31.01.2018 Aufrufe

MARIEN pdf

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die „gute alte Zeit“<br />

Die Jahre ab 1860 bis zum 1. Weltkrieg<br />

Die Soziale Frage - Der Kulturkampf - Seine Folgen<br />

Pius der IX (1846 – 1878) Reichskanzler Bismarck (1815 -1898)<br />

Angefangen hatte alles<br />

1848. Die Wege der kirchlichen<br />

und politischen Freiheitsbewegungen<br />

gegen<br />

die Allmacht des Staates<br />

hatten sich getrennt.<br />

Die Liberalen lehnten eine<br />

Bindung an überzeitliche<br />

Normen und an religiöse<br />

Autoritäten weitgehend ab.<br />

So musste die katholische<br />

Kirche ihnen von ihrer<br />

Struktur her als illiberal gelten.<br />

Hinzu kam die Entscheidung<br />

des Ersten Vatikanischen<br />

Konzils (1869 –<br />

1870) über die Unfehlbarkeit<br />

des Papstes.<br />

Sie war der Ausgangspunkt für die Reaktionen des Liberalismus und der von ihr beeinflussten<br />

Regierungen gegen die katholische Kirche. Für den erzkonservativen protestantischen<br />

Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten Otto Graf von Bismarck<br />

war dies die Stunde, sich mit den Kräften des Liberalismus gegen die Kirche und<br />

die von ihm für besonders gefährlich gehaltene Zentrumspartei zu verbünden. Seine Politik<br />

richtete sich vor allem gegen die Bischöfe, Priester und Ordensleute.<br />

Bismarck wollte den katholischen Einfluss in der Öffentlichkeit eindämmen. Obwohl die<br />

kirchlichen Angelegenheiten den Ländern vorbehalten waren, setzte er sich darüber hinweg<br />

und verfügte innerhalb des preußischen Machtbereichs umfassendste Maßnahmen<br />

gegen die Kirche.<br />

Soweit die Reichsverfassung dazu Möglichkeiten bot, nutzte Bismarck diese, um die katholische<br />

Kirche an den Rand zu drängen. Zu den bekanntesten Maßnahmen gehörten<br />

die Ausweisung der Jesuiten und der ihnen verwandten Orden, sowie die Aufnahme des<br />

Kanzelparagraphen ins Strafgesetzbuch:<br />

„Ein Geistlicher..., welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes<br />

öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder an einem<br />

andern zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor mehreren Angelegenheiten<br />

des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande<br />

einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu<br />

zwei Jahren bestraft...“<br />

Ein preußisches Gesetz verbot alle Orden und Kongregationen mit Ausnahme der Kran -<br />

127

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!