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Disease Management in Deutschland

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<strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> - Datenmanagement Seite 164<br />

len Modulen des <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong>s e<strong>in</strong>gehalten werden. Auch im <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong><br />

muss die Privatssphäre des E<strong>in</strong>zelnen und der Schutz der Vertraulichkeit<br />

sensibler mediz<strong>in</strong>ischer Daten sichergestellt se<strong>in</strong>. Für kassenübergreifende Datenauswertungen,<br />

wie z.B. für die Reakkreditierung bzw. das Benchmark<strong>in</strong>g, sollten Daten<br />

daher nur anonymisiert von den Kassen weitergeleitet und zusammengeführt<br />

werden.<br />

Datentransparenz und Datenschutz s<strong>in</strong>d durchaus mite<strong>in</strong>ander vere<strong>in</strong>bar [Scholz,<br />

2001]. Die oft vorgebrachten Befürchtungen e<strong>in</strong>es "gläsernen Patienten", dass durch<br />

e<strong>in</strong>e versichertenbezogene Datenweitergabe an die Kassen diese Daten zur Risikoselektion<br />

missbraucht werden könnten, sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressensgesteuerte Interpretation<br />

zu se<strong>in</strong> [Scholz, 2001]. In der stationären Versorgung liegen die Daten den<br />

Kassen schon jetzt versichertenbezogen vor.<br />

Der Gesetzgeber muss über Richtl<strong>in</strong>ien den Datenschutz und die Datensicherheit im<br />

<strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> gewährleisten und die datenschutzrechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

für die Speicherung, Zusammenführung und Auswertung von personenbezogenen<br />

sensiblen mediz<strong>in</strong>ischen Daten formulieren. Grundsätzlich s<strong>in</strong>d hier datenschutzrechtliche<br />

Bestimmung auf europäischer, Bundes-, Landes- und Krankenkassenebene<br />

zu beachten. Datenschutzrechtliche Fragestellungen im <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong><br />

ergeben sich u.a. bei:<br />

• den Zugriffsrechten auf die e<strong>in</strong>zelnen <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> Daten<br />

• der Sicherheit des Datentransfers und des Datenaustausches<br />

• der Sicherheit der Datenarchivierung<br />

• der Verh<strong>in</strong>derung des Mißbrauchs von <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> Daten durch Dritte<br />

• der Gewährleistung der Sicherheit der Privatssphäre des Patienten und Arztes<br />

trotzt unverschlüsselter Datenweitergabe an die Kasse.<br />

Alle am <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> Beteiligten sollten sich schriftlich auf den Datenschutz<br />

verpflichten müssen. Mit der E<strong>in</strong>schreibung <strong>in</strong> das Programm muss der Patient zusätzlich<br />

schriftlich se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung auf den Zugriff und die Weiterleitung se<strong>in</strong>er persönlichen<br />

Daten erteilen. Damit stimmt er zu, dass se<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ischen Daten im<br />

dafür notwendigen Rahmen des Programms an die Kasse weitergeleitet und dort<br />

ausgewertet werden. Ohne diese E<strong>in</strong>willigung des Patienten sollte e<strong>in</strong>e Teilnahme an<br />

e<strong>in</strong>em <strong>Disease</strong> <strong>Management</strong> Programm nicht möglich se<strong>in</strong>. Dies ist notwendig, da<br />

ohne unverschlüsselte Daten die Krankenkasse ke<strong>in</strong>e aktive Rolle und Steuerungs-

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