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Gewaltdelinquenz – Lange Freiheitsentziehung – Delinquenzverläufe

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Wiedergutmachung, Befriedung, Versöhnung 153<br />

faktoren belastet sind, handelt es sich in anderen Fallkonstellationen um lediglich<br />

einmalige oder sporadische Anwendungen geringfügiger körperlicher<br />

Gewalt im Rahmen von eskalierten bzw. eskalierenden Alltags- und Beziehungskonflikten<br />

(z.B. Graham-Kevan & Archer 2003a, 2003b, Johnson<br />

2001: 97f., Johnson 1995: 285f., Leone et al. 2004, Roberts 2007, Rosen et<br />

al. 2005, vgl. für eine Übersicht Bals 2010: 37 ff.).<br />

Bleibt die Frage, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Anwendung<br />

des Täter-Opfer-Ausgleichs in Fällen häuslicher Gewalt vorliegen und<br />

wie berechtigt sich die Bedenken der Kritiker vor diesem Hintergrund in tatsächlicher<br />

Hinsicht darstellen. Bislang gibt es relativ wenige Veröffentlichungen<br />

und Studien zur Thematik, es liegen <strong>–</strong> soweit ersichtlich <strong>–</strong> lediglich<br />

Berichte von TOA-Praktikern (z.B. Klenzner 2001), zwei Gutachten<br />

zum Täter-Opfer-Ausgleich in Fällen von Beziehungsgewalt (Bannenberg et<br />

al. 1999, Pelikan 1999), ein Zwischenbericht zu einem Hamburger Modellprojekt<br />

(Genegel & Gorzel 2003, vgl. Bannenberg 2002) und Studien zum<br />

Außergerichtlichen Tatausgleich <strong>–</strong> dem österreichischen Pendant des TOA <strong>–</strong><br />

in Fällen häuslicher Gewalt (Pelikan & Hönisch 1999) vor.<br />

4. Die Effizienz des Täter-Opfer-Ausgleichs in Fällen<br />

häuslicher Gewalt<br />

4.1 Empirische Untersuchung und Datengrundlage<br />

Vor dem Hintergrund dieser defizitären Befundlage wurde eine Sonderauswertung<br />

eines gesamten Jahrgangs von Ausgleichsverfahren vorgenommen,<br />

die im Jahr 2001 von TOA-Fachstellen in freier Trägerschaft und Gerichtshilfen<br />

in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wurden.<br />

Die Daten wurden im Rahmen einer im Auftrag des Justizministeriums<br />

NRW am Institut für Rechtstatsachenforschung und Kriminalpolitik der<br />

Universität Bielefeld durchgeführten Studie erhoben. Ziel der Untersuchung<br />

war eine umfassende Bestandsaufnahme zum Täter-Opfer-Ausgleich im<br />

Bereich des Allgemeinen Strafrechts (Bals, Hilgartner & Bannenberg 2005).<br />

Analysiert wurden die TOA-Handakten bzw. Dokumentationen zu sämtlichen<br />

im Jahr 2001 bearbeiteten TOA-Fällen und die entsprechenden Staatsanwaltschaftsakten.<br />

Insgesamt wurden 2.634 TOA-Handakten sowie etwa<br />

ebenso viele Staatsanwaltschaftsakten analysiert. In einem Teil der Fälle<br />

(21,2 %) gab es mehrere Täter und / oder Opfer, es waren also mehr als zwei

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