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MARIEN pdf

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wahres Wort, wohl aber Chicanten … Die Entscheidung der Regierung auf ihre Eingabe<br />

wurde den Schwelmern am 16.10. mit zwei fast gleichlautenden Schreiben an den Pfarrer<br />

und den Gografen mitgeteilt:<br />

„… ertheilen wir Euch hiermit in Gnaden zur Resolution, daß es vielmehr herunter bewandten<br />

Umständen nach bey der bisherigen Observantz (Regelung) und Beybehaltung<br />

der Missionarien vor der Hand zu laßen sey, bis die Catholische Gemeine daselbst sich<br />

in dem Stande befindet, einen ordentlichen Pastoren, der ein Weltgeistlicher ist, salariren<br />

(bezahlen) zu können ...".<br />

Der Durchbruch im Jahre 1782<br />

Sieben Jahre später trafen einige Gemeindemitglieder Vorbereitungen für einen neuen<br />

Anlauf zur Erlangung des Pfarrerwahlrechts. Doch bevor dieser offizielle Form annahm,<br />

wandten sich die Consistorialen am 25. 3.1782 vorsorglich in einem Brief an die Regierung.<br />

Darin wollten sie „diesem der armen Gemeinde so schädlichen Vorhaben beyzeiten<br />

vorbauen"; sie täten dies, „damit durch die Unterschriften-Sammler die Gemeine in<br />

keine Spaltungen gebracht und in keinen Schaden und Kosten gestürzet werden möge,<br />

besonders da der größte Teil der Gemeinde mit uns einstimmig ist, worüber wir ebenfals,<br />

wenn es nötig sein sollte, hinreichende Unterschriften beibringen können", denn<br />

„seit dem Jahre 1775 sind die Umstände der Gemeinde gewiß nicht beßer, wohl aber im<br />

Gegentheil schlechter geworden".<br />

Doch die Betreiber der Neuerung ließen sich trotz der zu erwartenden Konflikte nicht in<br />

ihrer Absicht beirren. Ihre Wortführer, die Deputierten der Römisch Catholischen Gemeinde:<br />

Johann Peter Wielich und Johannes Brischar, verfassten am 18. 4.1782 eine an<br />

die Klever Regierung gerichtete „Vorstellung und Bitte ... um allergnädigste „Concession,<br />

einen Weltgeistlichen statt der bisherigen Missionarien erwehlen zu dürfen".<br />

Die hierin vorgebrachten Argumente lauteten u.a.:<br />

1. Die von Nicomedes zum Lohe dargelegte Spezifikation seiner Einkünfte sei „fast<br />

durchgehends unrichtig", denn „die Pastoral-Renthen hieselbst betragen sich wenigstens<br />

zu 143 Reichsthaler 2 Stüber gangbahren Geldes";<br />

2. demgegenüber komme der lutherische Prediger zu Steele trotz seiner Unterhaltsverpflichtung<br />

für Frau und Kinder mit 100 Reichstalern aus;<br />

3. ohne einen Weltgeistlichen werde „die hiesige Gemeinde den bittersten und empfindlichsten<br />

Stoß leiden, da die Missionarien vielmehr nur für sich oder doch wenigstens<br />

für ihre Provintz sorgen";<br />

4. im „Post Scriptum": von den Consistorialen, die das Schreiben vom 25. 3. unterzeichnet<br />

hätten, sei Christoph Artz „exequiret und ausgepfändet" und Thomas Schulte<br />

offenbarer Untreue überwiesen".<br />

Dieser Brief wiederum ließ die Consistorialen nicht ruhen, und so formulierten sie, diesmal<br />

unter Mitwirkung ihres Pfarrers, des Ordensgeistlichen Nicasius Bornemeyer (1775-<br />

1783) am 16. 5. eine 18seitige, präzise in acht Punkte gegliederte „Gehorsamste Erinnerung<br />

... wider die ohnqualificirten Deputirten Wylich und Brischer".<br />

Sie enthielt neben etlichen bereits früher vorgetragenen Argumenten Hinweise auf besondere<br />

Verdienste des jetzigen Pfarrers bei der Geldbeschaffung und bei der Förderung<br />

des Schulwesens, sowie auf dessen niedriges Einkommen. Sie erwähnten als neuen<br />

Aspekt die Überlegung, dass ein Weltgeistlicher im Gegensatz zu einem Ordensgeist<br />

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