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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

Wenn beide Seiten kein moralis<strong>ch</strong>es Engagement für ihre Sa<strong>ch</strong>e aufbringen,<br />

so bliebe wahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong> viel Beweismaterial im Dunkeln und m<strong>an</strong><br />

käme der Wahrheit ni<strong>ch</strong>t sehr nahe. Moralis<strong>ch</strong>es Engagement k<strong>an</strong>n also<br />

au<strong>ch</strong> positive Seiten haben, sofern es der wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Arbeitsweise<br />

ni<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>adet und <strong>an</strong>dere Meinungen ni<strong>ch</strong>t unterdrückt.<br />

Was würde es nun bedeuten, wenn es einer der beiden Parteien im Widerstreit<br />

der Ansi<strong>ch</strong>ten vor Geri<strong>ch</strong>t oder vor den Gremien der Wissens<strong>ch</strong>aft<br />

verboten wäre, ihre Argumente vorzubringen? Käme m<strong>an</strong> d<strong>an</strong>n der Wahrheit<br />

näher? Wohl kaum. Eher dürfte das Gegenteil ri<strong>ch</strong>tig sein, denn die<br />

Grundvoraussetzung für wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>es Arbeiten ist, daß jede These<br />

prinzipiell falsifizierbar sein muß (Popper), d.h., daß die Mögli<strong>ch</strong>keit ihrer<br />

Widerlegung dur<strong>ch</strong> sti<strong>ch</strong>haltige Gegenargumente gegeben sein muß. Es ist<br />

daher für jede Wissens<strong>ch</strong>aft, die zu mögli<strong>ch</strong>st realitätsnahen Ergebnissen<br />

kommen will, unabdingbare Voraussetzung, daß jede These und Gegenthese<br />

aufgestellt und jedes Ergebnis einer Untersu<strong>ch</strong>ung prinzipiell mögli<strong>ch</strong><br />

sein muß, sofern die Prinzipien wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Arbeitens eingehalten<br />

werden. So und ni<strong>ch</strong>t <strong>an</strong>ders ist die in unserem Grundgesetz, Artikel 5, Absatz<br />

3, niedergelegte Freiheit von Fors<strong>ch</strong>ung und Wissens<strong>ch</strong>aft zu verstehen.<br />

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, ein Wissens<strong>ch</strong>aftler oder<br />

eine S<strong>ch</strong>ule von Wissens<strong>ch</strong>aftlern könne die Wahrheit allein erkunden.<br />

Dies wird nur in Einzelfällen mögli<strong>ch</strong> sein. Es muß vielmehr si<strong>ch</strong>ergestellt<br />

werden, daß jeder Wissens<strong>ch</strong>aftler seine Ergebnisse ungehindert veröffentli<strong>ch</strong>en<br />

und verbreiten k<strong>an</strong>n, denn nur dur<strong>ch</strong> den freien, unbehinderten Wettstreit<br />

wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Meinungen in öffentli<strong>ch</strong>en Foren k<strong>an</strong>n si<strong>ch</strong>ergestellt<br />

werden, daß si<strong>ch</strong> die überzeugendste, weil realitätskonformste Meinung<br />

au<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>setzen k<strong>an</strong>n.<br />

Daß es si<strong>ch</strong> bei der Betra<strong>ch</strong>tung der Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te des Dritten Rei<strong>ch</strong>es jetzt<br />

und in absehbarer Zukunft au<strong>ch</strong> um ein sehr emotional aufgeladenes Thema<br />

h<strong>an</strong>delt, wird niem<strong>an</strong>d bezweifeln. Dr. Zitelm<strong>an</strong>n hat seine Abh<strong>an</strong>dlung zu<br />

dem hier beh<strong>an</strong>delten Thema gerade deshalb ges<strong>ch</strong>rieben, weil das oben<br />

erwähnte Bu<strong>ch</strong> si<strong>ch</strong> vielen umstrittenen Themenberei<strong>ch</strong>en des Dritten Rei<strong>ch</strong>es<br />

widmet. Zitelm<strong>an</strong>n vertritt die Auffassung, daß es au<strong>ch</strong> bezügli<strong>ch</strong> des<br />

Dritten Rei<strong>ch</strong>es mögli<strong>ch</strong> sein muß, entlastendes Material zu diskutieren.<br />

Wenn einem d<strong>an</strong>n der Vorwurf entgegenhalle, m<strong>an</strong> würde NS-Apologie betreiben,<br />

so gehe dieser Vorwurf erstens in seiner Paus<strong>ch</strong>alität fehl, und<br />

zweitens bleibe es au<strong>ch</strong> bezügli<strong>ch</strong> des Dritten Rei<strong>ch</strong>es eine Tatsa<strong>ch</strong>e, daß<br />

die Wahrheit si<strong>ch</strong> im wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Erkenntnisprozeß nur d<strong>an</strong>n dur<strong>ch</strong>setzen<br />

k<strong>an</strong>n, wenn es au<strong>ch</strong> der Verteidigung erlaubt ist, alles mögli<strong>ch</strong>e Ent-<br />

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