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Menschenrechte, Staat, Kirchen, Medien - verfolgte-schueler.org

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verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Die Rehabilitierung dieser Opfer des<br />

SED-Unrechts ist mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden.“ (Das von beiden<br />

„C“-Partei-Regierungen erstellte opus maximum deutscher Rechts- und Leitkultur garantiert in der<br />

Tradition des Umgangs mit NS-Schuldigen und der Entschädigung derer Opfer, daß 1.) abermals viele<br />

<strong>Menschenrechte</strong> verletzende und Menschenleben zerstörende dt. Eliten auf grund Anlage 1, EVertr im<br />

freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ungestraft - und deren „Opfer bleibt immer Opfer" bleiben,<br />

wissend daß 2.) verfassungswidrige, <strong>Menschenrechte</strong> verletzende DDR-Verwaltungsakte, wie die mit<br />

Schulzwang verbundene Bildungsdiskriminierung ohne Verwaltungsgerichtsbarkeit gerichtlich nicht<br />

einklagbar waren aber z.B. 3.) Diktatur-hörige Juristen und 1 000e „ehemalige Stasi-Mitarbeiter in<br />

deutschen Behörden“ u.a. der Polizei - wie Gestapo-Mitarbeiter nach Ende der NS-Diktatur in der BRD<br />

- trotz anderslautender Erklärungen nun nach ,Herstellung der Einheit’ sich hoher Renten oder bester<br />

Karrieren erfreuen - die „Davon haben wir nichts gewusst“-Tradition macht das erst verspätet bekannt;<br />

deutsche Gerechtigkeit ist auch jene Entschädigungsregelung, die ex-SPD-Vors. Willy Brandt’s<br />

„Schaden in der Ausbildung“ anders als die gebrochenen Biografien <strong>verfolgte</strong>r Schüler behandelt)<br />

(>6.9.90), „Art. 21 Verwaltungsvermögen. Das Vermögen der DDR…wird Bundesvermögen.“,<br />

„Art. 25 Treuhandgesetz wird Bundesrecht.“ „Art. 37 Bildung. In der DDR erworbenene oder staatlich<br />

anerkannte…akademische Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten in dem in Art. 3 genannten<br />

Gebiet weiter..“, Anlage II, Kap. III macht das noch nicht verabschiedete DDR-Rechtsanwaltsgesetz u.<br />

Abs. 1 des „Art. 41 Regelung von Vermögensfragen“ macht die gemeinsame Erklärung vom 15.6.90<br />

(zum Restitutionsverbot „sozialistischer Arisierungen“) zu Einigungsvertrag-Bestandteilen („Die Täter<br />

verwöhnt, die Opfer verhöhnt.“) „Art. 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit…für<br />

das gesamte dt. Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,<br />

die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ aber Anlage I, VIII<br />

EVertr Geschäftsbereich des „Die Rente ist sicher“-Bundessozialmin. Dr. N. Blüm, Sachgebiet E,<br />

Absch. I ist z.B. das „Heimkehrergesetz“ „Vom Inkrafttreten des Bundesrechts ausgenommen“<br />

(>6.9.90/ 13.9.90/ 18.9.90/ 7.1.91/ 31.1.91/ 03.1991/ 2.7.91/ 12.3.92/ 24.7.92/ 29.7.92/ 12.10.92/<br />

21.12.92/ 6.5.93/ 20.12.95/ 30.1.97/ 16.2.2000/ 28.5.2001) – cDU-Solidarität, deutsche Gerechtigkeit,<br />

Bundestag, in der Denkschrift zum Einigungsvertrag (BT 11/7760 S. 363) ist zu Art. 17 ausgeführt:<br />

„In einem Zeitraum von 40 Jahren hat das SED-Regime Bürger in rechtsstaatswidriger Weise verfolgt.<br />

Dabei hat es nicht nur strafrechtliche, sondern auch verwaltungsrechtliche u. betriebliche Verfolgungs-<br />

maßnahmen ergriffen. Die Rehabilitierung dieser Menschen, die lediglich von ihren in der Verfassung<br />

verbürgten Rechten Gebrauch gemacht haben, ist erforderlich aus rechtspolitischen, humanitären und<br />

sozialen Gründen, um das Unrecht u. seine Auswirkungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten<br />

zu beseitigen. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Rehabilitierung gehört zu den vor-<br />

dringlichsten gesetzlichen Aufgaben…Da der Entwurf eines Rehabilitierungsgesetzes zur Zeit in der<br />

