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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

der Ged<strong>an</strong>ke gekommen, die von deuts<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>ten praktizierte Beweisunterdrückung<br />

darzustellen, so hätte i<strong>ch</strong> dies in sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>erem Tone get<strong>an</strong>,<br />

belegt mit Fallbeispielen und Bezügen auf Strafre<strong>ch</strong>t und herrs<strong>ch</strong>ende<br />

Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung. Ob eine sol<strong>ch</strong>e Fassung die Gnade der Herrs<strong>ch</strong>enden gefunden<br />

hätte, darf glei<strong>ch</strong>wohl bezweifelt werden, denn wie drückte es Patrick<br />

Bahners von der FAZ do<strong>ch</strong> so sensibel aus: 20<br />

“Im Gegenteil ist die formvollendete Hetze besonders perfide.”<br />

Viellei<strong>ch</strong>t hätte mir das also <strong>an</strong>statt 14 Monaten 18 Monate eingebra<strong>ch</strong>t…<br />

Do<strong>ch</strong> wie dem au<strong>ch</strong> sei. Tatsa<strong>ch</strong>e ist, daß mein Guta<strong>ch</strong>ten niemals als<br />

sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> fals<strong>ch</strong> überführt wurde, insbesondere ni<strong>ch</strong>t von dem über mi<strong>ch</strong><br />

ri<strong>ch</strong>tenden Geri<strong>ch</strong>t – ein Antrag zur inhaltli<strong>ch</strong>en Prüfung meines Guta<strong>ch</strong>tens<br />

dur<strong>ch</strong> meinen Strafverteidiger wurde vom Geri<strong>ch</strong>t abgelehnt (“wegen<br />

Offenkundigkeit des Holocausts”…). Meine Ri<strong>ch</strong>ter hätten daher na<strong>ch</strong> dem<br />

Motto “Im Zweifel für den Angeklagten” von der Ri<strong>ch</strong>tigkeit meiner Ausführungen<br />

ausgehen müssen. Davon werden sie freili<strong>ch</strong> unter Straf<strong>an</strong>drohung<br />

dur<strong>ch</strong> das “Offenkundigkeitsdogma” abgehalten. Niem<strong>an</strong>d aber darf<br />

in einem Re<strong>ch</strong>tsstaat strafverfolgt werden, weil er si<strong>ch</strong> auf ein niemals widerlegtes<br />

Guta<strong>ch</strong>ten bezieht – polemis<strong>ch</strong> oder ni<strong>ch</strong>t.<br />

All das ändert freili<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>ts dar<strong>an</strong>, daß i<strong>ch</strong> über die Hinzufügung von<br />

Remers Kommentaren ni<strong>ch</strong>t informiert wurde und dazu au<strong>ch</strong> meine Zustimmung<br />

ni<strong>ch</strong>t gegeben hätte, hätte i<strong>ch</strong> vor Drucklegung die Wahl gehabt.<br />

Rückblickend muß i<strong>ch</strong> mi<strong>ch</strong> aber au<strong>ch</strong> bei Remers und ihren Freunden ents<strong>ch</strong>uldigen,<br />

ihnen gegenüber ni<strong>ch</strong>t immer Verständnis aufgebra<strong>ch</strong>t zu haben.<br />

S<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> wurde meine bürgerli<strong>ch</strong>e Existenz ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong> sie ruiniert,<br />

sondern dur<strong>ch</strong> die bundesdeuts<strong>ch</strong>en Strafverfolger. Nun sitze i<strong>ch</strong> seit 1993<br />

ni<strong>ch</strong>t mehr auf der Zeugenb<strong>an</strong>k, sondern wie s<strong>ch</strong>on früher Otto Ernst Remer<br />

ebenfalls auf der Anklageb<strong>an</strong>k. Es wäre fals<strong>ch</strong>, Remer und seine<br />

Freunde dafür ver<strong>an</strong>twortli<strong>ch</strong> zu ma<strong>ch</strong>en.<br />

Perversion des Re<strong>ch</strong>ts<br />

Würde m<strong>an</strong> die Normen verallgemeinern, die bei den seit Jahrzehnten<br />

gegen Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tsdissidenten dur<strong>ch</strong>geführten Strafverfahren <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt<br />

Revisionisten-Verfolgung verglei<strong>ch</strong>t, vgl. W. Krets<strong>ch</strong>mer, “Der mittelalterli<strong>ch</strong>e Hexenprozeß<br />

und seine Parallelen in unserer Zeit”, Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d in Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te und Gegenwart<br />

41(2)(1993) S. 25-28 (www.vho.org/D/DGG/Krets<strong>ch</strong>mer41_2.html).<br />

20 “Objektive Selbstzerstörung” FAZ, 15.8.1994, S. 21.<br />

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