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MARIEN pdf

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Milspe an die Mutterpfarre Schwelm 30000 Mark als Entschädigung für die für sie im<br />

Laufe der Jahre gemachten größeren Aufwendungen zahlen solle. Später wurden die<br />

Verhandlungen von den inflationsbedingten Schwierigkeiten überschattet, so dass der<br />

Schwelmer Kirchenvorstand am 6.12.1922 den Beschluss fassen musste, „das hochwürdigste<br />

Bischöfliche Generalvikariat zu benachrichten, dass die Kirchengemeinde nicht<br />

mehr in der Lage sei, die Abgaben an Milspe zu leisten und sie müsste die Zahlung vom<br />

1. Januar 1923 an einstellen".<br />

Den weiteren Gang der Dinge aus Milsper Sicht legt die Pfarrchronik dar:<br />

„Die Schulden an Schwelm hatten die Milsper Katholiken schon bei der Einführungsfeierlichkeit<br />

für Vikar Vollmer, die am 1. 7. 1923 erfolgte, mit Papiermark abgegolten. Damals<br />

hatten die Gemeindevertreter die Summe auf 18000 Mark herabgedrückt und die<br />

Muttergemeinde verpflichtet, Reparatur und Anstrich an Kirche und Vikarie ausführen zu<br />

lassen".<br />

Am 23. 7.1923 billigte der Schwelmer Kirchenvorstand den Etat für Milspe in Einnahmen<br />

und Ausgaben. Er beschloss jedoch gleichzeitig, nochmals einen Antrag an die bischöfliche<br />

Behörde zu stellen zwecks Abpfarrung Milspes. Schließlich, nachdem der Minister<br />

für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung mit Erlass vom 2. 4. 1924 seine Zustimmung<br />

gegeben hatte, erkannte die bischöfliche Behörde mit Urkunde vom 30. 4. die eigene<br />

Vermögensverwaltung für Milspe an. Mit Rechtskraft vom 1. 5. wurde Milspe dann eine<br />

Filialkirchengemeinde. Ihre Grenzen deckten sich mit denen des Stadtgebietes, das<br />

durch Zusammenlegung von Mühlinghausen, Oelkinghausen und Schweflinghausen am<br />

1. 4.1923 entstanden war.<br />

Die diesbezüglichen vermögensrechtlichen Vereinbarungen mit Schwelm wurden in der<br />

Milsper Pfarrchronik folgendermaßen festgehalten:<br />

„Die Muttergemeinde Schwelm stimmt der Errichtung der Filialkirchengemeinde bedingungslos<br />

zu und übereignet ihr binnen drei Monaten nach der Errichtung alle für sie vorhandenen<br />

und bestimmten Vermögensstücke. Sie verpflichtet sich, auf alle Ansprüche<br />

gegen die Katholiken der F. K. Gemeinde Milspe, insbesondere auf das Recht der Erhebung<br />

von Kirchensteuern, zu verzichten. Die F. K. Gemeinde Milspe verzichtet auf ihre<br />

Rechte am Kirchenvermögen der Muttergemeinde und muss die Kosten für die Seelsorge<br />

selbst bestreiten."<br />

Der Erwerb der völligen Selbständigkeit der Milsper Gemeinde ließ jedoch noch lange<br />

auf sich warten. Diese erfolgte erst im Zusammenhang mit zwei anderen kirchenpolitischen<br />

Neuregelungen, nämlich erstens die der Errichtung des Bistums Essen am 26. 2.<br />

1957 sowie der Gründung des Dekanats Schwelm am 1. 3. des gleichen Jahres.<br />

Den entscheidenden Sachverhalt fasste die Chronik in folgender Weise zusammen:<br />

„Laut erzbischöflicher Urkunde vom 5. 2. 57 und Bestätigung des Regierungspräsidenten<br />

von Arnsberg vom 30. 4. 57 wurde unsere bisherige Pfarrvikarie-Gemeinde mit Wirkung<br />

vom 1. 4. 57 zur selbständigen Pfarrei erhoben. Die Urkunde wurde der Gemeinde<br />

im Gottesdienst dem Wortlaut nach bekanntgegeben. Dem derzeitigen Seelsorger der<br />

Gemeinde, Pfarrvikar Jaschke, übertrug das Erzbischöfliche Generalvikariat Paderborn,<br />

bis zur Besetzung der Stelle mit einem Pfarrer die Administration der Pfarrgemeinde."<br />

Die jetzige Kirche wurde in den Jahren 1960-1962 auf dem Gelände zwischen Notkirche<br />

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