Volkskammer beraten wird und nicht feststeht, ob u. gegebenenfalls in welcher Fassung - das Gesetz<br />

vor dem Beitritt der DDR noch verabschiedet werden wird, gilt nach dem Vertrag folgendes:…wird es<br />

Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers sein, unverzüglich die gesetzliche Grundlage für eine<br />

Rehabilitierung der Opfer des SED-Regimes zu schaffen. Dabei wird es darum gehen, neben der<br />

politisch-moralischen Genugtuung auch materielle Ansprüche einzuräumen…“ Schulzwang, Bildungs-<br />

diskriminierung, <strong>verfolgte</strong> Schüler, deutsche Gerechtigkeit (>6.9.90/ 19.5.93/ 10.3.94/ 28.4.99)<br />

31.08. BRD; Änderungen des Grundgesetzes (Präambel, Art. 23, 51 Abs.2, 135a Abs.2, 143, 146) auf Grund<br />

des „Einigungsvertrages“, Beitritt erfolgt auf Basis Art. 23, GG der gleichzeitig(!) entfällt,<br />

„Frankfurter Rundschau“ veröffentlicht 7-Punkte-Erklärung der cDU-Politiker Heinz Eggert, Erich<br />

Iltgen, Arnold Vaatz, Herbert Wagner u.a. Punkt 6: „Wir verwahren uns gegen die Aussagen des<br />

brandenburgischen Landesvorsitzenden (Rechtsanwalt Lothar de Maizière erfüllte die politischen<br />

Kriterien sozialistischer Begabtenförderung der Diktatur des Proletariats), es gäbe kaum Unter-<br />

schiede in den Biographien der Menschen im Osten. Dies ist eine unannehmbare Beleidigung all jener<br />

die persönliche Vorteile nicht mittels eines Unrechtsregimes erlangen wollten…“ > <strong>verfolgte</strong> Schüler<br />

4./7.9. DDR; 8. und letzte Gesprächsrunde auf „2+4“ (BRD, DDR, 4 Alliierte) Beamtenebene, die DDR-<br />

Delegation leitet Außenmin.-<strong>Staat</strong>ssekretär Dr. Helmut Domke (er erfüllte die politischen Kriterien<br />

sozialistischer Begabtenförderung der Diktatur d. Proletariats, nach DDR-Abitur 1960-66 Physik-<br />

studium, 1966-90 AdW, 1967 postgrad. Studium Uni. Leningrad, 1972 Promotion Uni. Leningrad,<br />

1976-90 Mitgl. Synode d. Bundes Evangelischer <strong>Kirchen</strong> der DDR, 1977-90 synodales Konferenz der<br />

<strong>Kirchen</strong>leitungen KKL-Mitglied, 1982 Promotion AdW, 2.5.90 <strong>Staat</strong>ssekr. MfAA, 11.1990 Beauftragter<br />

des brandenburg. SPD-MinPräs. Manfred Stolpe für die Westgruppe der sowjet. und GUS-Streitkräfte<br />

u. Konversion militär. Anlagen) dem nach Bundeskanzler Dr. Kohl’s Intervention MinPräs. de Maizière<br />

kurzfristig den Vorsitz entzieht u. BRD-Delegationsleiter Dr. Kastrup überantwortet, DDR-Delegations-<br />

mitgl. sind u.a. SED-Mitgl. und MfAA-HA-Leiter Ernst Krabatsch, Dr. Fritz Holzwarth - ex-Bürochef von<br />

Heiner Geißler in der cDU-Zentrale Bonn und Dr. Carlchristian v. Braunmühl (BRD), der 1992<br />

Referatsleiter in Dr. Regine Hildebrandt’s brandenburg. Arbeits- und Sozialministerium wird<br />

4./28.9. DDR; Berlin, MfS-Zentrale Normannenstr., 6 Frauen u. 15 Männer (u.a. Bärbel Bohley, Till Böttcher,<br />

Frank Ebert, Christian Halbrock, Katja Havemann, Stephan Konopatzky, Ingrid Köppe, Tom Sello,<br />

Reinhard Schult, Hans Schwenke - später auch Wolf Biermann - Zitat: „Im <strong>Staat</strong>svertrag gibt es

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