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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

gespro<strong>ch</strong>en hatte – im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Bros<strong>ch</strong>üre Die Zeit lügt! gab<br />

es sol<strong>ch</strong>e Kontakte ni<strong>ch</strong>t – so fragt si<strong>ch</strong>, wer hier unglaubwürdig ist.<br />

Es ließen si<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> eine große Anzahl ähnli<strong>ch</strong>er Fälle aufzeigen, in denen<br />

das Geri<strong>ch</strong>t <strong>an</strong>dere Angaben über die Ausführungen von mir oder der<br />

Zeugen ma<strong>ch</strong>t als der Prozeßberi<strong>ch</strong>t. Da die abwei<strong>ch</strong>enden Behauptungen<br />

des Geri<strong>ch</strong>tes immer nur zu meinem Na<strong>ch</strong>teil ausfielen, ist klar, daß es si<strong>ch</strong><br />

hierbei ni<strong>ch</strong>t um Irrtümer, sondern um absi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Fehler h<strong>an</strong>delt, also um<br />

Lügen der drei Ri<strong>ch</strong>ter.<br />

Verdunkelung des Beweisziels<br />

Es s<strong>ch</strong>eint deuts<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>ten mögli<strong>ch</strong> zu sein, Beweismittel, deren<br />

Beweiszweck während des Prozesses im Nebel bleibt, in der Urteilsbegründung<br />

plötzli<strong>ch</strong> als zentrale Belastungsbeweise vorzustellen, indem das Geri<strong>ch</strong>t<br />

sie in einer Art interpretiert, die während der Verh<strong>an</strong>dlung unerwähnt<br />

blieb. Damit wird es der Verteidigung unmögli<strong>ch</strong> gema<strong>ch</strong>t, gegen zunä<strong>ch</strong>st<br />

harmlos ers<strong>ch</strong>einende Beweismittel Gegenbeweise einzuführen, da niem<strong>an</strong>d<br />

weiß, zum Beweis wel<strong>ch</strong>er Tatsa<strong>ch</strong>e das Geri<strong>ch</strong>t ein Beweisstück<br />

einführt.<br />

Wenn die Verteidigung ein Beweisstück eingeführt haben will, so muß<br />

sie den Beweiszweck immer glei<strong>ch</strong> mit <strong>an</strong>geben, damit das Geri<strong>ch</strong>t über<br />

den Beweis<strong>an</strong>trag bes<strong>ch</strong>ließen k<strong>an</strong>n. Dem Geri<strong>ch</strong>t selbst hingegen s<strong>ch</strong>eint<br />

dies ni<strong>ch</strong>t vorges<strong>ch</strong>rieben zu sein.<br />

Hierzu sei nur ein Beispiel gegeben. Das Geri<strong>ch</strong>t interpretiert bestimmte<br />

verlegeris<strong>ch</strong>e Details der von Remer verwendeten Originalversion meines<br />

Guta<strong>ch</strong>tens sowie der später von mir herausgegebenen autorisierten Fassung<br />

des Guta<strong>ch</strong>tens als Beweis dafür, daß die Remer-Aktion wie die d<strong>an</strong>a<strong>ch</strong><br />

folgende Herausgabe einer autorisierten Fassung eine einheitli<strong>ch</strong>e Aktion<br />

gewesen sei. Als eines der Hauptbeweise dafür führt das Geri<strong>ch</strong>t den<br />

Umst<strong>an</strong>d <strong>an</strong>, daß in der im November 1992 erstellten Guta<strong>ch</strong>tenfassung F2<br />

in der am Ende des Guta<strong>ch</strong>tens <strong>an</strong>geführten D<strong>an</strong>ksagung Prof. R. Faurisson<br />

ni<strong>ch</strong>t aufgeführt werde. Diesem werde erst in der im Juli 1993 publizierten<br />

autorisierten Fassung des Guta<strong>ch</strong>tens auf der ersten Ums<strong>ch</strong>laginnenseite<br />

ausführli<strong>ch</strong> ged<strong>an</strong>kt. Das beweise, daß bereits im November 1992 die autorisierte<br />

Fassung gepl<strong>an</strong>t worden sei (Urteil S. 93, 208ff.). Daß i<strong>ch</strong> die<br />

D<strong>an</strong>ksagung <strong>an</strong> Faurisson aus der Geri<strong>ch</strong>tsfassung F2 des Guta<strong>ch</strong>tens 1992<br />

deshalb stri<strong>ch</strong>, weil i<strong>ch</strong> als Guta<strong>ch</strong>ter meine Ablehnung wegen Bef<strong>an</strong>genheit<br />

befür<strong>ch</strong>tete, wenn die Geri<strong>ch</strong>te herausf<strong>an</strong>den, daß i<strong>ch</strong> in Kontakt und<br />

auf guten Fuße mit dem weltweit führenden Revisionisten war, und ni<strong>ch</strong>t,<br />

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