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MARIEN pdf

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143 Reichsthaler ohne beschwerliches Collectiren und vielen Überlass nicht beigebracht<br />

werden können"<br />

Deputierte Wylich und Brischer: „Eine vorliegende schriftliche Versicherung von Nicolaus<br />

Ortmann, dem Pfarramtskandidaten von 1775, besagt, daß seine Gehaltssumme als<br />

Pfarrer von Hattingen sich auf lediglich 70 Taler belaufe.<br />

Der König: „Es ist selbstverständlich, daß es „auf eine sichere und beständige Unterhaltung<br />

der Geistlichen ankommt".<br />

Die Regierung:„Außerdem muß für den Unterhalt der Pastorathswohnung gesorgt weden.“<br />

Der Notar: „Er beglaubigt, daß im Notfall von Wylich und Brischer einem zeitlichen<br />

Pastori monathlich ein freywilliges Opfer verwilliget werde“.<br />

Der Gograf (nach einer Vernehmung der beiden Deputierten): Es ist „im Beystand und<br />

mit Zustimmung der principalsten Glieder der Gemeinde" „für eine sichere und beständige<br />

Unterhaltung eines Weltgeistlichen hinlänglich und dauerhaft gesorget".<br />

Zwischenzeitlich hatte ein Teil der Gemeinde schon damit begonnen, erstmals von ihrem<br />

neu erworbenen Recht der Pfarrerwahl Gebrauch zu machen und somit den bisherigen<br />

Pfarrer aus dem Amt zu drängen. Dies geschah gegen den Widerstand der erwähnten<br />

47 Gemeindemitglieder, die aus finanziellen Erwägungen an ihrem Ordensgeistlichen<br />

festhalten wollten.<br />

Schon bald zeitigte die Suche nach einem geeigneten Kandidaten den gewünschten Erfolg.<br />

Man stieß auf den Weltpriester Everhard Heinrich Josephus Schüngel aus Matena,<br />

dem „adelichen Hauß beym Hamm", der sich dann auch am 25.11.1782 im Einvernehmen<br />

„mit besagter so sehr flehentlich bittenden Gemeinde" an den König mit dem Ersuchen<br />

wandte, ihn „zum Pastore dieser Gemeinde zu ernennen und zu confirmiren".<br />

Die anschließend seitens der Regierung angeforderte Stellungnahme des Gografen, die<br />

am 8. 1.1783 abgegeben und außer von ihm auch von den beiden Deputierten und einigen<br />

Gemeindemitgliedern unterschrieben wurde, besagte u. a., Schüngel „begnüge"<br />

sich mit den „Renthen, welche der bisherige Pater missionarius genoßen, ohne der Gemeine<br />

eine größere Last aufzubürden"; und es sei „auch gegründete Hoffnung vorhanden,<br />

daß er den fundum pro pastore durch seine Anverwandtschaft vermehren würde".<br />

Doch bedurfte es noch weiterer Bittgesuche, ehe am 21.3.1783 dem ersten von der Gemeinde<br />

gewählten Weltgeistlichen das „Confirmationspatent" zuerkannt wurde.<br />

Erneute Wahl eines Ordensgeistlichen im Jahre 1788<br />

Das Glücksgefühl der Gemeinde ob der schließlich erreichten Ideallösung sollte jedoch<br />

nicht allzu lange andauern. Alsbald stellte sich nämlich heraus, dass man sich schlicht<br />

übernommen hatte, man landete wieder auf dem Boden der finanziellen Realität. Nachdem<br />

es schon im Jahre 1786 dieser halb zu den ersten Streitigkeiten gekommen und<br />

sein Einkommen hinter seinen Erwartungen und den Versprechungen der Gemeinde<br />

zurückgeblieben war, sah sich Pfarrer Schüngel im folgenden Jahr gezwungen, „sich der<br />

hiesigen Pfarre zu begeben und sich wieder zu seinen Gütern zu verfügen, weil er nicht<br />

subsistieren" könne.<br />

Damit war wurde gleichzeitig klar, dass in absehbarer Zukunft kein weiterer Weltpriester<br />

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