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MARIEN pdf

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Spätere, neuerliche Versuche brachten auch keinen Erfolg. So versammelte das Consistorium<br />

am 9.12.1788 die Gemeinde in der Kirche. Hier versprach man in einer Art<br />

Vokationsurkunde dem berufenen Herrn Prediger nicht nur alle „gehörige Folge zu leisten,<br />

sondern auch die ihm zustehenden Zahlungen ohnweigerlich und ungeschmälert zu<br />

begleichen.“<br />

Mehr als 5 Jahre dauerte es, bis die umpfangreichen Recherchen und die intensiven<br />

Archivdurchsichten einer mehr als 170 Seiten umfassenden Akte und zahlreicher Dokumente<br />

über diesen Priester abgeschlossen werden konnten. Daraus entstand die interessanteste<br />

und wohl auch spannendste Priesterbiographie eines Pfarrers aus unserer<br />

Gemeinde. Es hat in 325 Jahren St. Mariengemeinde Schwelm keinen Pfarrer gegeben,<br />

den die Menschen, Consistorialen und Obrigkeiten so verschiedenartig beurteilten, wie<br />

den Prediger und Missionarius Bertramus Schmitz.<br />

Einerseits eigenwillig, querköpfig und kantig, andererseits hilfsbereit und immer bereit,<br />

dem Schwächeren zu helfen, war er 16 Jahre „Pfarrer“ in Schwelm, erlebte die Wirren<br />

der vornapoleonischen Zeit, erlebte zeitgleich mit dem evangelischen Pastor Müller, den<br />

Lehrern Castorf und Holthaus die Blütezeit des Klassizismus mit seinen kulturellen Höhepunkten,<br />

die Schwelm über die Grenzen hinaus bekannt gemacht hatten. Durch diese<br />

Recherchen wurde die Zeit um 1800 mit seinen Menschen, ihrem Denken und Trachten,<br />

wieder lebendig.<br />

Um aber eine möglichst komplexe Geschlossenheit der St. Mariengeschichte wiedergeben<br />

zu können, wird in den folgenden Ausführungen über Bertramus Schmitz nicht gesondert<br />

berichtet, sondern den Geschehnissen zugeordnet.<br />

Nun weiter zu den wichtigsten Ereignissen dieser Zeit:<br />

Am 24.3.1789 erreichte ein besonderes Edikt des Kaisers die Schwelmer Gemeinde, in<br />

dem für „jetzt und in alle Zeiten“ die Feier von Christi Himmelfahrt wiederhergestellt wurde.<br />

Es sollte ein Tag der besonderen Gestaltung sein. Der 21.Mai 1789 war dann auch<br />

in der Gemeinde ein besonderer Festtag mit einer prachtvoll gestalteten Feier. Das Gesetz<br />

zur Einhaltung der Sonntagsruhe trat per Verordnung am 23. April 1794 in Kraft.<br />

Anfang des Jahres, am 16.Januar 1795, wurden alle Menschen des Kirchspiels in die<br />

Kirche befohlen. Laut einem weiteren königlichen Edikt (Archivdokument) wurde die Bevölkerung<br />

von ihren „Vorstehern belehret und unterwiesen in der Handhabung mit Toten“,<br />

die, so der Inhalt des Schreibens vom 4. Januar, erst nach 3 – 4 Tagen beerdigt<br />

werden durften, „wenn dem Toten durch Ansehen und Geruch der Verwesung, die Veränderung<br />

anzusehen war“. Ein lebendiges Begraben sollte dadurch vermieden werden.<br />

Ein nächstes königliches Edikt vom 26.September 1797 bezeugt und bekräftigt die Wichtig-<br />

und Heiligkeit des Eides.<br />

Eine besondere Kostbarkeit wurde im 2. Taufbuch der Gemeinde gefunden. Es ist die<br />

Niederschrift einer Predigt des Bertram Schmitz über das Fasten. Diese Predigt muss<br />

wohl für die katholischen Gläubigen bedeutend gewesen sein, bedenkt man der misslichen<br />

Zeitumstände des 18. Jahrhunderts. In unserer alten Chronik wird auf die Ausführungen<br />

von Missionarius B. Schmitz besonders hingewiesen. U. a. predigte er:<br />

... durch die unglücklichen Zeitumstände, durch die Fortdauer eines in unserem Vaterland<br />

noch immer verheerenden Krieges und die dadurch verursachte, allgemeine Theuerung<br />

der unentbehrlichsten Lebensmittel bewogen, hat unser Ehrw. Bischof in bevorste-<br />

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