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MARIEN pdf

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Auf dem Wege nach Arnsberg gingen diese Akten in Schwelm verloren. Erst am 16. 1.<br />

1920 kam von der Regierung die Aufforderung, nochmals einen bedingungslosen Beschluss<br />

herbeizuführen, die Abmachung mit der Bischöflichen Behörde könne die Gemeinde<br />

des privatrechtlichen Charakters wegen für sich machen. Die seitdem gewählte<br />

linke Mehrheit lehnte die Errichtung der katholische Schule rundweg ab.<br />

Am 20. 2. ging ein Protest der Eltern mit Unterschriften an die Regierung ab, mit einer<br />

Liste, in welcher für 6 Jahre die gesetzliche Zahl von 60 Kindern nachgewiesen war.<br />

In diesen langdauernden Auseinandersetzungen bezog dann der Haßlinghauser Amtmann<br />

eindeutig Position. Angesichts der nach seiner Meinung unverändert bleibenden<br />

starren Fronten und der nunmehr eingetretenen Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften<br />

des § 39 Volksschulunterhaltungsgesetz, schrieb er an die Regierung in Arnsberg:<br />

„...bitte ich die Einrichtung einer besonderen Schule für die katholische Minderheit einfach<br />

anordnen zu wollen..." Daraufhin erschienen am 15. 6. 1920 zwei Regierungsvertreter,<br />

um persönlich die linke Mehrheit umzustimmen. Doch Herr Kraft mit seinem Gefolge<br />

blieb hart (Pfarrchronik). Schließlich erließ im März 1921 die Regierung die Anordnung,<br />

dass die Gemeindevertretung aufgrund der Rechtslage den Einrichtungsbeschluss<br />

fassen müsse.<br />

Der weitere Gang der Dinge ist wieder der Pfarrchronik zu entnehmen:<br />

„Herr Kraft beanstandete die Unterschriften als verfälscht oder durch unredliche Mittel<br />

erzwungen. Es wurde ihm eine neue Liste mit den Unterschriften aller Eltern vorgelegt.<br />

Nunmehr trat er den Rückzug an und schrieb an die Regierung, er habe sich überzeugen<br />

müssen, dass die Unterschriften doch echt seien. Aber der Herr kommissarische<br />

Landrat Dr. Erdmann ließ die Sache trotz Drängens der Regierung liegen . Der jetzige<br />

Landrat hat das Versprechen gegeben, die Angelegenheit in kürzester Frist beim Kreisausschuss<br />

zum guten Abschluss zu bringen. Ob's wahr wird?"<br />

Am 15. 12. 1921 traf der Bescheid der Regierung ein, dass die Gründung einer kath.<br />

Schule zum 1. 4. 1922 erfolge. Gleichzeitig beantragte sie die Errichtung der katholischen<br />

Lehrerstelle bei der Gemeinde. Mit Beschluss vom 11. 1. 1922 fügte sich die Gemeindevertretung<br />

dieser Situation.<br />

Jetzt konzentrierten sich die Auseinandersetzungen auf die Behandlung der Lehrerstelle.<br />

Die Gemeinde sprach zwar deren Anerkennung aus, wollte allerdings der Lehrkraft kein<br />

Gehalt zahlen. Daraufhin wurde der Landrat von der Arnsberger Regierung angewiesen,<br />

die Zwangsetatisierung dieser Lehrerstelle durchzuführen. Angesichts dieser Maßgabe<br />

wurden alle Vorbereitungen zur Schuleröffnung getroffen und sogar auf eine entsprechende,<br />

vom Vikar veranlasste Zeitungsmitteilung hin die kath. Schulkinder zu Ende des<br />

Schuljahres 1921/22 aus den evangelischen Schulen entlassen, obschon noch keine<br />

amtliche Klarheit bestand.<br />

Die Lage wurde noch verworrener, als auf eine telefonische Anfrage beim Landrat die<br />

Antwort gegeben wurde, es könne noch kein bindendes Versprechen gemacht werden,<br />

das Zwangsverfahren könne sich noch hinziehen. Erst nachdem der Vikar auf einer Entscheidung<br />

in kürzester Frist bestand und im negativen Fall einen Streik sämtlicher kath.<br />

Schulen des Kreises androhte, wurde man hellhörig. Daraufhin zeigte sich der Vikar in<br />

einem zweiten Telefonanruf noch entschiedener: Prof. Dünnebacke aus Dortmund habe<br />

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