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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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“Die Zensur ist die jüngere von zwei s<strong>ch</strong>ändli<strong>ch</strong>en<br />

S<strong>ch</strong>western. Die ältere heißt Inquisition. Die Zensur ist das<br />

lebendige Eingeständnis der Herrs<strong>ch</strong>enden, daß sie nur<br />

verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren<br />

können.”<br />

Joh<strong>an</strong>n Nestroy (1801-1862)<br />

Mehr Ged<strong>an</strong>kenverbre<strong>ch</strong>en<br />

Na<strong>ch</strong>dem i<strong>ch</strong> 1996 mein Vaterl<strong>an</strong>d verlassen hatte, wurde eine g<strong>an</strong>ze Serie<br />

weiterer Strafverfahren gegen mi<strong>ch</strong> eröffnet für Veröffentli<strong>ch</strong>ungen, die<br />

i<strong>ch</strong> entweder verfaßt, herausgegeben, veröffentli<strong>ch</strong>t oder in gedruckter oder<br />

elektronis<strong>ch</strong>er (Internet) Fassung vertrieben habe bzw. vertreibe. Die na<strong>ch</strong>folgend<br />

aufgeführte Liste enthält zuvorderst Fälle, bei denen mir sol<strong>ch</strong>e<br />

Strafverfahren zur Kenntnis gel<strong>an</strong>gten. Zumal der Vertrieb von Medien, die<br />

von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt<br />

wurden, in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d ebenfalls ein kriminelles Delikt ist, und da jede<br />

Bes<strong>ch</strong>lagnahmung von Medien dur<strong>ch</strong> ein deuts<strong>ch</strong>es Geri<strong>ch</strong>t zuglei<strong>ch</strong> automatis<strong>ch</strong><br />

mit einer Strafverfolgung jener verbunden ist, die dieses bes<strong>ch</strong>lagnahmte<br />

Medium verfaßt, herausgegeben, veröffentli<strong>ch</strong>t, verbreitet,<br />

hergestellt, importiert, exportiert, gelagert oder sonstwie zugängli<strong>ch</strong> gema<strong>ch</strong>t<br />

haben, stellt jeder der hier aufgeführten Fälle ein Verbre<strong>ch</strong>en unter<br />

den strengen deuts<strong>ch</strong>en Zensurgesetzen dar. M<strong>an</strong> wird daher davon ausgehen<br />

können, daß jeder der na<strong>ch</strong>folgend erwähnten Fälle zu Strafverfahren<br />

gegen mi<strong>ch</strong> geführt hat oder wird führen können. I<strong>ch</strong> habe zudem von mir<br />

veröffentli<strong>ch</strong>te Werke aufgeführt, bezügli<strong>ch</strong> derer mir bisher ni<strong>ch</strong>t bek<strong>an</strong>nt<br />

geworden ist, ob es zu Strafverfahren gekommen ist. Da der Inhalt dieser<br />

S<strong>ch</strong>riften aber mit jenen Medien verglei<strong>ch</strong>bar ist, aufgrund derer Strafverfahren<br />

gegen mi<strong>ch</strong> eröffnet wurden, k<strong>an</strong>n damit gere<strong>ch</strong>net werden, daß es<br />

au<strong>ch</strong> in diesen Fällen zu Eröffnung von Strafverfahren kam. 1<br />

1. 1994 bes<strong>ch</strong>lagnahmt die Staats<strong>an</strong>walts<strong>ch</strong>aft Böblingen während einer<br />

Hausdur<strong>ch</strong>su<strong>ch</strong>ung bei mir die na<strong>ch</strong>folgend aufgeführten S<strong>ch</strong>riften und<br />

teilt mir im Sommer 1996 mit, daß sie verni<strong>ch</strong>tet werden. Da i<strong>ch</strong> diese<br />

1<br />

Einige der hier erwähnten Einziehungs- bzw. Bes<strong>ch</strong>lagnahmungsdokumente befinden si<strong>ch</strong><br />

online: www.germarrudolf.com/persecute/docs/index.html<br />

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