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MARIEN pdf

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Abweichend von dem genannten Normalverfahren wurde im Jahre 1815 Pfarrer Raymund<br />

Limper durch das Consistorium im Auftrag der Gemeinde gewählt. Eine sogenannte<br />

Listenwahl erfolgte im Jahr 1823. Die Wahlberechtigten hatten sich einmütig<br />

durch Unterschrift für den Pfarramtsbewerber Franz Ekel ausgesprochen. Als sich bei<br />

einer Versammlung der Wahlberechtigten in der Kirche kein Widerspruch erhob, erklärte<br />

ihn der Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Wahlkommissar für gewählt.<br />

Im Jahre 1860 dann hatte sich im Vorfeld der Wahl die Volksmeinung schon auf den<br />

Kandidaten Johannes Franz Xaverius Haselhorst festgelegt. So wurde er in einer Versammlung<br />

durch Akklamation, auch dem Wunsch des Hochwürdigsten Bischofs zufolge,<br />

einstimmig gewählt.<br />

„Quasi-Patronatsrecht"<br />

Im folgenden sei noch auf eine Episode eingegangen, von der die meisten Schwelmer<br />

Katholiken damals wohl kaum etwas erfahren haben: Anlässlich der beabsichtigten<br />

Abpfarrung des Gevelsberger Seelsorgebezirks von Schwelm, traf kurze Zeit vor der<br />

Konsekration der neuerbauten St.-Engelbert-Kirche am 4.12.1871 ein Schreiben des<br />

Paderborner Generalvikariats ein, in dem es auf das Problem verwies, dass sich für die<br />

sofortige Durchführung dieses Vorhabens aus dem Schwelmer Pfarrerwahlrecht ergebe;<br />

dieses „erscheine" nämlich als „Quasi-Patronat", und das bedeute eben, dass möglicherweise<br />

die geplante Maßnahme der Zustimmung des Patrons, also der Schwelmer Katholiken<br />

insgesamt, bedurfte und deren immerhin denkbare Ablehnung das Projekt zum<br />

Scheitern bringen konnte.<br />

Da nun aber, wie aus Paderborn verlautete, „zur Abpfarrung von Patronatspfarren der<br />

„Consens (Zustimmung) des Patrons erforderlich" sei, wollte man sich Klarheit verschaffen<br />

und stellte dem damaligen Pfarrer Haselhorst die Frage, ob das Pfarrerwahlrecht der<br />

Schwelmer, das ja „aus den benachbarten protestantischen Pfarren entlehnt" sei, „von<br />

den protestantischen Pfarren als Patronat betrachtet und behandelt würde"; Bejahendenfalls<br />

sei die entsprechende Folgerung zu ziehen. Außerdem wollte das Generalvikariat<br />

wissen, ob gegebenenfalls ein Widerspruch der Gemeinde gegen die Abpfarrung zu<br />

erwarten sei.<br />

Nach Lage der Dinge blieb Haselhorst nur eine ausweichende Stellungnahme. Sein<br />

Schreiben vom 28. 2.1871 wurde in der Gevelsberger Pfarrchronik folgendermaßen zusammen<br />

gefasst:<br />

„… er glaube nicht, dass das Wahl- und Präsentationsrecht in Bezug auf den Schwelmer<br />

Pfarrer auch ein Patronat wäre. Das Wahlrecht scheine sich in Schwelm nach Analogie<br />

des protestantischen Wahlrechts gebildet zu haben und sei der Gemeinde schon ca. 100<br />

Jahre - wenn nicht noch länger - zugestanden.<br />

Aber über Wahl und Vorschlag sei es wohl nie hinausgekommen. Auch bei den Protestanten<br />

sei das Wahlrecht schwerlich ein Patronat. Bei ihnen läge es in der kirchlichen<br />

Lehre und Verfassung und sei wohl mehr dogmatischer als kirchenrechtlicher Natur. Ein<br />

Widerspruch der Gemeinde gegen die Abpfarrung Gevelsbergs sei nicht zu erwarten.<br />

Das Generalvikariat gab sich mit diesem Bescheid zufrieden, so dass der Paderborner<br />

Erzbischof die Missionsgemeinde Gevelsberg durch Verordnung bereits am 6. 3.1871<br />

errichtete.<br />

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