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Disease Management in Deutschland

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<strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> – Aufbau Seite 187<br />

10 Vorschlag zum Aufbau e<strong>in</strong>es <strong>Disease</strong><br />

<strong>Management</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Im Folgenden wird e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Ablaufschema für e<strong>in</strong> qualitätsgesichertes <strong>Disease</strong><br />

<strong>Management</strong> Programm für <strong>Deutschland</strong> unter Berücksichtigung der Situation <strong>in</strong><br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt und vorgestellt. Insbesondere werden<br />

Komponenten <strong>in</strong>ternational erfolgreicher <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> Programme beschrieben<br />

und ihr möglicher E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> Programmen <strong>in</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> dargestellt.<br />

10.1 Aufbau und Ablauf e<strong>in</strong>es <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong><br />

Programms<br />

In <strong>Deutschland</strong> soll sich die Entwicklung und Implementierung von <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong><br />

Programmen im Risikostrukturausgleich an den gesetzlichen Vorgaben <strong>in</strong><br />

§ 137 ff SGB V orientieren. Die für e<strong>in</strong>e möglichst kostenneutrale E<strong>in</strong>führung und die<br />

Qualitätssicherung von <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> notwendigen Voraussetzungen werden<br />

an anderer Stelle diskutiert (siehe Teil II des Gutachtens sowie Kapitel Qualitätssicherung<br />

im <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong>). In der Beschreibung des allgeme<strong>in</strong>en Aufbaus<br />

und Ablaufs e<strong>in</strong>es <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong>s sollen die Anforderungen des Gesetzgebers<br />

an <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> Programme berücksichtigt werden. Dazu gehören<br />

nach § 137f SGB V:<br />

• Die Behandlung nach evidenzbasierten Leitl<strong>in</strong>ien<br />

• Durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

• Voraussetzungen und Verfahren für die E<strong>in</strong>schreibung von Versicherten <strong>in</strong> die<br />

Programme<br />

• Schulung<br />

• Dokumentation<br />

• Evaluation

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