13.12.2012 Aufrufe

Menschenrechte, Staat, Kirchen, Medien - verfolgte-schueler.org

Menschenrechte, Staat, Kirchen, Medien - verfolgte-schueler.org

Menschenrechte, Staat, Kirchen, Medien - verfolgte-schueler.org

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

träglich überwiesenes Honorar für 3 Vorträge auf Hunzinger-Veranstaltungen in den Jahren 1996/98<br />

(>09.03.1999), Cem Özdemir (MdB Bündnis90/DieGrünen) erhält von <strong>Medien</strong>berater Moritz Hunzinger<br />

DM 80 000 zinsgünstigen Kredit für eine Steuernachzahlung, er nennt dies „eine Eselei“ „Ich hatte<br />

meine finanziellen Verhältnisse leider nicht mit der S<strong>org</strong>falt im Griff, die dem Anspruch an meine…<br />

Partei gerecht wird.“, die zusammen mit privaten Miles&More-Bonusflügen in 2002 zu seinem Rücktritt<br />

führt, wenig später sitzt er für Bündnis90/DieGrünen im hoch dotierten EU-Parlament (>4.2.2002),<br />

„Kollateralschaden“ wird zum Unwort des Jahres 1999<br />

01.01. Vatikan; 50 Jahre nachdem Papst Pius XII furchtbare Antikommunismus-Dekrete Menschenrechts-<br />

aspirationen -zig tausender kath. Christen in sozialistischen Ländern vernichten halfen predigt Papst<br />

Johannes Paul II „In der Achtung der <strong>Menschenrechte</strong> liegt das Geheimnis des wahren Friedens“<br />

christliche Solidarität, Bildungsdiskriminierung > <strong>verfolgte</strong> Schüler, deutsche Gerechtigkeit<br />

05.01. Kammergericht Berlin gewährt in bester deutscher Justiz-Tradition dem 1991 angeklagten „Ich liebe<br />

euch doch alle“-ex-<strong>Staat</strong>ssicherheitsmin. Erich Mielke DM 2 000 Haftentschädigung u. Übernahme<br />

seiner bedeutend höheren Anwaltskosten im Verfahren wg. der Mauer-Todesschüsse<br />

10.01. Prof. Dr. Günther Krause, eidesstattliche Versicherung u.a.: „...In Verfassungsbeschwerdeverfahren<br />

(1 BvR 1452/90, 1459/90 und 2031/94) gegen den "Restitutionsausschluß" hat die Bundesregierung<br />

vor dem Bundesverfassungsgericht behauptet, die Unumkehrbarkeit der Enteignungen sei auch eine<br />

Forderung der DDR-Verhandlungsseite gewesen. Die Verhandlungen im Jahre 1990 hätten unter<br />

einem immensen Zeitdruck gestanden. In dieser Zeit eines zunehmenden Verfalls der DDR sei deren<br />

Schwäche zu einer handlungstaktischen Stärke geworden. Die DDR-Verhandlungsseite habe daher<br />

ihrerseits die Vereinbarung eines „Restitutionsausschlusses" zur Bedingung für die Wiedervereinigung<br />

gemacht. Dazu erkläre ich: Diese Behauptung der Bundesregierung zur Verhandlungsposition der<br />

DDR ist unrichtig. Wir als DDR-Unterhändler legten lediglich wert darauf, daß das Heimatrecht der<br />

DDR-Bürger, zum Beispiel die Siedlerrechte, die aus der ,Bodenreform‘ stammten, unangetastet<br />

blieben. Für diesen Schutz des Heimatrechts zu s<strong>org</strong>en, waren wir nicht nur ermächtigt, sondern ver-<br />

pflichtet. Die Gemeinsame Erklärung vom 15.6.1990 wurde durch Kabinettsbeschluß der beiden<br />

deutschen Regierungen verabschiedet. Ursprünglich war im Entwurf der Gemeinsamen Erklärung in<br />

Ziff. 1 der Begriff „Entschädigung" enthalten. Die Umformulierung von „Entschädigung" zu „Ausgleichs-<br />

leistungen" in der Gemeinsamen Erklärung vom 15.6.1990 ging auf die Bundesregierung, nicht auf die<br />

