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MARIEN pdf

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Strafe gezogen werde. Diesem nach ersuche ich das einheimische und auswärtige , ehrliebende<br />

Publikum, mir doch aus Liebe und Gerechtigkeit behülflich zu seyn, den Urheber<br />

der fälschlich ausgestreuten Columnie ausfindig zu machen, damit ich ihm gesetzmäßig<br />

im Wege rechtens belangen, dieses Scheusal der Menschen entlarvt und endlich<br />

meine zerschlagene Herzenswunde geheilt und der Schmerz gelindert werde.<br />

Schmitz, Pastor.“<br />

Nun summierten sich die Vorwürfe und wurden immer heftiger. Man warf ihm u.a. vor:<br />

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die Auseinandersetzungen mit Verleumdern in der Öffentlichkeit wegen<br />

Unterstellung über angeblichen Verkauf von Mitteln gegen Hexerei<br />

den Verkauf sakraler Gegenstände, deren Erlöse er für Reparaturen an den<br />

kirchlichen Gebäuden verwendet hatte<br />

den Streit um die Bezahlung von neuen Fenstern und Türen mit dem<br />

Schreinermeister Herkenrath<br />

das unerlaubte Entfernen aus dem Stadtgebiet ins Rheinland und<br />

die Entlassung der Haushälterin Wylich, die er mit den Worten entließ, sie solle<br />

sich zum Teufel scheren…<br />

War es wie es war, das alles war dem römisch katholischen Konsortium der Schwelmer<br />

Gemeinde, mit Kirchenmeister Casper Heinrich Hackert an der Spitze, ein Dorn im Auge.<br />

Dieses Gremium versuchte dann ganz massiv mit Intrigen und übler Nachrede, eine<br />

Amtsenthebung beim König durchzuboxen.<br />

Und sie schafften es auch. Die Behörden beschlossen diese auf Grund der eingereichten<br />

„Beweislast“ und hielten es für rechtens, Bertramus Schmitz abzulösen, der so gar<br />

nicht in ihr Rechtsbewusstsein passte, und den sie auch niemals bestätigt, geschweige<br />

denn akzeptiert hatten.<br />

Dann ging alles Schlag auf Schlag. Im Schreiben (Akte 1791 Seite 73 Pfarrachiv) der<br />

königlichen Kammer zu Hamm an den Amtsrath Adriani zu Schwelm, vom 22.5.1806,<br />

betreff Absetzung von Bertram Schmitz heißt es:<br />

„Wir haben uns über die von Euch mittels Bericht vom 21. März 1806 eingereichte<br />

Commissionsakten, betreffend die summarische Untersuchung der von dem römisch<br />

catholischen Kirchenmeister zu Schwelm gegen den dasigen catholichen Missionarius<br />

Schmitz gehobene Beschwerden den ausführlichen Vortrag erstatten lassen und dabey<br />

misslichst erfahren, daß der Schmitz - (ohn des, bey der Gemeinde wider ihn<br />

enstandenen und durch des von ihm veranlasste Inserat in der Elberfelder Zeitung wenigstens<br />

nicht widerlegten ärgerlichen Gerüchtes zu erwähnen) – das Zutrauen der Gemeinde<br />

notwendig verloren hat, mithin bey der katholischen Pfarre länger nicht beybehalten<br />

werden kann, sondern um so mehr zu dem Klosterleben des Minoriten Ordens<br />

zurückgewiesen werden mag und soll. Da er kein Habilat zum Pfarramte- und nochweniger<br />

unsere Bestätigung als katholischer Pfarrer in Schwelm erhalten hat, folglich<br />

als bloßer Missionarius zu betrachten ist, welcher ohne, dass ihm ein Klagerecht zusteht,<br />

seinem Klostergelübde gemäß in ein Kloster des von ihm angenommenen Or -<br />

dens wieder hingeführt werden kann.<br />

Zu dieser Verfügung finden wir uns in Hinsicht veranlasst, in dem der Schmitz nach der<br />

Lage der von sich eingereichten Akten und den nach den summarischen Zeugenaussagen<br />

sowohl des seines eigenen Geständnis geweihte Kirchengeräte und insbesondere

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