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MARIEN pdf

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„Der Kirchenvorstand spricht den Wunsch aus, für dieses Mal auf das Recht der Pfarrerwahl<br />

verzichten zu dürfen und bittet das Erzbischöfliche Generalvikariat, die Ernennung<br />

des Pfarrers in Schwelm vornehmen zu wollen."<br />

Auf diese Bitte reagierte der Erzbischof von Paderborn, Caspar Klein, ungewöhnlich<br />

schnell, und mit Ernennungsschreiben vom 3. 6. übertrug er dem in Dortmund wirkenden<br />

Vikar Wilhelm Peters die Pfarrerstelle in Schwelm.<br />

Doch die Schwelmer Katholiken wollten sich mit solchem Vorgehen nicht ohne weiteres<br />

abfinden: Sie erhoben am 7. 6. beim Generalvikariat „Einspruch gegen den Verzicht des<br />

Kirchenvorstandes auf die Pfarrerwahl", wobei immerhin 973 Gemeindemitglieder mittels<br />

Unterschriftenliste den Protest unterstützten.<br />

In seiner Antwort vom 10. 6. wies das Generalvikariat den Einspruch zurück mit dem<br />

Hinweis, dass der Kirchenvorstand nur für dieses Mal auf die Pfarrerwahl verzichtet habe;<br />

eine Zurücknahme der Investition von Pfarrer Peters sei aus rechtlichen Gründen<br />

nicht mehr möglich. Im übrigen habe der Kirchenvorstand nach Maßgabe des Gesetzes<br />

über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden und Diözesen<br />

vom 20.6.1875 durchaus das Recht zu seiner Initiative gehabt.<br />

Die erstrittene Pfarrerwahl im Jahre 1950<br />

Der zweite Versuch, das Pfarrerwahlrecht auszuhebeln, fand im Jahre 1950 statt. Anlässlich<br />

des Todes von Pfarrer Peters befasste sich der Kirchenvorstand in seiner Sitzung<br />

vom 17.5. mit der Nachfolgerfrage. Dabei favorisierte er in Übereinstimmung mit<br />

den meisten Gemeindemitgliedern den bereits in der Gemeinde arbeitenden und allseits<br />

beliebten Vikar Karl Lüttecke. Gleichzeitig aber fasste er den Beschluss, „auf die Ausübung<br />

des Pfarrerwahlrechtes für dieses Mal zu verzichten, falls der Hochwürdigste Herr<br />

Erzbischof Herrn Vikar Lüttecke die Pfarrstelle anbietet bzw. überträgt".<br />

Doch nach diesem zweiten „für dieses Mal" sah die Erzbischöfliche Behörde eine günstige<br />

Gelegenheit gekommen und versuchte, vollendete Tatsachen zu schaffen; sie<br />

„ersuchte" nämlich den Pfarrverweser schriftlich, „eine Wahlversammlung einzuberufen,<br />

um die Gemeinde zum Verzicht auf das Pfarrerwahlrecht zu bewegen. Die Versammlung<br />

soll am Montag, dem 19. Juni, stattfinden." Die Schwelmer Katholiken waren somit gefordert,<br />

in rechtsverbindlicher Weise auf ein Vorrecht zu verzichten, das inzwischen<br />

längst zum Gewohnheitsrecht geworden war.<br />

Die Gemeinde aber ließ sich auch diesmal nicht beirren: Nachdem sich die erste diesbezügliche<br />

Zusammenkunft aus formalen Gründen vertagt hatte, sprach man sich in einer<br />

zweiten Versammlung „nach einer lebhaften Diskussion" für die Beibehaltung des<br />

Wahlrechts aus.<br />

Ohne Zögern akzeptierte der Paderborner Erzbischof Lorenz Jaeger, der spätere Kardinal,<br />

die neue/alte Situation, indem er „dazugleich" drei Kandidaten für die Pfarrerwahl in<br />

Vorschlag brachte, darunter auch Vikar Lüttecke. Bei der folgenden Wahl erreichte dieser<br />

die übergroße Mehrheit der Stimmen.<br />

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang noch die wohl aus der angespannten Lage<br />

zu erklärende hohe Wahlbeteiligung :<br />

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