DDR zurück“ (er erfüllte die politischen Kriterien sozialistischer Begabtenförderung der Diktatur<br />

des Proletariats) (>21.12.2000/ 25.1.2002/ 25.3.2002)<br />

15.01. Jugoslawien; Kosovo, Racak, serb. Truppen töten 8 UCK-Kämpfer und 37 alban. Zivilisten (>24.3.99)<br />

21.01. Bundesverwaltungsgericht (3.Senat vertreten durch die Richter v. Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus,<br />

Dr. Hermann B<strong>org</strong>s-Maciejewski und Peter Kimmel - keiner dieser Richter war staatlicher Sippen-<br />

haftung ausgesetzt oder wurde bildungsdiskriminiert) lässt unter Az. 3 C 5.98 / 3 C 6.98 deutsche<br />

Gerechtigkeit (nationalsozialistische wie sozialistische Sippenhaftung u. Bildungsdiskriminierung sind<br />

keine Menschenrechtsverletzungen sondern straf- u. entschädigungsfreie Kavaliersdelikte) walten und<br />

urteilt im Namen des Volkes über den Umfang der Rehabilitierungsansprüche früherer DDR-Bürger,<br />

die infolge politischer Verfolgung schon die Schulausbildung nicht abschließen konnten und deshalb<br />

weder ein Studium noch eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen konnten. Der Vater der Kläger,<br />

zweier 1949 und 1953 geborener Geschwister, wurde 1962 in der DDR wegen Spionage zu einer 12-<br />

jährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Die Kläger mussten deshalb jeweils nach der 8. Klasse die POS<br />

verlassen und waren in der Folgezeit...als ungelernte Arbeitskräfte tätig u. wurden 1995 als „<strong>verfolgte</strong><br />

Schüler“ nach § 3 des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes anerkannt. Als Rehabilitationsmaßnahme<br />

für eine solche Verfolgung sieht das Gesetz nur eine bevorzugte berufliche Fortbildung u. Umschulung<br />

vor. Die Kläger beantragten daher zusätzlich die Anerkennung als beruflich Verfolgte, was u.a. den<br />

Anspruch auf einen Rentenausgleich nach Maßgabe der verhinderten Berufstätigkeit begründen<br />

würde. Antrag und Klage blieben ohne Erfolg. Die Revisionen der Kläger hat das BVerwG zurück-<br />

gewiesen. Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, die von den Klägern begehrte Anerkennung als<br />

Verfolgte nach § 1 Berufliches Rehabilitationsgesetz setze nach bestehender Gesetzeslage voraus,<br />

daß sie z.Zt. der gegen sie gerichteten Verfolgungsmaßnahme bereits eine berufsbezogene Aus-<br />

bildung begonnen hätten. Diese Voraussetzung erfüllten die Kläger nicht. Die POS habe - jedenfalls<br />

bis zur 8.Klasse - einen allgemeinbildenden Charakter gehabt und noch keinen Bezug zu einem kon-<br />

kreten künftig auszuübenden Beruf. Die vom Gesetzgeber v<strong>org</strong>enommene Differenzierung zwischen<br />

allgemein-schulischer und berufsbezogener Ausbildung beruhe auf sachgerechten Erwägungen, weil<br />

ohne Beginn einer auf einen konkreten Beruf ausgerichteten Ausbildung keine zureichende Grundlage<br />

für die Nachzeichnung eines etwaigen Berufsweges gegeben sei, wie sie die Rentenberechnung<br />

voraussetze (die niedersächs. CDU-ex-Wirtschaftsministerin und jetzige Expo-Generalkommissarin<br />

Birgit Breuel hatte im Rechtsstaat nur mit Abitur u. Einzelhandelskauffrau-Ausbildung sehr wenig mit<br />

Bezug auf ihre späteren Tätigkeiten!). Einen Grundrechtsverstoß hat der Senat daher im Anschluß an<br />

seine bisherige Rechtsprechung (Urteil v. 12.2.98 – 3 C 25.97) verneint. Aus den Regelungen des<br />

Einigungsvertrages könnten die Kläger keine weitergehenden Rechte ableiten. (wg. „mangelnder<br />

Erfolgsaussichten aufgrund bestehender Gesetzeslage“ war den Klägern Prozesskostenbeihilfe<br />

verweigert worden; mit ähnlichen Argumenten liese sich die Sklaverei oder Leibeigenschaft Minder-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!