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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Bü<strong>ch</strong>erverbrennung heute<br />

nes Medium führt dazu, daß dafür ni<strong>ch</strong>t mehr geworben werden darf und<br />

daß es ni<strong>ch</strong>t <strong>an</strong> Jugendli<strong>ch</strong>e unter 18 Jahren veräußert oder ihnen sonstwie<br />

zugängli<strong>ch</strong> gema<strong>ch</strong>t werden darf. Dies führt praktis<strong>ch</strong> dazu, daß das Medium<br />

in der Öffentli<strong>ch</strong>keit aufhört zu existieren, da m<strong>an</strong> auf legale Weise nur<br />

über private K<strong>an</strong>äle von dessen Existenz erfahren k<strong>an</strong>n – abgesehen von<br />

der dur<strong>ch</strong> die BPjM regelmäßig in ihrem Beri<strong>ch</strong>t publizierte Liste indizierter<br />

Werke. Diese Liste umfaßt inzwis<strong>ch</strong>en Tausende von Druckwerken,<br />

Film- und Tonträgern. 20 Diese Zensurlisten waren einst für jeden zugängli<strong>ch</strong>,<br />

aber seit etwa dem Jahr 2000 werden sie nur no<strong>ch</strong> <strong>an</strong> Bibliotheken<br />

sowie <strong>an</strong> den Groß- und Einzelh<strong>an</strong>del vergeben, und sogar die Bibliotheken<br />

bes<strong>ch</strong>ränken nun den Zugriff auf diese Listen, wodur<strong>ch</strong> die dur<strong>ch</strong> die Prüfstelle<br />

ausgeübte Zensur no<strong>ch</strong> undur<strong>ch</strong>si<strong>ch</strong>tiger wird. Diese Tendenz zum<br />

Verbergen der Zensurtätigkeit wurde mit der Gesetzesvers<strong>ch</strong>ärfung von<br />

2002 no<strong>ch</strong> verstärkt, da nun Medien, die als besonders s<strong>ch</strong>were Bedrohung<br />

für die geistige Entwicklung Jugendli<strong>ch</strong>er <strong>an</strong>gesehen werden, in geheimen,<br />

ni<strong>ch</strong>t-öffentli<strong>ch</strong>en Listen aufgeführt werden. 21<br />

Die Opfer dieser geheimen Zensur sind vor allem sol<strong>ch</strong>e Medien, deren<br />

Inhalt na<strong>ch</strong> Auffassung deuts<strong>ch</strong>er Geri<strong>ch</strong>te gegen deuts<strong>ch</strong>e Strafgesetze<br />

verstoßen (Verleumdung, Verunglimpfung Verstorbener, Aufsta<strong>ch</strong>elung<br />

zum Haß, Volksverhetzung), womit praktis<strong>ch</strong> die gesamte Palette politis<strong>ch</strong>er<br />

und ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>er Dissidentenliteratur erfaßt wird.<br />

Die Öffentli<strong>ch</strong>keit hat jetzt keine Mögli<strong>ch</strong>keit mehr zu erfahren, wel<strong>ch</strong>e<br />

Medien für illegal erklärt werden und wel<strong>ch</strong>e ni<strong>ch</strong>t. Damit wird gegen das<br />

re<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong>e Grundprinzip verstoßen, daß Gesetze und Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung<br />

veröffentli<strong>ch</strong>t werden müssen, damit alle Bürger von ihnen Kenntnis erl<strong>an</strong>gen<br />

und si<strong>ch</strong> d<strong>an</strong>n d<strong>an</strong>a<strong>ch</strong> ri<strong>ch</strong>ten können. Die Bundesregierung hält ihre<br />

Ents<strong>ch</strong>eidungen geheim, und die Bürger, die verbotene Literatur verbreiten,<br />

verstoßen gegen das Gesetz, ohne überhaupt eine Ch<strong>an</strong>ce zu haben, dies zu<br />

verhindern. Das ist ein erstklassiges Beispiel für ein totalitäres Gesetz.<br />

20<br />

Das letzte mir bek<strong>an</strong>nt gewordene Gesamtverzei<strong>ch</strong>nis indizierter Bü<strong>ch</strong>er, Tas<strong>ch</strong>enbü<strong>ch</strong>er,<br />

Bros<strong>ch</strong>üren und Comics, St<strong>an</strong>d 30.4.1993, umfaßt etwa 2.500 Titel. Seither sind über 120<br />

hinzugekommen. Die Liste indizierter Videofilme ist <strong>an</strong>nähernd glei<strong>ch</strong> l<strong>an</strong>g. Hinzu kommen<br />

no<strong>ch</strong> mehrere hundert elektronis<strong>ch</strong>e Ton- und Datenträger. Die aktuellen Index-<br />

Listen werden im Periodikum der BPjM, BPjM aktuell, publiziert. Ein Bezug ist nur autorisierten<br />

Behörden mögli<strong>ch</strong>: Bundesprüfstelle, Postfa<strong>ch</strong> 26 01 21, D-53153 Bonn. I<strong>ch</strong> habe<br />

die letzte mir zugespielte Ausgabe von 2001 im Internet ausgehängt:<br />

www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos78.html<br />

21<br />

JuS<strong>ch</strong>G, §18, Abs. 2, S. 3&4; Bundesgesetzblatt 2002, I, S. 2730, 2003, I, S. 476, 3007,<br />

3076, www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jus<strong>ch</strong>g-st<strong>an</strong>d-01-04-<br />

04,property=pdf.pdf.<br />

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