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MARIEN pdf

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Das diesbezügliche Antragsschreiben vom 25. 8.1775 richtete sich an den Allerdurchlauchtigsten<br />

Großmächtigsten „Allergnädigsten König und Herrn“ , der durch die Königlich<br />

Preußische Regierung in Kleve vertreten wurde . Es war bezeichnet als „Allerunterthänigste<br />

Vorstellung des Römisch Catholischen Consistorii und der Gemeinde in<br />

der Stadt Schwelm" und sie nannte als Anliegen: „ ... bitten den zum Prediger erwählten<br />

Weltgeistlichen Nicolaus Ortmann aIlergnädigst confirmiren zu lassen". Bekräftigt wurde<br />

es durch über dreißig Unterschriften.<br />

Erstaunlich ist bei diesem Schreiben der Umstand, dass man nicht um die Erlaubnis ersuchte,<br />

eine entsprechende Wahl vornehmen zu dürfen, sondern schlicht mitteilte, man<br />

sei schon selbst zur Tat geschritten und habe sich durch eine bereits durchgeführte<br />

Wahl für eine bestimmte Person entschieden.<br />

Außerdem ist der Schlusssatz des Schreibens aufschlussreich. In ihm wird nämlich die<br />

Hoffnung geäußert, Ortmann werde „den desolaten kirchlichen Schatz wieder verbessern".<br />

Schon hier klingt also an, dass die kurz darauf beginnenden und über Jahre<br />

andauernden Auseinandersetzungen um das Pfarrerwahlrecht weitgehend mit finanziellen<br />

Argumenten geführt wurden. Die Schwelmer Katholiken nämlich, die nicht gerade<br />

begütert waren, standen in folgendem Dilemma. Ordensgeistliche, die sie aus den dargelegten<br />

Gründen unter allen Umständen fernhalten wollten, kamen sie billiger zu stehen,<br />

da diese ja einen Teil ihrer Bezüge von ihren Orden erhielten. Andererseits verursachten<br />

von der Gemeinde favorisierte Weltgeistliche weit höhere Kosten.<br />

Dementsprechend teilten einige Kirchräte der Regierung in Kleve am 7. 9.1775 zusätzlich<br />

mit, der gewählte Kandidat Ortmann habe die Versicherung gegeben, dass er außer<br />

„ … Mobilien und Hausgeräthe wenigstens ein Kapital von 1000 Reichsthaler mitbringen<br />

und ad fundum pastoris der Gemeine hinterlaßen wolle, dergestalt, daß … auch nach<br />

seinem Abgang seine successores hinlänglich subsistiren können".<br />

Demgegenüber kam jedoch der Commissions-Rat und Gograf Moritz Bölling am 14.10.<br />

in einem von der Klever Regierung angeforderten Gutachten zu der ernüchternden Feststellung,<br />

„es werde also ein Weltgeistlicher für die meistenteils aus geringen Handwercksleuthen<br />

bestehende Catholische Gemeinde eine wirckliche Last seyn".<br />

Zur richtigen Einordnung des Schwelmer Gesuchs ist noch darauf zu verweisen, dass<br />

zur Zeit der Antragstellung der Vorgänger des in Aussicht genommenen Kandidaten<br />

noch im Amt war. Es war der Ordensgeistliche Nicomedes zum Lohe (1754-1775), der<br />

natürlich seine Stellung nicht kampflos räumen wollte. So schrieb er seinerseits - unter<br />

Beifügung einer Einkommensliste - am 27. 9. an die Regierung in Kleve, dass<br />

1. das ganze Unternehmen der rechtlichen Grundlage entbehre,<br />

2. Nötigung im Spiel gewesen sei und<br />

3. das Schreiben eine üble Trickserei darstelle.<br />

Seine Argumentation wird durch drei Zitate aus seinem Brief verdeutlicht:<br />

„Allein aus dem mir communizierten decreto ersehe ich zugleich mit dem größten Erstaunen<br />

und Verwunderung, als wenn einige wenige Eingepfarrete durch eine vorgespielte<br />

einhellige Wahl einen nahmens Nicolaus Ortmann zum Weltgeistlichen erwählet<br />

hätten, wo constiret aber von einer einhelligen Wahl? Wo ist dieselbe publizieret und<br />

der Gemeinde bekannt gemacht? … ja ganz viele zur Unterschrift gezwungen, wie sich<br />

bei näherer Untersuchung zeigen wird … so findet sich in der gantzen Vorstellung kein<br />

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