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MARIEN pdf

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„Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen. Unseren gnädigen Gruß zuvor.<br />

Wohlgebohrene, veste und hochgelahrte Räthe. Liebe Getreue! Wir wollen auf Euren<br />

unterm 21 ten [vorigen Monats] erstatteten Bericht der Römisch-Catholischen Gemeinde<br />

zu Schwelm, jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, die nachgesuchte Erlaubniß<br />

zur Erwählung eines Weltgeistlichen statt der bisherigen Missionarien zum Pastore<br />

verwilligen, daß demselben auf beständig ein jährliches Gehalt von Ein hundert und drey<br />

und vierzig Reichsthaler versichert werde. Sind Euch mit Gnaden gewogen. Gegeben<br />

Berlin den 9ten Septbr 1782.“<br />

Auf Seiner Königlichen Majestät allergnädigsten Special Befehl. Zedlitz"<br />

Worum sich die Gemeinde im Jahre 1775 vergeblich bemüht hatte, war ihr also nunmehr<br />

mit sieben Jahren Verspätung gewährt worden, nämlich das Recht, einen Weltgeistlichen<br />

zum Pfarrer wählen zu dürfen. Zwar war ihr dieser Erfolg nicht auf<br />

„normalem" Wege zuteil geworden, d. h. im Einvernehmen der ganzen Gemeinde und<br />

unter Mitwirkung des Pfarrers und des Consistoriums, sondern vielmehr auf Initiative<br />

des Peter Wylich und des Johann Brischer, die hierbei von etlichen Anhängern unterstützt<br />

wurden. Auch war in dem königlichen Dekret die beträchtliche dem Pfarrer zu<br />

zahlende Gehaltssumme von jährlich 143 Reichstalern festgeschrieben worden. Besonders<br />

gravierend (und demzufolge später zu langwierigen Auseinandersetzungen<br />

führend) aber war die ausdrückliche, auf Empfehlung der Klevischen Regierung erteilte<br />

Weisung des Königs, dass diese Zahlung in voller Höhe „auf beständig" zu leisten sei,<br />

sie also nicht, etwa aus wirtschaftlichen Erwägungen, vermindert werden durfte.<br />

Doch trotz solcher „Schönheitsfehler" zählte für die Gemeinde jetzt allein die Tatsache<br />

der bewilligten Erlaubnis, zumal sie ja mit einem gewissen Prestigegewinn verbunden<br />

war (Privilegierung gegenüber anderen katholischen Gemeinden sowie Gleichstellung<br />

mit der evangelischen Gemeinde). Es blieb nur noch, sich die Zustimmung des Kölner<br />

Generalvikars zu dieser neuen, vom König verfügten Rechtslage zu verschaffen.<br />

So richtete man alsbald an ihn das Bittgesuch, „forthin keinen Patrem vor uns zu approbiren,<br />

sondern den Weltgeistlichen, den wir bey erhaltener Antwort von Ihro Königlichen<br />

Majestät Ew. Hochwürden Gnaden zur Approbation präsentieren werden".<br />

Erwartungsgemäß machte der Generalvikar angesichts des Umstandes, daß die Unterhaltsfrage<br />

bereits geregelt war, keine Einwendungen geltend; somit erhielt das Schwelmer<br />

Pfarrerwahlrecht auch die kirchenrechtliche Billigung.<br />

Die erste Wahl eines Weltgeistlichen im Jahre 1783<br />

Doch die Schwelmer Katholiken sollten auch in der folgenden Zeit nicht zur Ruhe kommen:<br />

Der König hatte, wie dargelegt, entschieden, die Gemeinde müsse die Gehaltszahlung<br />

gegenüber ihrem Pfarrer ohne zeitliche Beschränkung garantieren. Andererseits<br />

hatten sich Wylich und Brischer ja nur verbürgt, lediglich auf die Dauer von zehn Jahren<br />

die Zahlungsverpflichtung über 143 Reichstaler zu übernehmen.<br />

So kam es denn über dieses Problem zwischen dem 24. 9.1782 und dem 15. 2.1783 zu<br />

einem ausgedehnten, neun (erhaltene) Briefe umfassenden Schriftwechsel der beteiligten<br />

Stellen. Darin wurden u.a. die folgenden Argumente vorgebracht:<br />

47 „Pfarrgenossen waren der Ansicht, dass „die von unseren Mitbürgern versprochenen<br />

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