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MARIEN pdf

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lichen bei Alter, Krankheit und Armut von der Gemeinde unterhalten werden müsse.<br />

Nun sahen sich wieder Peter Wylich und Johann Brischer am Zuge. In ihrer „Gehorsamsten<br />

Remonstration' vom 30. 5. erklärten sie „nochmals, daß wir für die Richtigkeit der<br />

von uns angegebenen Einkommenssituation des Pfarrers einstehen und haften wollen".<br />

In der Zwischenzeit lief die offizielle Bearbeitung seitens der Regierung weiter. Mit<br />

Schreiben vom 3. 5. und 21. 6. forderte sie Gograf Bölling auf, „über dies Gesuch gutachtlich<br />

und pflichtmäßig zu berichten" sowie die Deputierten zu der Frage zu vernehmen,<br />

wie sie auf die Angaben ihrer Spezifikation gekommen seien. In seinem ersten Bericht<br />

vom 17. 6. kam Bölling zu der folgenden Empfehlung:<br />

„Da die Supplicanten ... dafür einstehen und haften wollen, daß ein zeitlicher Pastor außer<br />

einer freyen Wohnung und Garten jährlich wenigstens 143 Reichsthaler gangbahren<br />

Geldes einzunehmen habe: So bin ich der pflichtmäßigen jedoch unvorgreiflichen Meinung,<br />

daß der Gemeinde die Erwählung eines Weltgeistlichen zum Pastore verwilliget<br />

werden könne, zumal da der jetzige ein stupider Mensch ist und in der Zukunft bey der<br />

gänzlichen Verabsäumung der Studien in den Clöstern schwerlich beßere Subjecte zu<br />

erwarten sind."<br />

Diese zustimmende Haltung bekräftigte Bölling in seinem Schreiben vom 8. 7.: Die Antragsteller<br />

garantierten eine Pfarrerbesoldung von jährlich 143 Reichstalern auf zehn<br />

Jahre, und „diese ihre Verpflichtung auf ihre Immobilia werden dem Hypothequen-Buch<br />

inferiret".<br />

Damit hatte also Gograf Bölling seine Einstellung zu seinem Gutachten von 1775 geändert.<br />

Doch die Regierung fand immer noch etwas zu beanstanden. Sie sei zwar<br />

grundsätzlich mit der ausgesprochenen Garantie einverstanden, aber es könne „der Einschränkung<br />

der Caution auf zehn Jahre nicht nachgegeben werden", sondern sie<br />

„müsse auf beständig erhalten bleiben", schrieb sie am 21. 8. an den König in Berlin und<br />

informierte am gleichen Tage auch Bölling darüber.<br />

Ein solches Handeln der Regierung empfanden nun Wilich und Brischer als Hinhaltetaktik.<br />

Voller Ungeduld erschienen sie am 31. 8. persönlich vor Gericht und beklagten<br />

sich, sie hätten auf ihr Gesuch immer noch keinen Bescheid bekommen. Das entsprechende<br />

Protokoll hielt weiterhin ihre erneute Klage über den derzeitigen Pfarrer Bornemeyer<br />

fest, „welcher ihnen durch seine in Ansehung anderer Glaubensverwandten als<br />

ihrer eigenen Gemeinegliedern anstößige Predigt ein großes Ärgerniß verursachte".<br />

Die behördliche Reaktion aus Kleve ließ nicht lange auf sich warten:<br />

Am 13. 9. wurde den beiden Antragstellern „zur Resolution ertheilt, daß sie dieserhalb<br />

die Verfügung aus dem Hoflager auf den von hieraus dahin abgestatteten Bericht abwarten<br />

müßten".<br />

Was sie zu diesem Zeitpunkt nicht wussten und auch der Regierung in Kleve unbekannt<br />

war: Der König von Preußen, Friedrich II. hatte bereits am 9. 9.1782 in ihrem<br />

Sinn entschieden und in einem an seine Regierung gerichteten Schreiben verfügt,<br />

dass die Schwelmer Katholiken fortan einen Weltgeistlichen wählen könnten. Der<br />

Text dieses Bewilligungsbescheides, der also auf dem Weg über Kleve nach Schwelm<br />

übermittelt wurde, lautete:<br />

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