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MARIEN pdf

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11. dieses Momats durch den hiesigen Herrn Bürgermeister abgehaltene öffentlichen<br />

Bietungstermin verkauft worden ist.<br />

Aus unwiederstehligem Drange unserer deshalb betrübt gewordenen Gemüther und auf<br />

Zureden so vieler Gemeindemitglieder, unser gemeinsames Gotteshaus, was seit beinahe<br />

anderthalb Jahrhunderten in der Stadt glänzend hervorragte, künftig nicht so unnöthiger<br />

Weise außerhalb der Stadt verlegt zu haben, sind wir, wie die abschriftliche<br />

Anlage a beweißt, veranlasst worden, gegen solches Verfahren Protestation einzulegen,<br />

obgleich dem ohngeachtet mit dem Verkauf fortgefahren worden.<br />

Nach der Anlage b.:<br />

haben wir auch den Herrn Baurath gebäten, dahin bei der Sache einzuwirken, dass von<br />

der Königl. Regierung die Genehmigung zu diesem Verkaufe nicht ertheilt werde.<br />

Die Baudeputation muß es nothwendig selbst gemerkt und eingesehen haben, dass sie<br />

durch Veräußerung des Grundstückes ihre Befugnis überschreiten würde. Deshalb hat<br />

sie um ihren Plan desto früher durchführen zu können, es vor Einleitung dieses Verkaufes<br />

rathsam gefunden, erst noch den Kirchenvorstand, der sonst mit der Bau Angelegenheit<br />

gar nichts zu schaffen hatte, zu ihrer Berathung hinzuziehen und denselben in seiner<br />

Erklärung zu vernehmen.<br />

Besagtem Kirchenvorstand ist nun, wie von ein paar Mitgliedern selber erzählt worden,<br />

die Sache von der Seite vorgestellt , daß die Gemeinde durch den Verkauf des mehr<br />

erwähnten Grundstückes, im Vergleich gegen den Ankauf eines neuen, wesentlichen<br />

Nutzen ziehen, der in einem Erweb von 4 vierzig mehr Boden, und in dem Gewinn von<br />

1000 Taler barem Geldes bestehen würde.<br />

Dergleichen Vorspiegelungen, dass nämlich bei dem Verkauf des ganzen Grundstückes<br />

3000 Taler herauskommen würde, da bereits für die erste Baustelle 1000 Th. geboten<br />

sein, waren allerdings von solcher Zauberkraft, den Kirchenvorstand, der aus biederen<br />

Handwerksleuten besteht, zu einer Zustimmung zum Verkauf zu leiten. Doch aber nur<br />

unter Voraussetzung, dass jener Vortheil erzielt würde, soll, wie wir sicher erfahren haben,<br />

der Kirchenvorstand seine Einwilligung gegeben haben.<br />

Aber nun die Baudeputation zu dem heute unternommenen Verkaufsgeschäfte.<br />

Die gesetzliche höhere Genehmigung, namentlich die von der geistlichen Abbruch-<br />

Behörde, nachgesucht es erhalten hat, müssen wir sehr bezweifeln, da solche nach der<br />

Bestimmung der § 221 des A.L. Reichs Th 2, Ziffer 11 nur in dem Falle nachgesucht<br />

werden kann, wenn die Veräußerung zum besten der Kirchennothwendigkeit oder von<br />

erheblichem Nutzen ist. Erstens leuchtet gar nicht ein und letzteres vor jenem Termine<br />

keineswegens zu bestimmen. Der Verkauf hat indes gar kein so günstiges Resultat hervorgebracht,<br />

welches von der Art wäre, die zum augenfälligen Nachteil der Gemeinde<br />

und ohne deren gesetzlichen Zustimmung von der Baudeputation unternommenen<br />

Handlung irgend zu rechtfertigen, zumal bei dem ganzen in 6 Baustellen abgeteilten<br />

Grundstücke -<br />

wovon die Stelle Hub Nr. 1 u. 2 = 765 Taler, - Hub 3 = 200 Taler und die Hub 4, 5, u.<br />

6 überhaupt nur = 500 Taler. gekostet haben, - mithin im Ganzen nicht mehr als 1465<br />

Taler herausgekommen sind.<br />

Dagegen aber kostet das neu anzuschaffende Grundstück von 10 Sechzig Größe nach<br />

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