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Disease Management in Deutschland

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Seite 310<br />

Programmen darstellt. Dem Benchmark<strong>in</strong>gverfahren liegt der Benchmark<strong>in</strong>gdatensatz<br />

zugrunde, der gleichzeitig mehrere Anforderungen erfüllt :<br />

• Er liefert die Daten, die es der Krankenkasse erlauben, aktiv am <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong><br />

teilzunehmen und Arzt und Patienten mit spezifischen Angeboten (Schulungen,<br />

patienten<strong>in</strong>dividuelle Therapieempfehlungen, Rem<strong>in</strong>der etc) zu unterstützen.<br />

• Da die Daten von dem Arzt mitgeteilt werden, der das Formular unterschrieben<br />

hat, kann die Krankenkasse sich auf die Richtigkeit der Daten <strong>in</strong> der Regel verlassen.<br />

Daten vom Patienten selbst oder auf der Grundlage von Auswertungen<br />

elektronischer Datensätze wären zur Zeit noch nicht ausreichend zuverlässig.<br />

• Da auch der Patient die Daten unterschreibt, ist die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit der Mitteilung<br />

„zu guter“ Werte reduziert. Der Patient trägt zum Monitor<strong>in</strong>g der Daten bei.<br />

Durch die quartalsweise Erhebung des Benchmark<strong>in</strong>gdatensatzes stehen Arzt,<br />

Patient und Kasse die Daten zeitnah zur Verfügung. Damit ist e<strong>in</strong> rasches E<strong>in</strong>greifen<br />

und die frühzeitige Korrektur von Abweichungen möglich.<br />

• Die Bögen stellen e<strong>in</strong>e ausgezeichnete Grundlage zum Benchmark<strong>in</strong>g der Programme<br />

dar. Durch diese Daten kann ermittelt werden, welchen Programmen es<br />

gel<strong>in</strong>gt, die wichtigsten Laborwerte, Untersuchungen und Behandlungen als Parameter<br />

der Prozessqualität günstig zu bee<strong>in</strong>flussen. In den Vere<strong>in</strong>igten Staaten<br />

hat die Dokumentation e<strong>in</strong>es solchen m<strong>in</strong>imalen Benchmark<strong>in</strong>gdatensatzes im<br />

HEDIS Programm wesentlich zur Verbesserung der Qualität der Versorgung beigetragen.<br />

• Die Bögen s<strong>in</strong>d ebenfalls e<strong>in</strong>e gute Grundlage für die Prüfung der Programme<br />

zum Zwecke der Akkreditierung und Reakkreditierung durch das BVA (s.u.). Auf<br />

der Grundlage der Bögen kann das BVA erkennen, ob die Patienten an dem <strong>Disease</strong><br />

<strong>Management</strong> überhaupt teilgenommen haben und ob die wichtigsten zum<br />

<strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> gehörenden Leistungen erbracht wurden. Dazu gehören<br />

z.B. die vere<strong>in</strong>barten Schulungen, Laboruntersuchungen und Behandlungen.<br />

Versicherte, für die ke<strong>in</strong>e Bögen vorliegen, sollten nach Ablauf e<strong>in</strong>er def<strong>in</strong>ierten<br />

Frist ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung im RSA- Ausgleichsverfahren f<strong>in</strong>den. Nur so kann<br />

das Mitführen von „Karteileichen“ zur Abrechnungsmanipulation im RSA verh<strong>in</strong>dert<br />

werden.

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