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MARIEN pdf

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Sein ganzes Trachten lief darauf hinaus, dem Menschen zu dienen, indem er ihnen<br />

christliche Werke durch Tat und Handeln vermittelte. Deshalb trat er ein Jahr später im<br />

September des Jahre 1863 in den Orden der Gesellschaft Jesu ein. Die Chronik berichtet:<br />

„Als Jesuit hat er sich noch mehr vervollkommnet und sich namentlich durch Volksmissionen<br />

ausgezeichnet“. Ignatz Lüttig starb am 2. November 1884 als Pfarrer zu Fulda.<br />

Im folgte Kaplan August Schröder aus Peckelsheim. Aucher bekam seine erste Kaplanstelle<br />

in Schwelm direkt im Anschluss an die Priesterweihe im September 1863. Er<br />

wirkte in einem würdigen priesterlichen Wandel 8 ½ Jahre hindurch in unserer Gemeinde.<br />

Im April 1872 wurde er zum Kaplan in Letmathe ernannt.<br />

Bevor wir nun in der Pfarrgeschichte<br />

weitergehen, bedarf die Zeit und die<br />

Situation zwischen 1836 – 1871 ein<br />

paar Erklärungen, ebenso eine Erläuterung<br />

des damaligen Dreiklassenwahlrechtes<br />

von 1849.<br />

Die Kaiserproklamation 1871machte aus<br />

dem König von Preußen den deutsche Kaiser.<br />

Situation: In dieser Zeit (bis 1871)<br />

führte Preußen drei Kriege, an deren<br />

Ende die Gründung des Zweiten<br />

Deutschen Reiches am 18. Januar<br />

1871 stand. Diese Kriege gegen Dänemark<br />

1864, gegen Österreich 1866<br />

und gegen Frankreich 1870/71 werden<br />

als die so genannten "Reichseinigungskriege"<br />

bezeichnet. Der preußische<br />

König Wilhelm I. wurde zum ersten<br />

Kaiser des neuen Deutschen Reiches<br />

proklamiert. Am 16. April 1871 trat die neue Verfassung des Deutschen Reiches<br />

mit einem 3 Klassen Wahlrecht in Kraft.<br />

Doch es war ein ungleiches Wahlrecht, nach dem das Abgeordnetenhaus und die Gemeindevertretungen<br />

gewählt wurden. Dieses 1849 von König Friedrich Wilhelm IV. „ oktroyierte“<br />

Wahlrecht teilte die Wähler in drei Klassen ein, und zwar nach der Höhe ihres<br />

direkten Steueraufkommens. Der ersten Klasse gehörten Bürger mit besonders hohem<br />

Steueraufkommen, in der Regel Großgrundbesitzer und Adelige, der zweiten Klasse<br />

Bürger mit mittlerem Steueraufkommen, meist Kaufleute an, alle übrigen machten die<br />

Wähler der dritten Klasse aus. Tatsächlich umfasste die dritte Klasse aber ca. 83%, die<br />

erste Klasse der am höchsten Besteuerten nur vier Prozent der Wähler. Die Abgeordneten<br />

wurden indirekt über Wahlmänner gewählt. Jede Klasse bestimmte ein Drittel der<br />

Wahlmänner in öffentlicher und mündlicher Wahl. Die Wahlmänner wiederum wählten<br />

die Abgeordneten gemeinsam und wiederum öffentlich. Dank dieses Systems hatte die<br />

Stimme eines Wählers der ersten Klasse ungefähr 17,5faches Gewicht. Außerdem<br />

konnte das Wahlverhalten wirksam beeinflusst werden, weil die Wahl nicht geheim war.<br />

Zudem begünstigte die Wahlkreiseinteilung die dünn besiedelten und besonders konservativen<br />

Agrargebiete im Osten Preußens. Das aktive Wahlrecht stand nur Männern nach<br />

Vollendung des 24. Lebensjahres zu. Fürsorgeempfänger waren davon ausgenommen.<br />

Außer Kraft gesetzt wurde das Dreiklassenwahlrecht erst im November 1918 nach dem<br />

Zusammenbruch des Kaiserreiches.<br />

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