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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

verbreitet. 47 Das ist genau die Entspre<strong>ch</strong>ung zu den mittelalterli<strong>ch</strong>en Hexenprozessen,<br />

wo Anwälte, die zu beweisen versu<strong>ch</strong>ten, daß es keinen Teufel<br />

und keine Hexerei gibt, selbst wegen Zusammenarbeit mit dem Teufel<br />

und mit Hexen verfolgt wurden.<br />

Um dem allen die Krone aufzusetzen, wurde 1994 dem Ri<strong>ch</strong>ter Rainer<br />

Orlet Strafverfolgung <strong>an</strong>gedroht – um dies zu vermeiden, mußte er s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong><br />

in den Ruhest<strong>an</strong>d gehen –, weil er na<strong>ch</strong> Ansi<strong>ch</strong>t der Medien und vieler<br />

Politiker einen Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>ts-Dissidenten und Führer einer nationalen Oppositionspartei<br />

ni<strong>ch</strong>t hart genug bestraft und sogar Verständnis für den sympathis<strong>ch</strong>en,<br />

bis dahin ni<strong>ch</strong>t vorbestraften Angeklagten und seine Motive gezeigt<br />

hatte. Alles, was der re<strong>ch</strong>tsgeri<strong>ch</strong>tete Angeklagte get<strong>an</strong> hatte, war, die<br />

Rede eines Amerik<strong>an</strong>ers zu übersetzen, der abwei<strong>ch</strong>ende Ansi<strong>ch</strong>ten zur Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te<br />

des Dritten Rei<strong>ch</strong>es äußerte, und zwar g<strong>an</strong>z friedfertig. Dieser Fall<br />

ma<strong>ch</strong>te allen Ri<strong>ch</strong>tern in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d klar, daß sie besser dar<strong>an</strong> tun, nationale<br />

Dissidenten gnadenlos zu bestrafen, weil sie <strong>an</strong>derenfalls riskieren,<br />

si<strong>ch</strong> selbst einer Verfolgung auszusetzen. 48<br />

Au<strong>ch</strong> der org<strong>an</strong>isatoris<strong>ch</strong>e Rahmen des deuts<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>tssystems weist<br />

Mängel auf. Wie i<strong>ch</strong> selbst erlebt habe, während i<strong>ch</strong> als Guta<strong>ch</strong>ter <strong>an</strong> mehreren<br />

Geri<strong>ch</strong>tsprozessen mitwirkte, geben deuts<strong>ch</strong>e Staats<strong>an</strong>wälte wie au<strong>ch</strong><br />

Ri<strong>ch</strong>ter in Bespre<strong>ch</strong>ungen mit den Verteidigern offen zu, daß Prozesse gegen<br />

politis<strong>ch</strong>e und ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Dissidenten politis<strong>ch</strong>e Verfahren sind,<br />

deren Ausg<strong>an</strong>g von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> dur<strong>ch</strong> Weisungen von oben feststeht. Beispielsweise<br />

unterlief einem Staats<strong>an</strong>walt beim L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>t Bielefeld bei einer<br />

Bespre<strong>ch</strong>ung mit dem Anwalt H. Herrm<strong>an</strong>n in einer Verh<strong>an</strong>dlungsunterbre<strong>ch</strong>ung<br />

folgender Lapsus: 49<br />

“Herr Verteidiger, m<strong>an</strong> merkt, daß Sie si<strong>ch</strong> außerordentli<strong>ch</strong> gut auf dieses<br />

Verfahren vorbereitet haben. Mit Ihrem Sa<strong>ch</strong>verst<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n i<strong>ch</strong> absolut<br />

ni<strong>ch</strong>t mithalten. Aber i<strong>ch</strong> bin hier ja nur zur Vertretung des Kollegen eingesprungen,<br />

der normalerweise die politis<strong>ch</strong>en Fälle bearbeitet.”<br />

Das war beileibe kein Sonderfall. So äußerte si<strong>ch</strong> ein Ri<strong>ch</strong>ter gegenüber<br />

dem Mün<strong>ch</strong>ner Anwalt Klaus Göbel, der Anf<strong>an</strong>g der 90er Jahre oft revisionistis<strong>ch</strong>e<br />

Angeklagte vertrat, während der Beweisaufnahme re<strong>ch</strong>t offen:<br />

47<br />

Bundesgeri<strong>ch</strong>tshof, BGH, Az. 5 StR 485/01; vgl. Sigmund P. Martin, Juristis<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>ulung,<br />

11/2002, S. 1127f.; Neue Juristis<strong>ch</strong>e Wo<strong>ch</strong>ens<strong>ch</strong>rift 2002, S. 2115, Neue Strafre<strong>ch</strong>ts-Zeitung<br />

2002, S. 539.<br />

48<br />

Näheres siehe G. Herzogenrath-Amelung, VffG 6(2) (2002), S. 176-190.<br />

49<br />

RA Hajo Herm<strong>an</strong>n im Gesprä<strong>ch</strong>e mit dem Staats<strong>an</strong>walt am L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>t Bielefeld während<br />

eines Strafverfahren gegen Udo Walendy, Februar 1992, bei dem der Verfasser als<br />

Guta<strong>ch</strong>ter geladen war und folgli<strong>ch</strong> das Gesprä<strong>ch</strong> mit <strong>an</strong>hörte.<br />

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