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MARIEN pdf

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könne. Auch müsse bedacht werden, dass Mitglieder der Gemeinde nach einem<br />

Zusammenschluss möglicherweise nicht mehr in den Gremien vertreten wären. Zudem<br />

werde die Zahl der Gemeindemitglieder durch den Zuzug in die östlichen Neubaugebiete<br />

der Stadt wieder ansteigen.<br />

Hingegen sprachen sich der Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand von St. Marien für<br />

die zweite Möglichkeit aus. Im Mittelpunkt ihrer Erwägungen stand besonders die Befürchtung,<br />

dass die Seelsorger im Fall des Weiterbestehens von zwei Pfarrgemeinden<br />

unangemessen überlastet würden, z. B. durch die erforderliche Teilnahme an den Sitzungen<br />

von je zwei Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen. Sie wiesen weiterhin<br />

auf die finanziellen Einsparnotwendigkeiten hin. Außerdem gebe es schon jetzt zahlreiche<br />

Kontakte zwischen den beiden Gemeinden, u. a. etliche gemeinsame Verbände und<br />

Veranstaltungen.<br />

Mit diesen Ausgangspositionen und der Gewissheit, dass Pfarrer Afting ernsthaft beabsichtigte,<br />

im Laufe des Jahres aus dem Dienst zu scheiden, kam es am 12. 1. 2000 zu<br />

einer gemeinsamen Sitzung der Seelsorger sowie der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände<br />

der beiden Gemeinden. An ihr nahmen 19 Personen von Heilig Geist und 27<br />

von St. Marien teil.<br />

Geleitet wurden die Verhandlungen über die zukünftige Gestalt der Kooperation der beiden<br />

Pfarrgemeinden von dem Gemeindeberater des Bistums, Herrn Winfried Quint. Er<br />

erläuterte dabei u. a. die rechtlichen Voraussetzungen: Es sei die Aufgabe allein der<br />

Gremien (also nicht der Pfarrversammlungen), in dieser Frage die entsprechenden Beschlüsse<br />

zu fassen. Im Falle der Nichteinigung müsse der Bischof die Entscheidung treffen.<br />

Die Versammlung endete, ohne dass man sich auf ein einheitliches Votum hätte<br />

einigen können, doch wurde auf Vorschlag von Pfarrer Janousek. einen Arbeitskreis<br />

zwecks weiterer Beratungen, gebildet.<br />

Dieser Arbeitskreis, der sich fortan „Kooperationskreis" nannte und dem die Seelsorger,<br />

die Gemeindereferentin, die beiden Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und die beiden stellvertretenden<br />

Vorsitzenden der Kirchenvorstände angehörten (später kamen noch weitere<br />

Personen hinzu), traf sich am 14. 2. 2000 zur entscheidenden Sitzung.<br />

Dabei fasste man den einstimmigen Beschluss, Heilig Geist und St. Marien zusammenzuschließen<br />

und eine einzige Pfarrei zu bilden. Diese würde mehr als 6700 Gläubige<br />

umfassen, davon mehr als 1700 aus der Gemeinde Heilig Geist. Das einheitliche Votum,<br />

das zuvor noch auf der erweiterten Dekanatskonferenz beraten worden war, wurde anschließend<br />

über den Dechanten an den Bischof weitergeleitet.<br />

Die rechtliche Durchführung der Gemeindefusion in der Beratung des Kooperationskreises<br />

vom 10. 5. 2000 ging es dann in Anwesenheit des bischöflichen Notars, Pater Dominik<br />

Kitta und des Finanzreferenten, Herrn Kronenberg, um die rechtliche Durchführung<br />

des Zusammenschlusses.<br />

Bei ihr galt es zwischen zwei Möglichkeiten zu wählen. Entweder Heilig Geist hört auf zu<br />

existieren und wird in St. Marien aufgenommen, oder beide Gemeinden werden aufgelöst,<br />

und eine neue Gemeinde wird gegründet. Allein schon zwecks Aufrechterhaltung<br />

der über 300jährigen Tradition von St. Marien entschied man sich für die erste Variante.<br />

Desweiteren bestimmte man, was schon aus haushaltsrechtlichen Gründen nahelag,<br />

den 1. Januar 2001 als Fusionstermin. Dieser wurde später von den zuständigen Gremien<br />

bestätigt.<br />

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