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MARIEN pdf

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„Die Katholiken der politischen Gemeinde Silschede werden aus dem bisherigen Pfarrverband<br />

der kath. Pfarrei Gevelsberg entlassen und in den von Schwelm bedingungslos<br />

umgepfarrt". Diese Regelung gelte als vollzogen mit dem 1. 1. 1917.<br />

In dieser Zeit liefen auch die langwierigen Bemühungen, dass Haßlinghausen, das seit<br />

1898 Missionsgemeinde gewesen war, nunmehr zu einer selbständigen Pfarrei erhoben<br />

wurde. Bereits am 18. 1. 1916 beschloss der Schwelmer Kirchenvorstand unter dem Tagesordnungspunkt<br />

„Errichtung der Filialgemeinde Haßlinghausen zu einer solchen mit<br />

eigener Vermögensverwaltung":<br />

1. Die Katholiken der Filiale Haßlinghausen, Kreis Schwelm, werden zu einer Filialkirchengemeinde<br />

mit eigener Vermögensverwaltung und Korporationsrechten vereinigt.<br />

2. Zur Filialkirchengemeinde sollen gehören folgende politische Gemeinden:<br />

Haßlinghausen, Linderhausen, Gennebreck, Obersprockhövel, Hiddinghausen 1,<br />

Hiddinghausen 2 und Silschede.<br />

3. Die Muttergemeinde Schwelm verzichtet auf alle Einkünfte aus der Filialkirchengemeinde<br />

und übereignet ihr alles für sie vorhandenes Vermögen nach ihrer Errichtung,<br />

ist aber auch aller Verpflichtungen gegen die Filialkirchengemeinde entbunden.<br />

4. Der Kirchenvorstand hält den von der Filiale vorgelegten Etat den kirchlichen Bedürfnissen<br />

derselben für angemessen.<br />

5. Vom 1. April 1916 ab sollen die aus der Filiale eingehenden Steuern dieser für ihre<br />

kirchlichen Bedürfnisse überwiesen werden."<br />

Nachdem die Königliche Regierung in Arnsberg die entsprechenden Bekanntmachungen<br />

erlassen hatte und keine Einwendungen erhoben wurden, errichtete der Paderborner<br />

Erzbischof am 9. 1. 1918 die kath. Gemeinde von Haßlinghausen als Filialgemeinde der<br />

Pfarrei Schwelm mit eigener Vermögensverwaltung. Die Bestätigung seitens der Königlichen<br />

Regierung wurde am 29. 1. ausgesprochen. Mit der Wahl eines eigenen Kirchenvorstands<br />

wurde die Gemeinde am 21. 4. rechtsfähig, so dass das Amtsgericht Schwelm<br />

am 10. 5. die Umschreibung des unbeweglichen Vermögens vornehmen konnte.<br />

Als nächstes ging es in den Schwelmer Kirchenvorstandssitzungen am 29. 11. und 30.<br />

12. 1920 dann um die Abpfarrung von Haßlinghausen . Diese wurde grundsätzlich mit<br />

der Maßgabe beschlossen, dass keine Grenzänderungen gegenüber dem Stand von<br />

1918 vorgenommen werden sollten. Unter Verzicht auf alle Einkünfte für Schwelm sollten<br />

der selbständig gewordenen Pfarrei „alle die für sie vorhandenen und bestimmten<br />

beweglichen und unbeweglichen Vermögensstücke übereignet" werden. Zudem erhalte<br />

diese auf 15 Jahre einen jährlichen Zuschuss zum Pfarrergehalt in Höhe von 1000 Mk.<br />

Am 23. 1. 1923 zeigte sich der Schwelmer Kirchenvorstand darüber hinaus großzügig,<br />

als er dem Haßlinghauser Vikar gestattete, zur Erhöhung des Pfarrfonds fünf Jahre lang<br />

jedes Jahr eine Kirchenkollekte abzuhalten.<br />

Doch die Verschlechterung der politisch-wirtschaftlichen Situation ließ die Selbständigwerdung<br />

der Gemeinde vorerst nicht zu. Am 21. 8. 1923 schrieb der Preußische Minister<br />

für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an die Regierung in Arnsberg:<br />

„Die Lage der Staatsfinanzen erfordert, dass die Übernahme neuer Leistungen auf<br />

Staatsmittel beschränkt wird. Gegenüber den anderwärts bestehenden Bedürfnissen bin<br />

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