatte. 31 Der vom Ri<strong>ch</strong>ter zitierte Artikel<br />

spri<strong>ch</strong>t aber nur davon, daß i<strong>ch</strong> bei Remer blieb (“stayed”). Dies ist bereits<br />

eine Verzerrung der Wahrheit dur<strong>ch</strong> einen Journalisten, der ledigli<strong>ch</strong> ein<br />

Interesse dar<strong>an</strong> hatte, Verbindungen zwis<strong>ch</strong>en mir und <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong>en Nazis<br />

herzustellen. Wie l<strong>an</strong>ge und warum i<strong>ch</strong> bei Remers war, darüber gibt der<br />

Artikel keine Auskunft. Tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> hatte i<strong>ch</strong> nie bei Generalmajor Remer<br />

gewohnt. Seine Wohnung diente bei meiner Ankunft in Sp<strong>an</strong>ien ledigli<strong>ch</strong><br />

als Treffpunkt mit Freunden, die mi<strong>ch</strong> <strong>an</strong>s<strong>ch</strong>ließend zeitweilig 80 km westli<strong>ch</strong><br />

von Remers Residenz in einer Ferienwohnung und in ihren eigenen<br />

Wohnungen unterbra<strong>ch</strong>ten. 32 Das Formular für den Asyl<strong>an</strong>trag spri<strong>ch</strong>t aber<br />

ausdrückli<strong>ch</strong> von “residences”, also von dauerhaften Wohnungen. Ein Auf-<br />

30<br />

Vgl. www.germarrudolf.com/persecute/docs/Application.pdf<br />

31<br />

Jessica Berry <strong>an</strong>d Chris Hastings, “Germ<strong>an</strong> neo-Nazi fugitive is found hiding in Britain”,<br />

The Sunday Telegraph, 17.10.1999; vgl.<br />

www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos100.pdf.<br />

32<br />

Aus Si<strong>ch</strong>erheitsgründen k<strong>an</strong>nte i<strong>ch</strong> weder die Identität no<strong>ch</strong> die Adresse dieser Freunde,<br />

als i<strong>ch</strong> in Sp<strong>an</strong>ien <strong>an</strong>kam. Der Treffpunkt Remer wurde gewählt, da dies der einzige Ort<br />

in der Region war, den i<strong>ch</strong> k<strong>an</strong>nte. Im J<strong>an</strong>uar 1995 war nämli<strong>ch</strong> das gesamte Geri<strong>ch</strong>t<br />

(Ri<strong>ch</strong>ter, Staats<strong>an</strong>walt, Verteidiger, Angeklagter, also i<strong>ch</strong>) während des Strafverfahrens<br />

gegen mi<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Sp<strong>an</strong>ien gereist, um Remer zu verhören.<br />

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