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MARIEN pdf

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eine Monstranz und Communionbuches eigenmächtig ohne Autorisation und ohne erwiesene<br />

Einwilligung des Kirchenvorstandes veräußert und die daraus, nach seinen Angaben<br />

gelöste 50 sbg erzielte, indem er schon vor mehreren Jahren Amts und getzwidrig<br />

die Taufe eines Kindes in seiner Pfarre unverzeilich abgeschlagen und dadurch Anlaß<br />

gegeben hat, dass deshalb im Ausland ( hier ist die Grafschaft Berg gemeint) zur Tauf<br />

gebracht werden musste, wieder er sich entblößet hat, im geistigen Ornat, mitten im Kirchendienste<br />

begriffen, während des 40 stündigen Gebets vor dem Venerabile zum großen<br />

Ärgernisse der Gemeinde den Verstorbenen Bürger Kampmann beim Halse ergriffen<br />

und sich mit selben bis zur Hälfte der Kirche herumzutreiben, indem er reichlich oft<br />

und mehrmalig sich aus seiner Pfarre entfernt und sogar in Köln aufgehalten hat, ohne<br />

unsere Erlaubnis versehen oder ohne auch nur sich um die Besorgung des Gottesdienstes<br />

vorläufig gesorgt zu haben.<br />

Ihr habet demselben daher anzubefehlen, dass er die Pfarre sofort verlasse und sich in<br />

eines ihm von dem Orden angewiesene Klöster begäbe. jedoch werdet ihr vor allem Sorge<br />

tragen, dass das zur Kirche gehörige Silberwerk unverzüglich in Sicherheit gebracht<br />

werde und von ihm, dem Schmitz, nicht entwendet oder mitgenommen werden kann.<br />

Dass, wenn während seiner Dienstzeit der Kirche oder Pfarre das ein oder andere Geschenkt<br />

seyn mag, er deswegen keinen Anspruch hat und am allerwenigsten dortig eine<br />

Compensation für die von ihm veräußerten Kirchengeräthe stattfindet, sondern dieseselben<br />

vielmehr...<br />

Wir haben übrigens nun dato aus den Predigern des Minoriten–Ordens zu Münster einen<br />

verfüget, das derselbe und soweit eines Geistlichen seinen Ordens zur einstweiligen<br />

Verwaltung des katholischen Pfarramtes in Schwelm abreisen soll, für dessen ungestört<br />

Dienst zu sorgen…..<br />

Die Einsetzung des neuen Pfarrers Gareis<br />

Anfang Mai 1806 kam dann die Order des Kammer-Präsidenten an den Minoriten-Prior<br />

Marellinius Aoetmar, einen Nachfolger für Pastor Bertram Schmitz zu ernennen. Dieser<br />

antwortete der königlichen Kammer zu Hamm:<br />

„Von der hochlöblichen Krieges und Domain Kammer zu Hamm habe ich die Weisung<br />

erhalten, den Missionarius zu Schwelm Pater Bertramus Schmitz von dort abzuberufen,<br />

und einen anderen tüchtigen Geistlichen zur einstweiligen Verwaltung des Pfarrwesens<br />

dorthin zu schicken. Die allerhöchste Verfügung, die ich mir gehorsamst zurück bitte,<br />

habe ich die Ehre unterthänigst zu präsentieren: Es hat sich zu dieser Stelle einer unserer<br />

Patres, den ich dazu für fähig halte, angeboten, wenn ihm nicht nur die einstweilige,<br />

sondern beständige Anstellung würde, nämlich den P. Cassius Gareis.<br />

Euer Hochwürden hochwohlgeboren als Vorstand der königlichen Kammer zu Hamm<br />

bitte ich gehorsamst, geruhen in Erwägung zu ziehen, ob nicht eine feste Anstellung des<br />

P. C. Gareis - seinem Wunsch gemäß geschehen könne, und mich rücksichtlich dieses<br />

Punktes mit einer gefälligen Resolution zu begnadigen.<br />

9. Mai 1806 Euer Marellinius Aoetmar, Minoriten Prior<br />

Damit war die Zeit des Missionarius Bertramus Schmitz in Schwelm zu Ende.<br />

Nun plagten aber dem Kirchenmeister Caspar Heinrich Hackert und dem Provisor M.<br />

Prestel das schlechte Gewissen, wohl wissend, dass sie in ihren Anschuldigen nicht den<br />

Tatbestand ehrlich wiedergegeben und einseitig dargestellt hatten.<br />

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