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MARIEN pdf

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schen den Geschwistern Stael von Holstein zum Steinhaus" benannt. Darin regelte man<br />

die Erbangelegenheiten. Das Leben der Christina Maria war tragisch. Während die anderen<br />

drei Schwestern im Jahre 1681 noch unverheiratet waren, hatte sie als einzige<br />

geheiratet.<br />

Doch in drei geschlossenen Vermögensvereinbarungen von 1669, 1671 und 1681 wurde<br />

sie als „Wittib von Wylich" bezeichnet und unterschrieb auch so. So erfahren wir aus unseren<br />

Dokumenten, dass sie schon als verhältnismäßig junge Frau Witwe geworden<br />

sein muss. Darüber hinaus verlor sie zu einem nicht feststellbaren Datum ein zweites<br />

Mal ihren Ehemann, welches sich daraus ergibt, dass sie in späteren Schenkungsurkunden,<br />

die in unserem Archiv einlagern, als „Wittibe von Bulich zu Gorghausen" erscheint.<br />

Beispielhaft für ihre Wohltätigkeit ist die Stiftung<br />

einer „beständigen Donation" an die katholische<br />

Gemeinde vom 27.1.1701, auf die es sich lohnt<br />

einmal näher einzugehen.<br />

Diese Stiftung ist zugleich die früheste und des<br />

Öfteren in den Kirchenbüchern erwähnte<br />

Schenkung an die junge Pfarrei. Sie wurde gesiegelt<br />

und versehen mit der eigenen Unterschrift<br />

und der des damaligen Pfarrers Jacobus<br />

Becker.<br />

Im Text erfahren wir etwas über die fest ausgerichtete<br />

Überzeugung der Christina Maria de<br />

Stael von Holstein, in dem sie niederschreibt,<br />

dass niemand das, was „Ihm Vom Gütigsten<br />

Gott an Zeitlichen mitteln gnädigst verlehnt"<br />

wurde, „besser alß eben zu Fortpflanzung Göttlichen<br />

Dienstes und dessen Glory Vermehrung<br />

anwenden könne".<br />

Siegelring der Maria de Stael von Holstein<br />

So übertrug sie am 14.2.1690 der Pfarrei eine Obligation in Höhe von 100 Reichstalern.<br />

Dabei sollten die jährlich von ihm zu zahlenden Zinsen zu 2 ½ Talern „zur Underhaltung<br />

des Lichtes „Vorm allerheiligsten Sacrament des Altars" dienen und zu weiteren 2 1/2<br />

Talern die „Subsistenz" des Pastors unterstützen. Dieser verpflichtete sich als Gegenleistung,<br />

drei heilige Messen „zeit ihres Lebens zu ihrer Intention zu ordiniren, nach dessen<br />

Vollendung aber in Seelen Messen zu verändern".<br />

Die erste war jeweils innerhalb der Oktav des Dreifaltigkeitsfestes, die zweite innerhalb<br />

der Oktav von Fronleichnam und die dritte innerhalb der Oktav des Festes des heiligen<br />

Antonius von Padua zu lesen; Sollte einer der Termine auf den „Tag meines Absterbens"<br />

fallen, so solle die Messe am „ersten bequemlichen Tag im Advent" sowie den<br />

„erstmöglichen Tag in der Faste" abgehalten werden. Die Ankündigung dieser Gottesdienste<br />

geschehe jeweils am vorhergehenden Sonntag von der Kanzel aus.<br />

Abschließend wurde in dem Schenkungsvertrag vereinbart, dass er von der „geistlichen<br />

Obrigkeit „ratificiret und confirmiret" werden solle und auch für die Nachfolger des jetzigen<br />

Pastors bindend sei“.<br />

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