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MARIEN pdf

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als sein Nachfolger den Dienst in Schwelm aufnehmen würde.<br />

In solch misslicher Situation blieb der Gemeinde nichts anderes übrig, als sich erneut<br />

nach einem Ordensgeistlichen umzusehen. Fündig wurde man schließlich in der Person<br />

des Bertram Schmitz, eines Minoriten-Conventuals aus Düren, mit dem man ein Gehalt<br />

von 25 Talern vereinbaren konnte (sein Orden sollte Zuschüsse zu seinem Lebensunterhalt<br />

geben). Es folgte eine „ordnungsgemäße Wahl" und am 17.1.1788 ein Schreiben an<br />

die Regierung, „den neuerwählten Prediger zu confirmiren, demselben das Collationsrecht"<br />

zu ertheilen".<br />

Doch diese dachte überhaupt nicht daran, dem Gesuch zu entsprechen: Kühl teilte sie<br />

am 22.1. mit, es könne „die ohnehin gesetzwidrige Wahl eines Ordensgeistlichen nicht<br />

bestätigt" werden. Sie interpretierte also die Bewilligungsurkunde Friedrichs II. vom 9.<br />

9.1782 derart, dass nur die Erlaubnis zur Wahl eines Weltgeistlichen ausgesprochen<br />

worden sei. Damit war das Dilemma für die Schwelmer Katholiken nur noch größer geworden.<br />

Nach längerer Denkpause versuchte es dann der Kirchenvorstand am 27. 2.1788 mit<br />

einem neuen Vorstoß. In dem Schreiben zweifelte er die Rechtsauffassung der Regierung<br />

in keiner Weise an, bedankte sich sogar ausdrücklich für die gewährte Wahlerlaubnis<br />

und bat dann, mit Hinweis u.a. auf „täglich höher steigende Preise in dem gegenwärtigen<br />

Zeit-Punkt eine Ausnahme zu machen". Zugleich ersuchte er darum, dass der Gewählte<br />

als „Perpetuus deservitor" (Geistlicher, der sich auf Lebenszeit in den Dienst der<br />

Gemeinde stellt) bleiben werde. So wollte der Kirchenvorstand also sicherstellen, dass<br />

aufgrund solcher auf Dauer angelegten Bestellung dem ursprünglichen Anliegen einer<br />

kontinuierlichen Seelsorge entsprochen werde.<br />

Aber die Regierung zeigte sich weiterhin hart und forderte eine gutachtliche Stellungnahme<br />

des Hochgerichts an. Dieses urteilte am 10. 3.1788 - abweichend von der früheren<br />

Einschätzung des inzwischen verstorbenen Gografen Bölling (1767-1785) -, dass die<br />

Gemeinde „mehr versprochen habe, als sie nachher praestiren können", überdies seien<br />

143 Reichstaler Pfarrergehalt in jedem Fall zu wenig, weil „in einem unmittelbar am Bergischen<br />

liegenden Grenzorte die Lebensmittel vorzüglich theuer sind". Nach Lage der<br />

Dinge sei es unausweichlich, dass Schmitz, nachdem er von seiner „Geistlichen Obrigkeit<br />

gehörig entlaßen" worden sei, als Seelsorger der Schwelmer Gemeinde bestätigt<br />

werde. Selbst solche Fürsprache konnte die Regierung nicht beeindrucken. Mit Schreiben<br />

vom 1. 4. 1788 tat sie ungerührt ihre weiterhin ablehnende Haltung kund.<br />

Für die folgenden Monate setzen die Quellen aus. Sie beginnen erst wieder am<br />

9.12.1788. In der Zwischenzeit muss die Regierung doch ein Einsehen gehabt und den<br />

gewählten Kandidaten bestätigt haben, denn an diesem Tage versammelte sich die Gemeinde<br />

in der Kirche und versprach in einer Art von Volcationsurkunde, „dem berufenen<br />

Herrn Prediger nicht nur alle gehörige Folge zu leisten", sondern auch die ihm zukommenden<br />

Zahlungen „ohnweigerlich und ungeschmälert" zu leisten.<br />

Allerdings stellte sich schon nach einiger Zeit heraus, dass die Gemeinde mit ihm keinen<br />

guten Griff getan hatte, denn als seine Verfehlungen und damit auch die Anfeindungen<br />

gegen ihn im Laufe der Jahre immer größer wurden, sah sich im Jahre 1806 der in<br />

Münster ansässige Provinzial der Minoriten auf Weisung der Kriegs- und Domänenkammer<br />

in Hamm gezwungen, ihn von seinem Amt abzuberufen. Zur Illustrierung des<br />

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