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MARIEN pdf

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sem Schreiben legte er die „Specification“ seiner Einkünfte dar und klagte die Verantwortlichen<br />

der Gemeinde u.a. an, den Eindruck zu erwecken, mit Ortmann schon einen<br />

Weltgeistlichen gewählt zu haben. Des weitern fragt er in dem Schreiben, wo diese Wahl<br />

stattgefunden hätte und das Ergebnis der Gemeinde kundgetan worden sei. Ebenso sei<br />

ihm zu Ohren gekommen, dass mehrere Gemeindemitglieder zur Unterschrift gezwungen<br />

wurden und ihnen mit „Chikanen“ gedroht worden war.<br />

Und so entschied die Regierung mit zwei Schreiben, jeweils vom 16.10.1775, an den<br />

Pastor unserer Gemeinde und den Schwelmer Gografen Bölling, dass unter den gegebenen<br />

Umständen alles so bleiben solle wie bisher, bis die Gemeinde sich in der Lage<br />

befände, einen Weltgeistlichen beständig zu entlohnen.<br />

1775 verließ Pfarrer Nicomedes zum Lohe Schwelm. In der Pfarrchronik steht zwar,<br />

dass er die Gemeinde aus Altersgründen verlies, doch wenn man die Schriftstücke der<br />

damaligen Zeit durchliest, erfährt man, das der Grund seines Weggehens der tagtägliche<br />

Ärger mit den Verantwortlichen der Gemeinde war.<br />

Und dafür war er wirklich zu alt. … kluger Mann!!<br />

Als 24. Pastor kam 1775 dann der Franziskanerpater Nicarius Bornemeyer.<br />

In diesen Jahren hatten sich einige Unsitten breit gemacht. Sie bestanden darin, dass<br />

bei den Hochzeit und Taufen an Samstagen „nach durchzechter Nacht und allgemeinem<br />

Geraufe“ kaum einer noch in der Lage war, den Sonntagsgottesdienst zu besuchen.<br />

Eine Klage der Pfarrer und Prediger fand in der Art Gehör, dass am 5. November 1767<br />

der König folgendes Edikt verkündete:<br />

„.... unser allergnädigster Herr!<br />

Sub dato Berlin , den 5. November und Kleve, den 15. Dezember 1767, allergnädigst<br />

verordnet haben: … daß an den Samstagen keine großen Hochzeiten und Tauf – Messen<br />

angestellt werden sollen, weilen dadurch zu Entheiligungen des Sonntages mit Fressen<br />

und Saufen und üppigen Messen Anlass gegeben wird und die Unterthanen zu dem<br />

Gottesdienst unfähig gemacht werden. So wird dieses sämbtlichen Herrn Predigern zu<br />

ihrer Nachricht bekannt gemacht, auf allen und jeden Eingesessenen hiesiger Stadt und<br />

Hochgericht unter einer irremissiblen ..... Strafe von 10 RM befohlen, die Hochzeiten<br />

und Taufmessen an denen Sonnabenden gänzlich einzustellen, vielweniger dergleichen<br />

an denen Sonntagen zu veranlassen und zu halten…“<br />

1782 machte die Gemeinde einen weiteren Versuch, das Pfarrerwahlrecht zu bekommen.<br />

Die Consistorialen Johann Peter Wylich und Johannes Brischar schrieben am<br />

25.3.1782 an die Regierung und wiesen darauf hin, dass alles seit 1775 nicht besser<br />

geworden wäre. Die Gemeinde hätte weiterhin den Wunsch und sei fast einstimmig bereit,<br />

mit ihren Unterschriften die Bewilligung des Pfarrerwahlrechts zu untermauern. Ein<br />

weiterer Brief folgte an die Klever Regierung am 18.4.1782. In ihm wurde nun der<br />

Wunsch konkretisiert und untermauert, einen Weltgeistlichen statt einen Missionarius<br />

wählen zu dürfen.<br />

Es würde hier den Rahmen der Pfarrgeschichte sprengen, über die vielen Briefe, die<br />

Argumentationen des Für und Wider über Gutachten und Gespräche zu berichten, die<br />

dazu führten, dass der König, nachdem die Consistorialen Johann Peter Wylich und<br />

Johannes Brischar für die jährliche finanzielle Entlöhnung von 143 Reichsthalern auf 10<br />

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