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Disease Management in Deutschland

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<strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Datenmanagement Seite 163<br />

Abbildung 2: Datentransfer im <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong><br />

Arzt<br />

1. Die Krankenkasse schickt dem Arzt per Post, Fax oder auf elektronischem Weg das Formular des<br />

Benchmark<strong>in</strong>gdatensatzes zu.<br />

2. Der Arzt füllt geme<strong>in</strong>sam mit den Patienten den Benchmark<strong>in</strong>gdatensatz e<strong>in</strong>mal im Quartal aus und<br />

schickt ihn an die Krankenkasse per Post, Fax oder auf elektronischem Weg wieder zurück. Die Daten<br />

werden bei der Krankenkasse <strong>in</strong> ihrer <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> Datenbank gesammelt, gespeichert und<br />

zeitnah ausgewertet. Auf Basis dieser Daten erfolgt die aktive Teilnahme und Steuerung des<br />

Programms durch die Kasse.<br />

3. Die für die Reakkreditierung bzw. das Benchmark<strong>in</strong>g der Programme notwendigen Daten werden<br />

von der Krankenkasse an die Reakkreditierungs- und Benchmark<strong>in</strong>gistitution weitergeleitet und dort<br />

zentral gespeichert und ausgewertet.<br />

[Quelle: Eigene Darstellung]<br />

Zentrale Reakkreditierungs-<br />

und<br />

Benchmark-<br />

Institution<br />

7.5 Datenschutz im <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong><br />

1<br />

Benchmark<strong>in</strong>gdatensatz<br />

2<br />

Krankenkasse<br />

Um im Rahmen des <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> den Versorgungsbedarf chronisch Kranker<br />

gezielt analysieren und Bereiche von Über-, Unter- und Fehlversorgung identifizieren<br />

zu können, muss die bisherige Datentransparenz im Gesundheitswesen verbessert<br />

werden. Das vom Gesetzgeber angestrebte Datentransparenzgesetz könnte<br />

hierzu e<strong>in</strong> erster Schritt se<strong>in</strong>. Ohne die Weitergabe unverschlüsselter, d.h. Versicherten-<br />

und Leistungserbr<strong>in</strong>ger bezogener Daten an die Krankenkasse kann e<strong>in</strong> <strong>Disease</strong><br />

<strong>Management</strong> nicht funktionieren. Daher ist es besonders wichtig, dass die vom Gesetzgeber<br />

vorgegebenen Richtl<strong>in</strong>ien des Datenschutzes auf allen Ebenen und <strong>in</strong> al-<br />

3<br />

def<strong>in</strong>ierte<br />

Benchmark<strong>in</strong>gkriterien

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